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Pflegegeld Auszahlung September 2025: So bekommen Rentner ihr Geld pünktlich!

Das Pflegegeld ist für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein finanzieller Rettungsanker. Besonders im September 2025 erwarten wieder zahlreiche Empfänger die pünktliche Überweisung dieser wichtigen Sozialleistung. Doch wann genau wird das Pflegegeld ausbezahlt? Und welche Besonderheiten sollten speziell Rentner beachten? In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt es alle wichtigen Auszahlungstermine, rechtliche Hintergründe sowie Tipps für Senioren rund um das Pflegegeld.

Auszahlungstermin Pflegegeld für September 2025

Für den Monat September 2025 erfolgt die Pflegegeld Auszahlung in der Regel am Dienstag, 2. September 2025 durch die gesetzlichen Pflegekassen. Der Betrag sollte an diesem Tag spätestens bis zum Abend auf dem Konto gutgeschrieben sein. Doch einige Pflegekassen, wie etwa die Techniker Krankenkasse, zahlen das Pflegegeld schon am letzten Werktag des Vormonats aus. Hier lohnt sich ein Blick auf die individuellen Auszahlungsmodalitäten des eigenen Anbieters.

Auch bei privat Pflegeversicherten kann es abweichende Termine geben, denn private Pflege-Pflichtversicherungen zahlen meist erst zu Beginn des Folgemonats. Bei Kombinationsleistungen, also anteiliger Auszahlung in Verbindung mit einem ambulanten Pflegedienst, kann die Überweisung sogar einige Wochen später erfolgen, da vorher eine Abrechnung notwendig ist.

So funktioniert die Zahlung – und das sollten Rentner wissen

Das Pflegegeld wird über die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, also direkt an den Versicherten. Pflegepersonen, etwa Familienmitglieder, erhalten das Geld üblicherweise nur dann, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.

Gerade Rentner sollten besonders darauf achten:

  • Nicht jede Rente ist mit dem Bezug von Pflegegeld kombinierbar. Hier sind ggf. steuerliche und sozialrechtliche Vorgaben zu beachten.
  • Wer im Monat September 2025 eine Änderung des Pflegegrades erfährt, sollte diese frühzeitig anmelden. Die Erhöhung oder Minderung des Pflegegeldes erfolgt erst mit dem nächsten Auszahlungstermin.
  • Ändern sich die Kontodaten, muss dies fristgerecht der Pflegekasse gemeldet werden, damit keine Zahlungslücken entstehen.
  • Das Pflegegeld ist keine „Rentenleistung“, also keine Rente, sondern eine Sozialleistung nach SGB XI.

Höhe des Pflegegelds 2025

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad und wurde zum 1. Januar 2025 angepasst:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich

Diese Beträge werden bei ambulanter Pflege ausgezahlt, also bei Versorgung in der eigenen Wohnung durch Angehörige oder Freunde. Wer professionelle Pflegedienste in Anspruch nimmt, erhält stattdessen die sogenannte Pflegesachleistung, deren Höhe sich ebenfalls nach dem Pflegegrad bemisst.

Tabelle: Auszahlung Pflegegeld September 2025

PflegegradPflegegeld (2025)Auszahlungstag
Pflegegrad 2 332 €Dienstag, 02.09.25
Pflegegrad 3 573 €Dienstag, 02.09.25
Pflegegrad 4765 €Dienstag, 02.09.25
Pflegegrad 5 947 €Dienstag, 02.09.25

Alle Auszahlungstermine für das laufende und das nächste Jahr hier: Auszahlung Pflegegeld 2025 / 2026

Was tun bei verspäteter Zahlung?

Sollte das Pflegegeld am Auszahlungstag nicht auf dem Konto sein:

  • Unbedingt den Kontoauszug prüfen.
  • Bei der Pflegekasse nachfragen – oft reicht ein Anruf, um die Klärung zu beschleunigen.
  • Bei technischen Problemen oder Bankfeiertagen kann sich die Gutschrift um ein bis zwei Werktage verschieben.

Steuern, Sozialversicherung und Pflegegeld: Hinweise für Rentner

Viele Rentner fragen, ob das Pflegegeld steuerpflichtig ist. Die Antwort: Das Pflegegeld selbst ist grundsätzlich steuerfrei. Dennoch können dadurch andere Steuerfreibeträge – beispielsweise beim Pflegegrad – relevant werden. Wichtig ist auch, sich rechtzeitig bei der Pflegekasse zu melden, wenn sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse ändern.

Rentner sollten beachten:

  • Pflegegeld erhöht nicht automatisch die Rente oder den Anspruch auf andere Sozialleistungen.
  • Bei Bezug von Pflegegeld und zusätzlichem Einkommen können steuerliche Nebeneffekte eintreten, die mit dem Steuerberater abgesprochen werden sollten.
  • Das Pflegegeld dient ausschließlich der Sicherung und Förderung der häuslichen Pflege – eine Zweckentfremdung kann zu Rückforderungen führen.

Tipps für Rentner: So bleibt alles reibungslos

  • Rechtzeitig einen frischen Pflegegrad beantragen oder Änderungen melden.
  • Kontoauszüge jeden Monat direkt nach Auszahlung prüfen.
  • Klären, ob eine Pflegeperson das Geld benötigt und ggf. eine Vollmacht ausstellen.
  • Bei Unsicherheit steuerlichen Rat einholen, gerade bei besonderen Einkommenslagen oder Zusatzleistungen.

Fazit: Auszahlung Pflegegeld für September 2025 und was insbesondere Rentner wissen sollten

Die Auszahlung des Pflegegelds im September 2025 erfolgt für die meisten Versicherten am 2. September. Rentner, die anspruchsberechtigt sind, sollten vor allem die Besonderheiten bei Steuer, Sozialversicherung und Vollmacht kennen. Wer seine Unterlagen im Blick behält und rechtzeitig mit den Pflegekassen kommuniziert, hat sein Geld pünktlich auf dem Konto und kann sich ganz auf eine würdevolle Pflege in den eigenen vier Wänden konzentrieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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