Pflegegeld beantragen: Wann und wie bekomme ich einen Pflegegrad?

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Pflegegeld Voraussetzungen: Wann besteht ein Anspruch?

Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland und kann ab Pflegegrad 2 bezogen werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Pflegebedürftigkeit: Es muss nachgewiesen sein, dass der Betroffene dauerhaft und erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist – z. B. beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Alltagsbewältigung.
  • Pflegegrad: Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gezahlt, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder privat organisierte Pflegepersonen erfolgt.
  • Häusliche Pflege: Anspruch besteht, wenn die Pflege regelmäßig zu Hause stattfindet und nicht ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt wird.
  • Pflegeversicherung: Die betroffene Person muss in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.

Pflegegrad 1 und 2: Tabelle zu den Voraussetzungen

Hier ist eine tabellarische Übersicht zur Qualifizierung der Beeinträchtigungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 nach aktuell gültigen Kriterien und Bewertungspunkten für das Jahr 2025 .

PflegegradPunkte im GutachtenBeschreibung der BeeinträchtigungBeispiele aus dem AlltagAnspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeitleichte Probleme beim Treppensteigen, erste Einschränkung bei Körperpflege, geringe Hilfen nötig (z. B. Anziehen, Haushalt)Nein, nur Entlastungsbetrag von 131 € monatlich
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeitregelmäßig Hilfe beim Waschen, Essen, Mobilität, erheblich eingeschränkt im AlltagJa, Pflegegeld ab 347 € monatlich

Beispiele Pflegegrad 1:

  • Betroffene sind noch selbstständig, aber brauchen gelegentlich Unterstützung, z. B. bei der Körperpflege oder Haushaltsführung.
  • Psychische oder kognitive Einschränkungen tauchen auf, wie leichte Vergesslichkeit, kleine Unsicherheiten.

Beispiele Pflegegrad 2:

  • Alltägliche Aufgaben (Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengänge) sind ohne fremde Hilfe dauerhaft nicht mehr zu bewältigen.
  • Erhebliche Einschränkungen durch körperliche oder geistige Erkrankungen, z. B. beginnende Demenz oder dauerhafte Mobilitätsprobleme.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst per Punktesystem, wobei für Pflegegrad 1 leichtere und für Pflegegrad 2 schon erhebliche und dauerhafte Unterstützungsbedarfe nachgewiesen werden müssen.

Im Detail: so geht man beim Antrag auf einen Pflegegrad vor

1. Antragstellung bei der Pflegekasse

Der erste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse organisiert. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden – am besten immer in schriftlicher Form zur Beweissicherung.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Die Gutachter beurteilen den Grad der Selbstständigkeit nach einem fest definierten Punktesystem (Neues Begutachtungsassessment, NBA).

  • Die Pflegebegutachtung findet meist zu Hause statt.
  • Es wird geprüft, wie viel Unterstützung für alltägliche Aufgaben benötigt wird.
  • Die Gutachter vergeben Punkte, je nach Einschränkungen bei Mobilität, Kommunikation, geistigen Fähigkeiten und Alltagsführung.

3. Pflegegrad-Bescheid

Nach der Begutachtung legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest. Der Bescheid geht schriftlich zu und zeigt, ob und für welchen Pflegegrad Ansprüche bestehen.
Ab Pflegegrad 2 kann das Pflegegeld offiziell beantragt werden; es wird rückwirkend zum Datum des Erst-Antrags ausgezahlt.

Pflegegeld und Pflegegrade – die Tabelle 2025 / 2026

PflegegradVoraussetzungPflegegeld ab Jan. 2025Beispielhafte Leistungen
1Geringe BeeinträchtigungKein PflegegeldEntlastungsleistungen
2Erhebliche Beeinträchtigung347 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
3Schwere Beeinträchtigung599 € / MonatKombileistungen mit Pflegedienst
4Schwerste Beeinträchtigung799 € / MonatIntensivpflege zu Hause
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen999 € / MonatPflege und Betreuung rund um die Uhr

Seit Januar 2025 wurden die Pflegegeld-Leistungen um 4,5% angehoben – Quelle: bundesgesundheitsministerium.de

Beratungsbesuch – aber noch weitere Bedingungen

Jeder Pflegegeldempfänger ist verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
  • Ziel: Qualität der häuslichen Pflege sichern, Tipps und Unterstützung für Angehörige bieten.

Das Versäumen der Beratung kann zu Kürzungen oder zur Streichung des Pflegegeldes führen.

Kombinationsleistung: Pflegegeld plus Pflegesachleistung

Wer neben häuslicher Pflege auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes beansprucht, kann sogenannte Kombinationsleistungen wählen.

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden anteilig bezogen.
  • Wechsel ist alle sechs Monate möglich, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten.

Pflegegrad abgelehnt: Widerspruch oder Höherstufungsantrag?

  • Wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich – auch hier erfolgt wieder die MDK-Begutachtung.

Zusammenfassng: Pflegegeld und Pflegegrad beantragen

Pflegegeld entlastet Pflegebedürftige und Angehörige finanziell und sorgt für Flexibilität bei der Organisation häuslicher Pflege. Entscheidend für den Anspruch ist der bewilligte Pflegegrad und die Form der Pflege. Wer Unterstützung braucht, sollte frühzeitig einen Antrag stellen und professionelle Beratung nutzen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Weiterführende Info

Auszahlung Pflegegeld: Termine 2025 / 2026


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