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Pflegegeld Januar 2026: Auszahlungstermin, Beträge und wichtige Änderungen

Die Auszahlung des Pflegegeldes für Januar 2026 erfolgt in Deutschland bereits am Dienstag, 30. Dezember 2025, und gilt dann vollständig für den Pflegegeldmonat Januar 2026. Die Beträge entsprechen den ab 2025 erhöhten Pflegegeld-Sätzen, die 2026 unverändert weiterlaufen. Einzelheiten zur Auszahlung des Pflegegeldes für Januar 2026 hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Auszahlung Pflegegeld Januar 2026

  • Das Pflegegeld für den Anspruchsmonat Januar 2026 wird am Dienstag, 30.12.2025, überwiesen. Alle Auszahlungsgermin für 2026 siehe hier: Pflegegeld Auszahlung 2026
  • Es handelt sich um eine Vorauszahlung, das Geld ist also schon vor Monatsbeginn auf dem Konto und soll den gesamten Januar abdecken.
  • Zuständig für die Überweisung ist die jeweilige gesetzliche oder private Pflegekasse, die direkt an die pflegebedürftige Person zahlt.

Höhe des Pflegegeldes im Januar 2026

Die Pflegegeld-Beträge wurden zum 1. Januar 2025 einmalig um etwa 4,5 Prozent erhöht und bleiben 2026 voraussichtlich unverändert.

PflegegradMonatliches Pflegegeld ab 2025/2026Quelle
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro
  • Anspruch auf Pflegegeld besteht weiterhin erst ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt.
  • Pflegegrad 1 erhält kein klassisches Pflegegeld, sondern vor allem den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Wichtige Fristen und Voraussetzungen

  • Der Anspruch auf Pflegegeld beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Antragstellung, rückwirkende Zahlungen über längere Zeiträume sind nicht möglich.
  • Wird der Antrag mitten im Monat gestellt, zahlt die Pflegekasse den Betrag für den ersten Monat anteilig, danach den vollen Monatsbetrag zum regulären Auszahlungstermin.
  • Voraussetzung bleibt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 nach Begutachtung, typischerweise durch den Medizinischen Dienst oder entsprechende Gutachter.

Kombination mit anderen Pflegeleistungen 2026

  • Das Pflegegeld kann weiterhin mit Pflegesachleistungen (z. B. ambulante Pflegedienste) kombiniert werden; die Kassen rechnen dabei intern die prozentuale Aufteilung.
  • Zusätzlich bleiben der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro und das gesonderte Budget für Pflegehilfsmittel (42 Euro) bestehen, die parallel zum Pflegegeld genutzt werden können.

Ausblick: Pflegereform und Familienpflegegeld 2026

  • Für das Jahr 2026 ist keine weitere automatische Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen; die nächsten gesetzlichen Anpassungen sind erst wieder für 2028 angelegt.
  • Politisch diskutiert werden ein Familienpflegegeld und strukturelle Änderungen der Pflegeversicherung ab 2026, die die häusliche Pflege zusätzlich unterstützen sollen, ohne die regulären Pflegegeld-Sätze kurzfristig zu verändern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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