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Pflegegeld plus Haushaltshilfe – ab welchem Pflegegrad es dieses Zusatzgeld 2025 / 2026 gibt!

Viele Pflegebedürftige wünschen sich mehr Unterstützung im Alltag. Erfahren Sie in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., ab welchem Pflegegrad Haushaltshilfe und zusätzliches Pflegegeld möglich sind und wie man die Leistungen kombinieren kann – alle wichtigen Infos für 2025!

Pflegebedürftige können zusätzliche Leistungen für Haushaltshilfe bereits ab Pflegegrad 1 erhalten, jedoch steigt der Anspruch auf flexiblere Budgets und das klassische Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 deutlich an.

Pflegegrad und Anspruch auf Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (seit 2025), mit dem haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfe finanziert werden können. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten: Neben dem Entlastungsbetrag kann auch das reguläre Pflegegeld sowie Budgets für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege genutzt werden.

Entlastungsbetrag: Die Basis ab Pflegegrad 1

  • Der Entlastungsbetrag steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
  • Die Höhe beträgt ab 2025 monatlich 131 Euro.
  • Er dient dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren, darunter auch Haushaltshilfen, Betreuung und andere Dienstleistungen.
  • Die Abrechnung erfolgt rückwirkend, nach Nachweis der Kosten für entsprechende Dienstleistungen.

Erweiterte Möglichkeiten ab Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 oder höher kommen weitere Leistungen hinzu:

  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2, im Jahr 2025 z.B. monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2.
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Unterstützungsangebote kann das Budget für Pflegesachleistungen teilweise (bis zu 40 Prozent) in Haushaltshilfe umgewandelt werden.
  • Verhinderungspflege: Für den Fall, dass Angehörige kurzfristig nicht pflegen können, stehen jährlich bis zu 1.685 Euro für Haushaltshilfe zur Verfügung, maximal sechs Wochen pro Jahr.
PflegegradEntlastungsbetrag [Monat]Pflegegeld [Monat, ab 2025]Nutzung Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe
1131 € kein AnspruchNur Entlastungsbetrag
2131 € 347 € 40% Sachleistungbudget
3131 € 599 € 40% Sachleistungbudget
4131 € 800 €40% Sachleistungbudget
5131 € 990 €40% Sachleistungbudget

Voraussetzungen und Abrechnung

  • Der Haushaltshilfe-Anbieter muss nach Landesrecht durch die Pflegekasse anerkannt sein.
  • Die Leistungen werden meist rückwirkend abgerechnet, Rechnung ist bei der Pflegekasse einzureichen.
  • Bei Verhinderungspflege und Pflegesachleistung muss ggf. ein extra Antrag gestellt werden, die Pflegekasse berät hierzu.

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Es gibt Situationen (z.B. Krankenhaus, akute Erkrankung), in denen auch ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse übernommen werden kann, allerdings ist die Leistung auf wenige Wochen und spezielle Situationen begrenzt.

Zusammenfassung: Pflegegeld plus Geld für Haushaltshilfe

Wer Pflegegeld plus Haushaltshilfe nutzen möchte, kann ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Ab Pflegegrad 2 stehen weit umfangreichere finanzielle Mittel zur Verfügung, insbesondere Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege, die das Budget für Haushaltshilfe massiv erweitern. Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, wobei anerkannten Dienstleistern der Vorzug gegeben werden muss.

Mit steigendem Pflegegrad wächst der Anspruch – und die finanzielle Flexibilität bei der Förderung von Haushaltshilfe für ein sicheres, unabhängiges Leben zu Hause.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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