Pflegebedürftige können zusätzliche Leistungen für Haushaltshilfe bereits ab Pflegegrad 1 erhalten, jedoch steigt der Anspruch auf flexiblere Budgets und das klassische Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 deutlich an.
Pflegegrad und Anspruch auf Haushaltshilfe
Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (seit 2025), mit dem haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfe finanziert werden können. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten: Neben dem Entlastungsbetrag kann auch das reguläre Pflegegeld sowie Budgets für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege genutzt werden.
Entlastungsbetrag: Die Basis ab Pflegegrad 1
- Der Entlastungsbetrag steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
- Die Höhe beträgt ab 2025 monatlich 131 Euro.
- Er dient dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren, darunter auch Haushaltshilfen, Betreuung und andere Dienstleistungen.
- Die Abrechnung erfolgt rückwirkend, nach Nachweis der Kosten für entsprechende Dienstleistungen.
Erweiterte Möglichkeiten ab Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 oder höher kommen weitere Leistungen hinzu:
- Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2, im Jahr 2025 z.B. monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2.
- Pflegesachleistungen: Für professionelle Unterstützungsangebote kann das Budget für Pflegesachleistungen teilweise (bis zu 40 Prozent) in Haushaltshilfe umgewandelt werden.
- Verhinderungspflege: Für den Fall, dass Angehörige kurzfristig nicht pflegen können, stehen jährlich bis zu 1.685 Euro für Haushaltshilfe zur Verfügung, maximal sechs Wochen pro Jahr.
Pflegegrad | Entlastungsbetrag [Monat] | Pflegegeld [Monat, ab 2025] | Nutzung Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe |
---|---|---|---|
1 | 131 € | kein Anspruch | Nur Entlastungsbetrag |
2 | 131 € | 347 € | 40% Sachleistungbudget |
3 | 131 € | 599 € | 40% Sachleistungbudget |
4 | 131 € | 800 € | 40% Sachleistungbudget |
5 | 131 € | 990 € | 40% Sachleistungbudget |
Voraussetzungen und Abrechnung
- Der Haushaltshilfe-Anbieter muss nach Landesrecht durch die Pflegekasse anerkannt sein.
- Die Leistungen werden meist rückwirkend abgerechnet, Rechnung ist bei der Pflegekasse einzureichen.
- Bei Verhinderungspflege und Pflegesachleistung muss ggf. ein extra Antrag gestellt werden, die Pflegekasse berät hierzu.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Es gibt Situationen (z.B. Krankenhaus, akute Erkrankung), in denen auch ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse übernommen werden kann, allerdings ist die Leistung auf wenige Wochen und spezielle Situationen begrenzt.
Zusammenfassung: Pflegegeld plus Geld für Haushaltshilfe
Wer Pflegegeld plus Haushaltshilfe nutzen möchte, kann ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Ab Pflegegrad 2 stehen weit umfangreichere finanzielle Mittel zur Verfügung, insbesondere Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege, die das Budget für Haushaltshilfe massiv erweitern. Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, wobei anerkannten Dienstleistern der Vorzug gegeben werden muss.
Mit steigendem Pflegegrad wächst der Anspruch – und die finanzielle Flexibilität bei der Förderung von Haushaltshilfe für ein sicheres, unabhängiges Leben zu Hause.