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Pflegegeld und Wohngeld: Zählt das wirklich als Einkommen?

Pflegegeld gilt beim Wohngeld in vielen Fällen nicht als Einkommen – entscheidend ist, ob du pflegebedürftig bist oder als Pflegeperson Geld erhältst. Für Pflegebedürftige bleibt das Pflegegeld vollständig anrechnungsfrei, bei Pflegepersonen gibt es jedoch wichtige Ausnahmen. Alle Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung der sozialen Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause – meist von Angehörigen – gepflegt werden. Anspruch besteht in der Regel ab Pflegegrad 2, wenn keine oder nur teilweise professionelle Pflegedienste eingesetzt werden.

Das Geld soll die häusliche Pflege sichern und kann als Anerkennung und Unterstützung an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Anders als Rente oder Lohn ist Pflegegeld damit kein „normales“ Einkommen für den Lebensunterhalt.

Wohngeld: Kurz erklärt

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums für Haushalte mit geringem Einkommen. Grundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG); entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete und das zu berücksichtigende Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Nicht jede Zahlung zählt dabei als Einkommen: Das Gesetz nennt ausdrücklich Einnahmen, die anrechnungsfrei bleiben – darunter auch bestimmte Pflegeleistungen.

Zählt Pflegegeld als Einkommen beim Wohngeld?

Pflegebedürftige Person

Für die pflegebedürftige Person selbst wird Pflegegeld beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Grund: Pflegegeld ist zweckgebunden für die Sicherstellung der häuslichen Pflege und wird nach § 14 Abs. 2 Nr. 26 WoGG ausdrücklich aus dem wohngeldrechtlichen Einkommen ausgenommen.

Das bedeutet:

  • Du hast Pflegegrad und erhältst Pflegegeld.
  • Du beantragst Wohngeld als Mieter oder Eigentümer.
  • Dein Pflegegeld wird bei der Berechnung deines wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens nicht mitgezählt.

Pflegeperson im selben Haushalt

Wenn pflegende Angehörige im gleichen Haushalt leben und Pflegegeld vom Pflegebedürftigen erhalten, wird dieses Pflegegeld in der Regel ebenfalls nicht als Einkommen beim Wohngeld angerechnet. Hintergrund ist die sittliche und familiäre Pflicht, die Pflege zu übernehmen – diese soll finanziell nicht bestraft werden.

Pflegeperson außerhalb des Haushalts

Anders sieht es aus, wenn das Pflegegeld an Pflegepersonen weitergeleitet wird, die nicht im selben Haushalt leben:

  • Wohnt die Pflegeperson nicht im Haushalt, erfüllt aber eine sittliche Pflicht (z.B. enge Angehörige): Das weitergereichte Pflegegeld kann zur Hälfte als Einkommen berücksichtigt werden.
  • Wohnt die Pflegeperson nicht im Haushalt und es liegt keine sittliche Pflicht vor (z.B. quasi „privater Pflegedienst“ ohne Angehörigenbezug): Das Pflegegeld kann voll als Einkommen angerechnet werden.

Die genaue Einordnung nimmt die Wohngeldstelle im Einzelfall vor, oft unter Verweis auf § 14 Abs. 2 Nr. 26 WoGG und die Rechtsprechung.

Rechtliche Grundlage

Die zentrale Norm für Pflegegeld beim Wohngeld ist § 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz. Dort wird geregelt, dass Pflegegeld für häusliche Pflege grundsätzlich nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen zählt, weil es eine zweckgebundene Sozialleistung ist.

Beratungsstellen und Fachportale betonen übereinstimmend:

  • Pflegegeld für die pflegebedürftige Person selbst ist wohngeldfrei.
  • Problematisch wird es nur, wenn hohe Beträge an externe Pflegepersonen fließen, die nicht im Haushalt leben und keine sittlich pflichtige Angehörigenpflege leisten.

Typische Praxissituationen im Überblick

SituationWer bekommt Pflegegeld?Wohnen Pflegebedürftige & Pflegeperson zusammen?Zählt Pflegegeld als Einkommen beim Wohngeld?
Pflegebedürftige Person beantragt WohngeldPflegebedürftige PersonegalNein, Pflegegeld anrechnungsfrei
Ehepartner pflegt im gemeinsamen HaushaltPflegebedürftige PersonjaNein, Pflegegeld beim Ehepartner anrechnungsfrei
Kind pflegt Elternteil, wohnt mit im HaushaltPflegebedürftige PersonjaNein, keine Anrechnung beim Kind
Tochter pflegt Mutter, wohnt getrennt, sittliche PflichtPflegebedürftige Personneingrundsätzlich keine Anrechnung beim Kind
Nichtverwandte Pflegeperson wohnt getrenntPflegebedürftige PersonneinAnrechnung bis zu 100% möglich

Pflegebedürftige sollten Pflegegeld im Wohngeldantrag immer angeben, aber auf die gesetzliche Anrechnungsfreiheit hinweisen. Pflegepersonen außerhalb des Haushalts sollten sich beraten lassen, ob bei ihnen eine sittliche Pflicht angenommen wird oder eine (teilweise) Anrechnung droht.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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