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Pflegegeld – wie bekomme ich den Pflegegrad 2 und was bekomme ich? Tabelle!

Pflegegeld mit Pflegegrad 2 ist für viele ein wichtiger Schritt, um die häusliche Versorgung zu sichern und Angehörige zu entlasten. Der Weg zum Pflegegrad 2 ist dabei klar geregelt, doch viele Fragen und Mythen ranken sich um das konkrete Verfahren und die Voraussetzungen. Im Folgenden wird auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., Schritt für Schritt erklärt, wie sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen optimal auf das Gutachten vorbereiten, welche Leistungen Pflegegrad 2 bietet, wie die Antragstellung erfolgt und worauf im Alltag zu achten ist – inklusive aktueller Beträge und praktischer Tipps für 2025 und auch 2026

Was ist Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die Bewertung folgt einem Punktesystem des Medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte). Voraussetzung ist, dass jemand regelmäßig – also in vielen Alltagssituationen – Unterstützung braucht, etwa bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder im Haushalt.

Pflegegrad 2 bedeutet: erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit, typischerweise liegt eine Punktzahl von 27 bis unter 47,5 vor.

Die wichtigsten Bereiche für das Gutachten sind Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten sowie das Gestalten des Alltags.

Personen mit ausschließlich körperlichen oder psychischen Einschränkungen werden gleichbehandelt – das war nicht immer so und wurde durch das Pflegestärkungsgesetz 2017 eingeführt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Damit ein Pflegegrad 2 anerkannt wird, müssen Bewerter des Medizinischen Dienstes ein deutliches Maß an Hilfebedarf in mehreren Bereichen feststellen. Aussagekräftig sind:

  • Hilfebedarf bei der Körperpflege (Duschen, Waschen, Toilettengang)
  • Unterstützung bei der Ernährung oder Mobilität (z.B. Treppensteigen, größere Einkaufsgänge)
  • Hilfe bei Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen oder im Tagesrhythmus

Gerade im Vorfeld ist es entscheidend, den tatsächlichen Pflegebedarf genau zu dokumentieren – am besten mit einem Pflegetagebuch, das alle Hilfestellungen festhält.

So erfolgt die Antragstellung

  • Der Antrag auf Pflegegrad 2 wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung gestellt – meist genügt ein kurzer Anruf oder ein Formular auf der Website.
  • Nach Antragstellung vereinbart die Pflegekasse einen Begutachtungstermin zuhause beim Antragsteller.
  • Beim Besuch erhebt ein Gutachter alle relevanten Informationen, befragt die pflegebedürftige Person und meist auch Angehörige.
  • Das Gutachten bestimmt die Punktzahl, und daraus ergibt sich der Pflegegrad.
  • Bei Ablehnung kann binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden – hilfreich ist dabei eine detaillierte ärztliche Stellungnahme.

Praktische Tipps für die Begutachtung

  • Alle Hilfen und Unterstützungen ehrlich benennen – auch scheinbar kleine Dinge auflisten (z.B. Anziehen, Kochen, Haushaltshilfe).
  • Ein förmliches Pflegetagebuch führen, in dem über ein bis zwei Wochen täglich dokumentiert wird, wann und wie Unterstützung benötigt wurde.
  • Bei Unsicherheiten einen Pflegeberater hinzuziehen; Beratungen werden von Pflegekassen finanziert.

Leistungen bei Pflegegrad 2 (2025 und 2026)

Die Leistungen für Pflegegrad 2 wurden 2025 spürbar erhöht:

LeistungBetrag 2025 und 2026
Pflegegeld (bei Angehörigenpflege)347 € mtl.
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)796 € mtl.
Entlastungsbetrag131 € mtl.
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege)721 € mtl.
Kurzzeitpflege1.854 € Jahr
Verhinderungspflege1.685 € Jahr
Gemeinsam nutzbares Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € mtl.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen4.180 € einmalig

Alle Beträge sind steuerfrei, das Pflegegeld kann frei verwendet werden – etwa zur Anerkennung der Leistung pflegender Angehöriger oder zur Deckung anderer Pflegekosten.

Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren: Wird beispielsweise nur ein Teil der Sachleistung (Pflegedienst) beansprucht, verringert sich das Pflegegeld anteilig. Eine konkrete Beispielrechnung zeigen die Pflegekassen auf ihren Webseiten.

Beratungs- und Nachweispflicht

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig (bei Pflegegrad 2 halbjährlich) einen Beratungsbesuch gemäß §37 Abs. 3 SGB XI nachzuweisen. Das soll sicherstellen, dass die Pflegequalität stimmt und die Pflegesituation besprochen werden kann.

Ablauf und Zeitrahmen des Antrags

  • Nach Antragstellung erfolgt im Regelfall innerhalb von 25 Arbeitstagen der Gutachtenbesuch.
  • Nach spätestens fünf Wochen nach Antragstellung sollte die Pflegekasse den Bescheid zum Pflegegrad versenden – ansonsten besteht ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz.
  • Zahlungsbeginn: Das Pflegegeld wird im Regelfall rückwirkend ab Antragsmonat ausgezahlt, sobald der Pflegegrad offiziell anerkannt wurde.

Was tun bei Ablehnung?

  • Innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen
  • Detaillierte ärztliche Gutachten und Pflegedokumentation nachreichen
  • Bei Bedarf einen Pflegeberater oder Sozialverband hinzuziehen

Recht auf Beratung und Unterstützung

Jede pflegebedürftige Person (und ihre Angehörigen) hat Anspruch auf kostenfreie, unabhängige Pflegeberatung. Diese Beratungen helfen beim Antrag, der Vorbereitung auf das Gutachten und geben viele Praxistipps zur Organisation des pflegerischen Alltags.

​Die wichtigsten Vorteile von Pflegegrad 2

  • Zugang zu Pflegeberatung, Hilfsmitteln, Umbauten und Betreuungsleistungen
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige können übernommen werden
  • Entlastungsleistungen und flexible Möglichkeiten zur Organisation der Pflege
  • Ohne Pflegegrad 2 gibt es kein Pflegegeld – auch nicht in häuslicher Umgebung

Auszahlung des Pflegegeldes

Wie und wann erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes? Ist der Antrag von der jeweiligen Pflegekasse auf Pflegegeld bewilligt worden, so wird das Pflegegeld monatlich im Voraus ausgezahlt. Einen Überblick finden Sie hier: Pflegegeld Auszahlung

Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum Pflegegrad 2

Pflegegeld mit Pflegegrad 2 ist mehr als nur eine monatliche Zahlung. Es bietet Sicherheit und Unterstützung für den Alltag zu Hause, würdigt die Leistung Angehöriger und eröffnet weitere Hilfsmöglichkeiten durch Sachleistung, Beratung und Umbauzuschüsse. Ein strukturierter Antrag, eine ehrliche Vorbereitung auf das Gutachten und das Wissen um die eigenen Rechte machen den Weg leichter.

Wer sich ausführlich informiert, einen Antrag stellt und gut auf die Begutachtung vorbereitet, hat realistische Chancen, Pflegegrad 2 und damit die dringend benötigte Unterstützung zu erhalten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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