Pflegegrad sichern oder erhöhen: Wie Betroffene bei der Begutachtung über sich selbst stolpern – und was dagegen hilft
Wer einen Pflegegrad beantragen oder erhöhen will, steht oft vor einem Nervenspiel. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt ins Haus, um die Situation der pflegebedürftigen Person einzuschätzen – und entscheidet dann über teils existenzielle finanzielle Unterstützung. Doch immer wieder machen Antragsteller dabei Fehler, die den Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen massiv schmälern können. Welche Fallen lauern, welche Strategien helfen und worauf der Medizinische Dienst tatsächlich achtet, fasst dieser Beitrag zusammen. Alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Wenn der Gutachter kommt – das zählt wirklich
Die Begutachtung für den Pflegegrad ist kein bloßes Gespräch, sondern ein standardisiertes Verfahren. Der Medizinische Dienst (MD) überprüft die Alltagskompetenzen, Selbstständigkeit und gesundheitlichen Einschränkungen des Antragstellers. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, das über sechs Bereiche (Module) hinweg die Pflegesituation abbildet – von Mobilität bis sozialer Teilhabe.
Doch gerade in dieser Situation zeigen viele Betroffene sich von ihrer besten Seite – aus Scham, Stolz oder Gewohnheit. Wer sagt, es gehe „eigentlich noch ganz gut“, obwohl der Alltag ohne Hilfe kaum zu meistern ist, riskiert eine zu niedrige Einstufung. Das Problem: Einmal getroffene Entscheidungen lassen sich oft nur schwer korrigieren.
Häufige Fehler bei der Pflegebegutachtung
Fehler treten in vielen Varianten auf – und fast immer aus Unwissenheit oder falscher Vorbereitung. Zu den typischen Stolperfallen zählen:
- Selbstüberschätzung: Viele Pflegebedürftige wollen nicht „jammern“ und verschweigen Einschränkungen. So entsteht beim Gutachter ein zu positives Bild.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Arztberichte, Medikationslisten oder Krankenhausentlassungen können zur falschen Einschätzung führen.
- Keine Dokumentation des Alltags: Ohne Pflegetagebuch bleibt das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit oft unklar.
- Falsche Unterstützung am Begutachtungstag: Wenn Angehörige zu viel helfen oder Aufgaben übernehmen, wirkt die betroffene Person fitter, als sie tatsächlich ist.
- Verharmlosung psychischer Belastung: Depressionen, Angstzustände oder kognitive Schwächen fließen in die Bewertung ein – werden aber häufig ausgeblendet.
Diese Fehler können über Hunderte Euro im Monat entscheiden.
Vorbereitung ist entscheidend
Wer seinen Pflegegrad sichern oder erhöhen möchte, sollte den Begutachtungstermin niemals leichtfertig angehen. Fachstellen, Pflegeberatungen oder Sozialverbände raten dazu, bereits vor dem Antrag mit einem Pflegetagebuch zu beginnen. Dieses sollte über mindestens zwei Wochen genau dokumentieren, wann und wobei Hilfe nötig ist – etwa beim Aufstehen, Waschen, An- und Ausziehen, Essen, Toilettengang oder der Medikamenteneinnahme.
Auch Angehörige sollten ehrlich festhalten, wann sie eingreifen müssen und welche Tätigkeiten nicht mehr eigenständig gelingen. Diese Dokumentation hilft nicht nur, sich während der Begutachtung richtig zu erinnern, sondern belegt gegenüber dem Gutachter, wie der Alltag tatsächlich aussieht.
Gutachter verstehen – und gezielt reagieren
Der Medizinische Dienst bewertet nach klar definierten Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Jedes Modul bringt Punkte, die sich zu einer Gesamtbewertung zwischen 0 und 100 summieren. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Wer also in einem Modul gravierende Probleme hat, kann auch bei besserer Bewertung in anderen Bereichen am Ende leer ausgehen.
Ein praktischer Tipp: Während der Begutachtung sollte die pflegebedürftige Person Aufgaben realistisch zeigen. Es bringt nichts, sich zu überanstrengen oder den Eindruck von Selbstständigkeit zu erwecken, wenn diese alltäglich gar nicht existiert. Hilfe sollte nur in dem Umfang geleistet werden, wie sie auch im täglichen Leben nötig ist.
Widerspruch lohnt sich – aber mit Strategie
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, ist das kein Grund zur Resignation. Betroffene können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei ist eine gut dokumentierte Begründung entscheidend: aktuelle Arztberichte, Pflegetagebuch, Krankenhausunterlagen oder eine ausführliche Stellungnahme der Pflegeperson.
Unterstützung bieten Sozialverbände wie der VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder die unabhängigen Pflegestützpunkte. Sie kennen die rechtlichen Spielräume und wissen, wie Argumente für eine Neubewertung formuliert werden müssen. Manchmal reicht schon ein fachliches Gegengutachten, um den gewünschten Pflegegrad zu erreichen.
Pflegegrad erhöhen: Veränderungen dokumentieren
Eine Erhöhung des Pflegegrades kann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation deutlich verschlechtert hat. Das gilt etwa nach Krankenhausaufenthalten, Operationen oder bei fortschreitenden Demenzerkrankungen. Wichtig ist, auch diese Veränderungen lückenlos festzuhalten.
Ein erneutes Pflegegutachten prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind. Dabei gilt: Wer die Entwicklung seines Zustands regelmäßig dokumentiert, kann belegen, dass die Einschränkungen nicht temporär, sondern dauerhaft sind.
Fazit: Ehrlichkeit und Vorbereitung zahlen sich aus
Die Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad ist kein Test, den man „bestehen“ kann. Es geht darum, den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt abzubilden – und das gelingt nur, wenn keine falsche Scham im Spiel ist. Wer ehrlich, gründlich und frühzeitig dokumentiert, verschafft sich die besten Chancen auf ein gerechtes Ergebnis. Unterstützung holen, Unterlagen sammeln und realistisch bleiben – das ist die effektivste Strategie für mehr Pflegegeld.
Alle wichtigen Informationen, hilfreiche Checklisten und aktuelle Entwicklungen rund um Pflegegeld und Pflegegrad gibt es auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


