Pflegegrad, Pflegegeld und Ambulant Betreutes Wohnen im Überblick
- Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, selbstständig in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben – mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und Förderung der Selbstständigkeit.
- Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen werden nach Pflegegrad unabhängig von der Wohnform gezahlt, solange die häusliche Pflege genutzt wird und keine vollstationäre Versorgung vorliegt.
- Eingliederungshilfe-Leistungen, einschließlich Ambulant Betreutem Wohnen, sind nicht vorrangig oder nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung – sie können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig gewährt werden.
Kombination: Wie läuft sie praktisch ab?
- Menschen mit Behinderung und anerkanntem Pflegegrad erhalten das volle Pflegegeld (Pflegegrad 2-5) und den Entlastungsbetrag.
- Zusätzlich zahlt das Sozialamt bzw. der Träger der Eingliederungshilfe die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens, darunter Assistenz, Freizeitbegleitung und Unterstützung im Alltag.
- Beide Systeme verständigen sich im Einzelfall über Abgrenzung und Kostenübernahme, um Überschneidungen zu vermeiden. Die Pflegeversicherung kompensiert gesundheitliche Einschränkungen; die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe und gesellschaftliche Integration.
- Es gibt keine pauschale Anrechnung oder Kürzung des Pflegegeldes durch die Eingliederungshilfe. Eine Verrechnung ist unzulässig – jede Leistung wird separat gemäß dem jeweiligen Gesetz gewährt.
Spezielle Zuschüsse und Zusatzleistungen
- Ab 2025 gibt es für alle Pflegegrade (1-5) eine Pauschale von 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngruppen, die zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird.
- Die Anschubfinanzierung für neue ambulant betreute Wohngruppen steigt einmalig auf bis zu 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.
- Digitale Pflegeanwendungen werden mit bis zu 53 Euro pro Monat gefördert.
Wichtige Hinweise und Praxistipps
- Die konkrete Ausgestaltung, Kostenübernahme und Abgrenzung erfolgt durch eine Vereinbarung zwischen Eingliederungshilfeträger und Pflegekasse, individuell nach Lebenssituation, Pflegegrad und festgestelltem Bedarf.
- Antragsteller sollten darauf achten, sowohl Pflegeleistungen (über die Pflegekasse) als auch Eingliederungshilfe-Leistungen (über das Sozialamt bzw. Landesamt) zu beantragen, um keine Ansprüche zu verlieren.
- Erhöhte Freigrenzen und günstigere Vermögensanrechnung gelten oft für Eingliederungshilfe, insbesondere bei Menschen mit dauerhaften Behinderungen.
FAQ zum Pflegegeld und zum Ambulant Betreuten Wohnen in Kombination
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kann Pflegegeld ins Ambulant Betreute Wohnen eingebracht werden? | Ja, Pflegegeld und Leistungen der Eingliederungshilfe sind kombinierbar und werden nicht gegenseitig verrechnet. |
| Gibt es Zusatzleistungen für Wohngruppen? | Ja, 2025 beträgt die Pauschale für ambulant betreute Wohngruppen 224 Euro monatlich für alle Pflegegrade. |
| Was ist der Zweck der Eingliederungshilfe? | Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und fördert Selbstständigkeit über Assistenz und Unterstützung im Alltag. |
| Welche Rolle spielt der Pflegegrad? | Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflegegeldes und weiterer Pflegeleistungen unabhängig von der Wohnform. |
Fazit: Kombination von Pflegegeld und ABW der Eingliederungshilfe
Insgesamt profitieren Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf 2025 von verbesserten Leistungskombinationen aus Pflegegeld, Sachleistungen und Unterstützungsangeboten des Ambulant Betreuten Wohnens.


