Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur Hochbetagte, sondern kann jeden Beamten mitten im Berufsleben oder kurz nach der Pensionierung eiskalt erwischen. Wenn dann plötzlich Pflegegrad 3, 4 oder 5 im Bescheid steht, prallen Beihilfe-Regeln, Pflegeversicherung und hohe Eigenanteile brutal aufeinander – und schnell geht es um vierstellige Summen im Monat. Wie Beamte die Kosten der einzelnen Pflegegrade realistisch einschätzen, wo die Beihilfe hilft und warum ohne zusätzliche Vorsorge oft eine gefährliche Finanzierungslücke bleibt, zeigt dieser Überblick – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Pflegegrade kurz erklärt
Pflegegrade beschreiben, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist – von moderaten Einschränkungen in Pflegegrad 1 bis zum schwersten Pflegebedarf in Pflegegrad 5. Grundlage ist ein Punktesystem des Medizinischen Dienstes, das etwa Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten bewertet.
Mit jedem höheren Pflegegrad steigen zwar die Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung, gleichzeitig wachsen aber auch die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil im Heim. Besonders für Beamte bedeutet das: Je höher der Pflegegrad, desto wichtiger wird eine kluge Kombination aus Beihilfe, privater Pflegeversicherung und eigener Vorsorge.
Was kosten die Pflegegrade?
Pflege in den eigenen vier Wänden ist oft günstiger, aber auch hier fallen schnell mehrere hundert Euro monatlich an – etwa für ambulante Pflegedienste, Hilfsmittel oder Tagespflege. In stationären Einrichtungen bewegen sich die Pflegekosten laut Branchenangaben häufig im Bereich von rund 2.000 bis über 5.000 Euro monatlich, abhängig von Pflegegrad, Region und Heimstandard.
Die Pflegekasse beteiligt sich mit festen Leistungsbeträgen, die ab Pflegegrad 2 deutlich anziehen: Für vollstationäre Pflege liegen die Zahlungen der Kasse und in der Folge die beihilfefähigen Pflegekosten in einer Größenordnung von rund 805 Euro (Pflegegrad 2) bis etwa 2.096 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Diese Beträge mindern zwar die reinen Pflegekosten, lassen aber Unterkunft, Verpflegung und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil weitgehend unberührt – genau hier steckt der finanzielle Sprengsatz.
Warum Pflege Beamte besonders trifft
Beamte verlassen sich oft auf den Fürsorgegrundsatz und nehmen an, die Beihilfe werde im Pflegefall „alles regeln“. Tatsächlich erstattet die Beihilfe nur einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Pflegekosten, typischerweise 50 bis 70 Prozent – je nach Familienstand und Besoldungsgruppe. Den verbleibenden Teil müssen private Pflegeversicherung und Eigenanteile des Beamten abdecken; eine volle Kostenübernahme ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Dazu kommt: Die Beihilfe orientiert sich grundsätzlich an den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und erkennt nicht jede Ausgabe als beihilfefähig an. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Teile des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils bleiben oft komplett an der betroffenen Person hängen – gerade im Pflegeheim können so vierstellige Restbeträge im Monat entstehen.
Beihilfe, Pflegeversicherung und Eigenanteil
Rechtlich ist klar geregelt, dass Beamte eine zumutbare Eigenvorsorge treffen müssen – etwa durch Abschlüsse privater Pflegezusatzversicherungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach betont, dass aus dem Fürsorgegrundsatz kein Anspruch auf unbegrenzte Beihilfe im Pflegefall folgt. Die erweiterte Beihilfe, die manche Dienstherren bei stationärer Pflege gewähren, kann Eigenanteile zwar spürbar dämpfen, ersetzt aber keine solide Vorsorgeplanung.
In der Praxis bedeutet das: Erst zahlt die Pflegekasse den gesetzlich vorgesehenen Leistungsbetrag, dann übernimmt die Beihilfe einen Teil der verbleibenden Pflegekosten – der Rest bleibt am Beamten und seiner Familie hängen. Ohne zusätzliche Pflegezusatzversicherung oder ausreichende Rücklagen kann das Einkommen schnell überfordert sein, insbesondere bei längerer Pflegebedürftigkeit.
Was Beamte jetzt tun sollten
Wer heute noch gesund ist, kann die Weichen stellen, bevor der Ernstfall eintritt. Dazu gehört, den eigenen Beihilfebemessungssatz zu kennen, die Leistungen der bestehenden privaten Pflegepflichtversicherung genau zu prüfen und mithilfe von Beispielrechnungen realistische Eigenanteile bei Pflegegrad 3 bis 5 durchzuspielen.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Pflegezusatzpolicen, die gezielt die Lücken bei Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteilen schließen sollen. Wichtig ist, Tarife nicht nur nach dem Beitrag, sondern nach Leistungsumfang, Wartezeiten und Dynamik zu vergleichen – wer früh einsteigt, sichert sich meist niedrigere Prämien und stabilere Bedingungen für das Alter.


