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Rente reicht nicht fürs Pflegeheim: Diese Möglichkeiten bleiben Betroffenen und Angehörigen

Wenn die eigene Rente nicht für das Pflegeheim reicht, greifen gestaffelt Pflegekasse, Sozialamt und unter Umständen die Kinder – daneben gibt es Alternativen wie ambulante Pflege oder betreutes Wohnen. Entscheidend ist, frühzeitig zu rechnen, Ansprüche zu prüfen und Anträge rechtzeitig zu stellen, damit keine Schulden entstehen. Folgender Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Rente für das Pflegeheim nicht ausreicht.

Warum die Rente oft nicht reicht

Die Pflegeversicherung zahlt nur feste Leistungsbeträge, die die tatsächlichen Heimkosten selten vollständig abdecken. Bewohner tragen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, was im Schnitt weit über 2.000 Euro im Monat ausmachen kann. Besonders bei Pflegegrad 3–5, in teuren Regionen und bei langer Heimdauer steigt die finanzielle Belastung deutlich an.

Reihenfolge der Zahlungen

Zuerst werden die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und die eigene Rente (inklusive weiterer Einkünfte wie Betriebsrenten) eingesetzt. Reicht das nicht, werden verwertbares Vermögen (z.B. Sparguthaben über den Schonbeträgen) und ggf. Pflegezusatzversicherungen herangezogen. Erst danach prüfen Sozialhilfeträger, ob „Hilfe zur Pflege“ bewilligt wird und ob Kinder mit sehr hohem Einkommen Elternunterhalt leisten müssen.

Staatliche Hilfe: Hilfe zur Pflege

„Hilfe zur Pflege“ ist eine Sozialhilfeleistung des Sozialamts, die die Lücke zwischen Heimkosten und eigenen Mitteln schließt. Voraussetzung sind Bedürftigkeit, ein angemessener Heimvertrag und der Nachweis, dass Rente, Pflegekassenleistung und Vermögen die Kosten nicht decken. Bei bewilligter Hilfe zur Pflege erhalten Betroffene zusätzlich ein monatliches Taschengeld („Barbetrag zur persönlichen Verfügung“), aktuell etwas über 150 Euro.

Müssen Kinder zahlen? Elternunterhalt

Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn diese im Heim leben und die eigenen Mittel nicht reichen. Seit dem Angehörigen‑Entlastungsgesetz gilt: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von über 100.000 Euro prüft das Amt überhaupt einen Elternunterhalt. Selbst dann werden Selbstbehalt, eigene Familie, Altersvorsorge und Schonvermögen berücksichtigt, sodass häufig nur ein begrenzter Beitrag verlangt wird.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten, z.B. Wohngeld

Wohngeld: Auch Pflegeheimbewohner können unter Umständen Wohngeld erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben und die Einkommensgrenzen einhalten. Landespflegegeld und kommunale Förderprogramme können zusätzliche Einmal‑ oder Dauerzuschüsse leisten, z.B. in Bayern. Steuerliche Entlastungen (außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen) mindern indirekt die Kosten, betreffen aber eher Angehörige mit eigenem Einkommen.

Alternativen zum klassischen Pflegeheim

Ambulante Pflege zu Hause: Pflegedienste kommen zur pflegebedürftigen Person, Pflegegeld und ambulante Sachleistungen können mit Angehörigenpflege kombiniert werden. Tagespflege oder Kurzzeitpflege entlasten Angehörige, während die pflegebedürftige Person weiter zu Hause wohnt. Senioren‑WGs, betreutes Wohnen oder 24‑Stunden‑Betreuung zu Hause können im Einzelfall günstiger sein und ein Pflegeheim hinauszögern oder ersetzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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