Warum die Dezember-Frist wichtig ist
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, danach läuft der Bescheid aus. Wer weiterhin Wohngeld erhalten möchte, muss daher rechtzeitig einen neuen Antrag stellen, damit der Zuschuss nahtlos weiterläuft.
Die Faustregel lautet:
- Den Antrag vor dem 31. Dezember stellen, damit der Zuschuss ab Januar weitergezahlt wird.
- Wer den Antrag erst im Januar oder später einreicht, riskiert, dass der Zuschuss für einige Monate ausgesetzt wird, bis der neue Bescheid vorliegt.
Was passiert, wenn der Wohngeld-Antrag zu spät kommt?
Wenn der neue Wohngeldantrag erst nach dem 31. Dezember gestellt wird, kann es zu einer Unterbrechung kommen:
- Der alte Bescheid läuft aus, und der Zuschuss wird nicht mehr gezahlt, bis der neue Antrag bearbeitet ist.
- In der Zwischenzeit muss die Miete vollständig aus der Rente bezahlt werden – das kann bei vielen Rentnern eine erhebliche Belastung sein.
- Wohngeld wird allerdings rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde. Wenn der Bewilligungsabschnitt Ende Dezember ausläuft, dann reicht es aus, den Folgeantrag bis Ende Januar zu stellen. Allerdings erhält man das Januar Geld dann erst im Nachhinhein.
Welche Unterlagen braucht man für den Wohngeld-Antrag?
Für den neuen Wohngeldantrag im Dezember sollten folgende Unterlagen bereitliegen:
- Aktueller Rentenbescheid (für alle im Haushalt lebenden Rentner).
- Mietvertrag und aktuelle Mieterhöhungsmitteilung.
- Kontoauszüge, die die Mietzahlungen belegen.
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Kreditverträge, Hausgeldabrechnung.
- Bei Kindern oder anderen Personen im Haushalt: Geburtsurkunden, Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag etc.
Schritt für Schritt: So wird der Wohngeld-Antrag rechtzeitig gestellt
- Prüfen, ob Anspruch besteht
- Wohngeldamt kontaktieren
- Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort angeben, um eine erste Schätzung vom Amt zu erhalten.
- Unterlagen zusammenstellen
- Rentenbescheid(e), Mietvertrag, Kontoauszüge und ggf. Eigentumsunterlagen sammeln.
- Bei Änderungen (z. B. Mieterhöhung, neue Rente) alle Unterlagen aktuell halten.
- Antrag bis Ende Dezember stellen
- Bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt.
- Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an – das spart Zeit und Wartezeit.
- Wichtig: Den Antrag vor dem 31. Dezember einreichen, damit der Zuschuss ab Januar weitergezahlt wird.
- Nach dem Antrag
- Auf den Bescheid warten (Bearbeitungsdauer: oft 6–12 Wochen).
- Änderungen (z. B. Mieterhöhung, neue Rente) sofort melden.
- Im nächsten Jahr wieder rechtzeitig einen neuen Antrag stellen, um den Zuschuss weiter zu erhalten.
Wann lohnt sich ein Wohngeld-Antrag?
Ein Antrag lohnt sich fast immer, wenn:
- Die Miete mehr als ein Drittel der Rente ausmacht.
- Die Rente im mittleren Bereich liegt (z. B. 800–1.500 Euro netto für ein Paar, je nach Mietstufe).
- Das Paar keine Grundsicherung im Alter bezieht.
Ein typisches Beispiel: Ein Rentnerehepaar mit 1.100 Euro Rente und 600 Euro Miete in einer Großstadt kann durch das neue Wohngeld-Plus schnell einen Zuschuss von 250 bis 370 Euro im Jahr erhalten – und so die monatliche Belastung deutlich senken.
Fazit: Handeln, um den Zuschuss zu sichern
Wenn Wohngeld neben der Rente nur noch bis Ende Dezember bewilligt ist, sollte man jetzt handeln: den neuen Wohngeldantrag rechtzeitig stellen, damit der Zuschuss ab Anfang Januar weitergezahlt wird. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Unterbrechung des Wohngelds und eine höhere Mietlast im neuen Jahr. Allerdings kann man den Wohngeldantrag für und ab Januar auch noch im Januar stellen, da der Antrag auf den 1. Tag des Monats zurückwirkt, in dem der Antrag beim Wohngeldamt eingeht. Allerdings kommt es zu einer Zahlungsunterbrechung.


