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Rente & Wohngeld 2026: Neue Tabellen zeigen, wie viel Zuschuss zur Miete Rentner jetzt bekommen

Rentnerinnen und Rentner profitieren 2026 gleichzeitig von höheren Renten und weiterhin sehr hohen Wohngeld‑Leistungen, doch die neuen Tabellen sind entscheidend dafür, ob noch Anspruch besteht und wie hoch der Zuschuss ausfällt. Wer die Schnittstelle von Rente und Wohngeld 2026 versteht, kann Nachzahlungen sichern und teure Fehlentscheidungen vermeiden. Unser nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Zusammenhänge.

Was sich 2026 bei Rente und Wohngeld ändert

  • Für den 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung von rund 3,7 bis 3,73 Prozent prognostiziert, die endgültige Festlegung erfolgt aber erst im Frühjahr 2026.
  • Gleichzeitig bleiben die hohen Wohngeld‑Plus‑Sätze mit sehr großzügigen Miet‑Höchstbeträgen und Einkommensgrenzen bestehen, was Rentnerhaushalten besonders zugutekommt.
  • Konsequenz: Mehr Rente kann den Wohngeld‑Anspruch leicht reduzieren oder ganz kosten, in vielen Konstellationen führt die Kombination aber weiterhin zu deutlich höherem Netto‑Einkommen.

Kernpunkte der neuen Wohngeld‑Tabellen 2026

  • Die Wohngeld‑Tabellen arbeiten weiterhin mit sieben Mietstufen und Miethöchstbeträgen, die Wohnungskosten inklusive Klima‑ und Heizkomponente abbilden.
  • Beispiel Miethöchstbeträge 2025/26: Für 1‑Person‑Haushalte reichen die Werte je nach Mietstufe grob von rund 490 bis über 800 Euro, bei 2 Personen liegen sie je nach Stufe etwa zwischen 600 und knapp 1.000 Euro.
  • Die Tabellen enthalten zu jeder Haushaltsgröße und Mietstufe sowohl die maximal berücksichtigungsfähige Miete als auch Mindesteinkommen und Einkommensobergrenzen, zwischen denen überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht

Beispielwerte: Rente, Mietstufe, Wohngeld

  • Für alleinstehende Rentner (1 Person) werden für 2025/26 je nach Mietstufe zum Beispiel monatliche Höchsteinkommen von etwa 1.443 bis 1.619 Euro ausgewiesen; parallel liegen die maximalen Wohngeldbeträge zwischen rund 490 und über 800 Euro.
  • Bei Rentnerpaaren (2 Personen) verschieben sich die Tabellen nach oben: Die zulässigen Monatseinkommen reichen laut aktuellen Übersichten von rund 1.953 bis über 2.180 Euro, mit möglichen Zuschüssen von gut 600 bis knapp 1.000 Euro.
  • Ein Praxisbeispiel zeigt: Ein allein lebender Rentner mit rund 1.100 Euro Nettorente, 600 Euro Miete und Mietstufe IV kann je nach Detaildaten auf einen Wohngeld‑Anspruch von deutlich über 150 Euro kommen, teilweise auch über 200 Euro.

Zusammenspiel: Rentenerhöhung und Wohngeld

  • Grundlage der Wohngeld‑Berechnung sind Haushaltsgröße, berücksichtigte Miete/Belastung und zu berücksichtigendes Einkommen; Renten zählen als Einkommen, profitieren aber teilweise von Freibeträgen (z.B. Grundrentenfreibetrag).
  • Steigt die Rente 2026 um rund 3,7 Prozent, erhöht sich das zu berücksichtigende Einkommen, sodass der Wohngeldbetrag etwas sinken oder der Anspruch knapp entfallen kann, wenn die Grenze überschritten wird.
  • Typisch sind Konstellationen, in denen die Warmmiete über 40 Prozent der Rente verschlingt; hier eröffnet das Wohngeld‑Plus gerade 2026 nochmals spürbare Entlastung, obwohl die Renten steigen.

Hier eine kompakte, gut weiterverwertbare Übersichtstabelle zu Rente & Wohngeld 2026 (Fokus: typische Rentner‑Haushalte, Normalszenario ohne Sonderfreibeträge).

Wohngeld 2026 nach Rente und Haushaltskonstellation

1. Maximal anrechenbares Einkommen und Höchst‑Wohngeld (Mietstufe II, typische Stadtlage)

Haushalt / Mietstufe IIMax. Monatseinkommen für WohngeldHöchstbetrag Wohngeld 2026
1 Person (Rentner)1.477 €ca. 538–560 €
2 Personen (Rentnerpaar)1.996 €ca. 660–720 €
3 Personen (z.B. mit Kind/Enkel)2.504 €ca. 720–850 €

Diese Werte zeigen, bis zu welcher Höhe die gesetzliche Rente (plus ggf. weitere Einkünfte) noch mit Wohngeld kombiniert werden kann, bevor der Anspruch entfällt. Je höher Mietstufe und Haushaltsgröße, desto höher liegen sowohl Einkommensgrenzen als auch maximal mögliche Wohngeldbeträge.

2. Beispiel: Alleinstehender Rentner, Mietstufe IV

Netto‑RenteWarmmiete (inkl. Klimakomponente)Geschätztes Wohngeld 2026Einordnung
1.100 €600 €ca. 200–240 €typischer Beispielwert eines Rechners für 2025/26​
1.200 €600 €ca. 150–190 €Wohngeld sinkt mit steigender Rente
1.300 €600 €ca. 100–140 €Anspruch noch vorhanden, aber geringer
1.400 €600 €ca. 50–90 €Nähe zur Einkommensobergrenze

Die Werte sind gerundete Orientierungen auf Basis veröffentlichter Beispielrechnungen für Rentnerhaushalte in mittleren Mietstufen. Exakte Beträge hängen u.a. von der individuellen Mietstufe, den tatsächlichen Neben‑ und Heizkosten sowie von persönlichen Freibeträgen (z.B. Schwerbehinderung, Grundrente) ab.

3. Offizielle Tabellenwerte: Höchsteinkommen & Höchst‑Wohngeld (alle Mietstufen, 1–2 Personen)

HaushaltMietstufeMax. MonatseinkommenHöchstbetrag Wohngeld 2025/26
1 PersonI1.443 €490,60 €
1 PersonII1.477 €537,60 €
1 PersonIII1.509 €567,20 €
1 PersonIV1.541 €640,60 €
1 PersonV1.568 €691,60 €
1 PersonVI1.593 €744,60 €
1 PersonVII1.619 €806,60 €
2 PersonenI1.953 €604,40 €
2 PersonenII1.996 €660,40 €
2 PersonenIII2.037 €718,40 €
2 PersonenIV2.080 €786,40 €
2 PersonenV2.114 €847,40 €
2 PersonenVI2.147 €912,40 €
2 PersonenVII2.181 €987,40 €

(Alle Tabellenwerte nach aktueller Wohngeld‑Tabelle 2026 für Rentnerhaushalte.

Rentenerhöhung 2026: Vorher/Nachher mit typischem Wohngeld

1. Alleinstehender Rentner, Mietstufe IV, 600 € Warmmiete

PhaseMonatliche Brutto‑RenteErhöhung 2026 (ca. +3,7%)Geschätztes Wohngeld 2026Netto‑Plus gesamt*
bis 30.06.20261.000 €ca. 230 €
ab 01.07.20261.037 €+37 €ca. 200–210 €ca. +7–17 €
bis 30.06.20261.100 €ca. 200–210 €
ab 01.07.20261.141 €+41 €ca. 180–190 €ca. +21–31 €
bis 30.06.20261.200 €ca. 160–180 €
ab 01.07.20261.244 €+44 €ca. 140–160 €ca. +24–44 €

*Netto‑Plus gesamt = Mehr‑Rente minus geschätzte Wohngeld‑Minderung (vereinfachte Modellrechnung).

  • Grundlage: Prognose einer Rentenerhöhung um rund 3,7 bis 3,73% zum 1. Juli 2026, z.B. 1.000 € → ca. 1.037 €, 1.100 € → ca. 1.141 €.
  • In der Praxis bleibt trotz sinkendem Wohngeld fast immer ein spürbares Gesamt‑Plus, weil die Rentensteigerung stärker wirkt als die Kürzung beim Mietzuschuss.

2. Rentnerpaar, Mietstufe III, 800 € Warmmiete

PhaseGemeinsame Brutto‑RenteErhöhung 2026 (ca. +3,7%)Geschätztes Wohngeld 2026Netto‑Plus gesamt*
bis 30.06.20261.600 €ca. 260–280 €
ab 01.07.20261.659 €+59 €ca. 230–250 €ca. +9–29 €
bis 30.06.20261.800 €ca. 220–240 €
ab 01.07.20261.867 €+67 €ca. 200–220 €ca. +27–47 €
bis 30.06.20262.000 €ca. 180–200 €
ab 01.07.20262.074 €+74 €ca. 150–180 €ca. +24–44 €

Auch hier gilt: Mit steigender Rente schrumpft das Wohngeld etwas, unter dem Strich bleibt das Rentnerpaar aber finanziell besser gestellt.

So prüfen Rentner jetzt ihren Anspruch

  • Rentner sollten 2026 unbedingt einen aktuellen Wohngeldrechner nutzen, der bereits mit den neuen Tabellen arbeitet, und dort Rente, Miete, Heizkosten, Mietstufe und Haushaltsgröße exakt eintragen.
  • Wer zwischen Mindesteinkommen und Einkommensobergrenze liegt, kann bei der Wohngeldstelle einen Antrag stellen – auch online –, wobei Vermögensfreigrenzen von 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro für jede weitere Person gelten.
  • Besonders lohnend ist die Prüfung für alleinstehende Senioren mit kleiner oder mittlerer Rente in mittleren bis hohen Mietstufen, da hier die Tabellen 2026 überdurchschnittlich hohe Zuschüsse vorsehen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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