Warum gerade dieses Rentnerpaar Wohngeld bekommen könnte
Ein Rentnerehepaar mit einer gemeinsamen Bruttorente von etwa 1.000 Euro und einer Bruttokaltmiete von 600 Euro liegt in vielen Regionen genau in der „Wohngeld-Zone“. Denn Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen, die zwar eine Rente haben, aber mit der Miete überfordert sind.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Rente liegt über dem Existenzminimum, aber nicht so hoch, dass die Miete problemlos bezahlt werden kann.
- Die Wohnung ist angemessen (nicht überdimensioniert oder extrem teuer) und wird selbst bewohnt.
- Das Vermögen bleibt unter den Freibeträgen (60.000 € für die erste Person, 30.000 € für die zweite).
- Es wird keine Grundsicherung im Alter bezogen, sonst ist kein zusätzliches Wohngeld möglich.
Wohngeld: Was genau ist das?
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Mieter und ein Lastenzuschuss für Eigentümer, der die Wohnkosten entlastet. Es wird nicht als „Sozialhilfe“ gezahlt, sondern als Ergänzung zur Rente, wenn die Miete zu hoch ist.
Wichtig ist:
- Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wird.
- Es wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Wer Grundsicherung im Alter bezieht, erhält kein zusätzliches Wohngeld, weil die Wohnkosten dann bereits im Regelsatz enthalten sind.
Wie viel Wohngeld könnte das Rentner-Paar bekommen?
Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: der genauen Rente, der Mietstufe des Wohnorts, der Bruttokaltmiete und eventuellen Freibeträgen (z. B. für Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung).
Als grobe Orientierung:
- In einer mittleren Mietstufe (z. B. Mietstufe 4–5) kann ein Rentnerehepaar mit 1.000 Euro Rente und 600 Euro Miete unter günstigen Bedingungen mehrere hundert Euro im Jahr an Wohngeld erhalten.
- In besonders teuren Regionen (Mietstufe 6–7) sind die Zuschüsse oft höher, weil die Mieten dort deutlich über dem Durchschnitt liegen.
- Wer Grundrente bezieht, profitiert zusätzlich vom Grundrentenfreibetrag, der das anrechenbare Einkommen senkt und den Wohngeldanspruch verbessert.
Wann lohnt sich der Wohngeldantrag?
Ein Antrag lohnt sich fast immer, wenn:
- Die Miete mehr als ein Drittel der Rente ausmacht.
- Die Rente im mittleren Bereich liegt (z. B. 800–1.500 Euro netto für ein Paar, je nach Mietstufe).
- Das Paar keine Grundsicherung im Alter bezieht.
Ein typisches Beispiel: Ein Rentnerehepaar mit 1.100 Euro Rente und 600 Euro Miete in einer Großstadt kann durch das neue Wohngeld-Plus schnell einen Zuschuss von 250 bis 370 Euro im Jahr erhalten – und so die monatliche Belastung deutlich senken.
Wohngeld: Wie hoch sind die Einkommensgrenzen 2026?
Für Rentnerpaare gelten 2026 je nach Mietstufe unterschiedliche Einkommensgrenzen:
- In Mietstufe 1 (günstige Regionen):
- Mindesteinkommen: etwa 1.498 € netto
- Höchsteinkommen: etwa 2.648 € netto
- In Mietstufe 7 (teure Großstädte):
- Mindesteinkommen: etwa 2.265 € netto
- Höchsteinkommen: etwa 2.963 € netto
Ein Paar mit 1.000 Euro Rente liegt in vielen Regionen unter der Obergrenze und kann daher Anspruch auf Wohngeld haben.
Vermögen: Was bleibt beim Wohngeld anrechnungsfrei?
Beim Wohngeld wird das Vermögen geprüft, aber es gibt großzügige Freibeträge:
- 60.000 € für die erste Person
- 30.000 € für die zweite Person
- Selbstgenutztes Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) bleibt grundsätzlich geschützt und wird nicht angerechnet
Das bedeutet: Auch ein Rentnerehepaar mit einigen Ersparnissen oder einem eigenen Haus kann Anspruch auf Wohngeld haben, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Schritt für Schritt: So wird der Wohngeldantrag gestellt
- Prüfen, ob Anspruch besteht
- Örtliches Wohngeldamt anrufen und um grobe Schätzung bitten.
- Einkommen, Miete und Haushaltsgröße angeben, um eine erste Schätzung zu erhalten.
- Unterlagen zusammenstellen
- Rentenbescheid(e) für beide Ehepartner.
- Mietvertrag und aktuelle Mieterhöhungsmitteilung.
- Kontoauszüge, die die Mietzahlungen belegen.
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Kreditverträge, Hausgeldabrechnung.
- Antrag stellen
- Bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt.
- Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an.
- Wichtig: Den Antrag vor Monatsende stellen, damit der Zuschuss ab dem aktuellen Monat gezahlt wird. Es gibt kein rückwirkendes Wohngeld für zurückliegende Monate.
- Nach dem Antrag
- Auf den Bescheid warten (Bearbeitungsdauer: oft 6–12 Wochen).
- Änderungen (z. B. Mieterhöhung, neue Rente) sofort melden.
- Nach 12 Monaten einen neuen Antrag stellen, um den Zuschuss weiter zu erhalten.
Warum viele Rentner den Antrag nicht stellen
Trotz guter Chancen beantragen viele Rentner kein Wohngeld, weil:
- Sie glauben, dass sie „zu viel“ verdienen und deshalb keinen Anspruch haben.
- Sie schämen sich oder sehen Wohngeld als „Armenhilfe“ an.
- Sie fürchten sich vor Bürokratie, Rückforderungen oder einer Prüfung des Vermögens.
- Sie wissen einfach nicht, dass sie berechtigt sind.
Dabei ist Wohngeld ein Rechtsanspruch – kein Almosen. Wer berechtigt ist, sollte das Geld unbedingt in Anspruch nehmen, um die Mietlast zu senken und die Lebensqualität im Alter zu sichern.
Fazit: Sofort prüfen und Zuschuss aus Wohngeld sichern
Ein Rentnerehepaar mit 1.000 Euro Rente und 600 Euro Miete sollte unbedingt prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht. Denn der staatliche Zuschuss kann schnell mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen und die monatliche Belastung deutlich entlasten.
Der Antrag lohnt sich fast immer, wenn die Miete hoch ist und die Rente im mittleren Bereich liegt. Wer handelt, kann den Zuschuss bereits für den Monat der Antragstellung erhalten – und so bares Geld sparen – und das ist bekanntlich nicht nur im Alter wichtig.


