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Rundfunkbeitrag 2026: Wer wie viel zahlen muss – und wer sich “von der GEZ” befreien lassen kann

Der Rundfunkbeitrag bleibt 2026 in Deutschland stabil bei 18,36 Euro pro Monat und gilt grundsätzlich für jeden Haushalt – unabhängig von Personenzahl oder Anzahl der Geräte. Befreiungen und Ermäßigungen sind aber für bestimmte Gruppen wie Sozialleistungsbeziehende, einige Rentner mit Grundsicherung sowie Menschen mit Behinderung möglich. Wie hoch der Rundfunkbeitrag für wen ist, erklärt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Höhe des Rundfunkbeitrags 2026

  • Der Beitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro pro Quartal und 220,32 Euro pro Jahr.
  • Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, den Beitrag bis Ende 2026 stabil zu halten, obwohl die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen hatte.

Wichtig: Es spielt keine Rolle, wie viele Fernseher, Radios, Computer oder Streaming-Geräte im Haushalt vorhanden sind – entscheidend ist nur die eine Wohnung.

Wer bezahlt wie viel? (Haushalte & Wohngemeinschaften)

  • Pro Wohnung fällt nur ein Beitrag an – egal ob Single-Haushalt, Familie oder WG.
  • In Wohngemeinschaften genügt es, wenn eine Person als Beitragskonto-Inhaber beim Beitragsservice registriert ist; die anderen Mitbewohner können sich auf dieses Beitragskonto berufen.​

Für Zweitwohnungen muss grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden, es sei denn, es liegt ein anerkannter Befreiungsgrund vor oder ein höchstrichterliches Urteil zur Zweitwohnungsbefreiung wird umgesetzt.

Befreiung von der “GEZ”: Wer 2026 nichts zahlen muss

Vom Rundfunkbeitrag können sich bestimmte Personengruppen vollständig befreien lassen, wenn sie einen Antrag stellen.

Befreiung ist insbesondere möglich für:

  • Beziehende von Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Personen mit bestimmten Pflegehilfen oder Pflegezulagen.
  • Studierende, Auszubildende und junge Erwachsene, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr im Elternhaus wohnen.

Die Befreiung ist niemals automatisch: Sie muss mit Nachweisen (z.B. Leistungsbescheide) beim Beitragsservice beantragt werden; ohne Antrag werden auch Berechtigte weiter voll belastet.

Anmerkung: GEZ ist ein veralteter, aber umgangssprachlich immer noch genutzter Begriff für den Rundfunkbeitrag. An sich steht die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale und stammt aus der Zeit, als noch Rundfunkgebühren gezahlt werden mussten.

Ermäßigung: 6,12Euro für Menschen mit Behinderung

Neben der vollständigen Befreiung gibt es eine ermäßigte Variante:

  • Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z.B. RF) zahlen nur 6,12 Euro pro Monat statt 18,36 Euro.
  • Voraussetzung sind u.a. ein hoher Grad der Behinderung (80) oder besondere gesundheitliche Einschränkungen (Merkzeichen RF), die im Ausweis dokumentiert sein müssen.

Die Ermäßigung gilt ebenfalls nur auf Antrag und erfasst den gesamten Haushalt, wenn die berechtigte Person Beitragskontoinhaber ist.

Rentner: Wer muss zahlen, wer kann sich befreien?

  • Allein die Rente führt nicht zur Befreiung – Rentnerinnen und Rentner zahlen grundsätzlich den vollen Beitrag von 18,36 Euro.
  • Eine komplette Befreiung ist möglich, wenn zusätzlich zur Rente Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder andere Sozialhilfe-Leistungen bezogen werden.

Viele ältere Menschen zahlen den Beitrag, obwohl sie wegen Grundsicherung, Bürgergeld oder Pflegehilfen Anspruch auf Befreiung hätten – hier lohnt sich eine gezielte Überprüfung der Bescheide und ein Antrag.

Weitere Gruppen: Unternehmen, Ferienwohnungen, Sonderfälle

  • Unternehmen zahlen Rundfunkbeitrag nach Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Fahrzeuge.
  • Für Ferienwohnungen können gesonderte Beiträge anfallen, wenn diese dauerhaft vermietet werden; bei rein privater Nutzung kann der normale Haushaltsbeitrag ausreichen.

Wer mehrere Wohnsitze oder Mischformen aus Wohnen und Vermieten hat, sollte die individuellen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genau prüfen oder sich beim Beitragsservice beraten lassen.

Zahlungstermine und Rhythmen 2026

  • Standard ist der vierteljährliche Einzug: Im Voraus zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils 55,08 Euro.
  • Auf Wunsch können auch monatliche oder halbjährliche Zahlungen vereinbart werden, der Gesamtbetrag bleibt aber identisch.

Für Personen mit sehr kleinem Einkommen kann es sinnvoll sein, auf monatliche Abbuchung umzustellen, damit der Beitrag weniger auf einmal ins Gewicht fällt.

Ausblick: Debatte um Beitragserhöhung ab 2027

Die KEF hat bereits angedeutet, dass ab 2027 eine Anhebung des Rundfunkbeitrags – grob in Richtung 19 Euro – diskutiert wird. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern und könnte 2026 politisch umkämpft sein.

Bis einschließlich 2026 bleibt der Beitrag aber bei 18,36 Euro.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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