Viele Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehindertenausweis und kleiner Rente fragen sich, ob das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht (umgangssprachlich “GEZ”) befreit. Stand 2026 gilt: Das Merkzeichen RF eröffnet nur eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags – eine vollständige Befreiung ist an andere Voraussetzungen geknüpft. Wer zusätzlich Grundsicherung für Abeitsuchende (Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter oder andere existenzsichernde Sozialleistungen erhält, kann sich jedoch komplett befreien lassen. Die offiziellen Informationen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und der Kommunen zeigen, worauf es bei Rentnern mit Merkzeichen RF in der Praxis ankommt.
Merkzeichen RF: Was es bedeutet – und was nicht
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis steht für eine anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigung, die den Zugang zu Medien und öffentlichen Veranstaltungen erheblich einschränkt. Typische Fälle sind blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen, hochgradig hörgeschädigte Personen sowie schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben.
Wichtig: Das Merkzeichen RF ist keine „Freikarte“ für eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Es vermittelt lediglich einen Anspruch auf Ermäßigung – unabhängig davon, ob die betroffene Person erwerbstätig ist oder eine Rente bezieht.
Rente und RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenauswei: Ermäßigung statt kompletter Befreiung
Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF können beim Beitragsservice eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Statt des vollen Monatsbetrags zahlen sie nur ein Drittel; der ermäßigte Beitrag liegt derzeit bei rund 6 Euro im Monat.
Voraussetzungen sind:
- Gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“
- Zugehörigkeit zu einer der gesetzlich bestimmten Gruppen (z.B. blind, gehörlos, GdB mindestens 80 mit dauerhafter Teilnahmehindernis an öffentlichen Veranstaltungen)
- Schriftlicher Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des Ausweises oder einer entsprechenden Bescheinigung der Behörde
Ein automatischer Anspruch besteht nicht: Ohne Antrag läuft die normale Beitragspflicht weiter, auch wenn das Merkzeichen RF im Ausweis eingetragen ist.
Wann Rentner komplett vom Rundfunkbeitrag befreit werden
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat mit dem Merkzeichen RF nur indirekt zu tun. Sie hängt in erster Linie davon ab, ob jemand bestimmte Sozialleistungen erhält, die ein Leben am oder unter dem Existenzminimum anzeigen. Dazu gehören insbesondere:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie bestimmte Hilfen zur Pflege
Wer als Rentner eine dieser Leistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag komplett befreien lassen – mit oder ohne Merkzeichen RF. In diesen Fällen ist dem Antrag eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids beizufügen, aus der Name, Leistungsart und Bewilligungszeitraum hervorgehen.
Kombination: RF-Merkzeichen und niedrige Rente
In der Praxis sind viele Rentner mit Merkzeichen RF finanziell belastet, ohne dass sie automatisch Grundsicherung oder andere Sozialleistungen erhalten. Hier gibt es drei typische Konstellationen:
- Nur Merkzeichen RF, keine Sozialleistung: Anspruch auf Ermäßigung (ein Drittel des Beitrags), aber keine vollständige Befreiung.
- RF + Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt: Anspruch auf Befreiung vom Beitrag, weil die Sozialleistung maßgeblich ist.
- RF + sehr niedrige Rente, aber (noch) keine Sozialleistung: Es lohnt sich zu prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht; erst mit Bewilligung entsteht ein Befreiungsanspruch.
Kommunale Seniorenwegweiser und Beratungsstellen empfehlen Rentnern mit kleiner Rente, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen, um darüber auch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden.
So stellen Rentner den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung
Der Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nicht kompliziert, muss aber aktiv gestellt werden. Die wichtigsten Schritte:
- Antragsformulare auf der Seite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice herunterladen oder telefonisch anfordern.
- Für die Ermäßigung: Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde beifügen.
- Für die Befreiung: Aktuellen Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld oder eine andere befreiungsrelevante Leistung beilegen.
- Keine Originale schicken, sondern nur Kopien; eine Rücksendung der Unterlagen ist nicht garantiert.
Die Ermäßigung bzw. Befreiung wirkt in der Regel ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingegangen ist – rückwirkende Befreiungen sind nur in engen Grenzen möglich.
Typische Missverständnisse und Praxisprobleme
In der Beratungspraxis treten immer wieder ähnliche Irrtümer auf:
- „Ich habe RF im Ausweis, also muss ich gar nichts zahlen.“ – Falsch: Das Merkzeichen allein führt nur zur Ermäßigung, nicht zur kompletten Befreiung.
- „Mit RF werden automatisch alle im Haushalt befreit.“ – Tatsächlich wirkt die Ermäßigung immer nur für die anmeldende Person; eine vollständige Befreiung kann sich dagegen auf Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner im selben Haushalt erstrecken, wenn sie auf denselben Beitragsbescheid laufen.
- „Ich bekomme eine niedrige Rente, das reicht für die Befreiung.“ – Die Befreiung knüpft nicht an die Rentenhöhe, sondern an den Bezug bestimmter Sozialleistungen.
Gerade ältere Menschen scheuen den Antragsweg oder sind unsicher, ob sich der Aufwand lohnt. Sozialverbände wie der VdK oder der Verein Für soziales Leben e.V. empfehlen dennoch, die Ermäßigung oder Befreiung konsequent zu beantragen, um laufende Kosten zu senken.
Fazit: RF erleichtert, befreit aber nicht automatisch
Stand 2026 gilt: Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ist für Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Nachteilsausgleich, führt aber „nur“ zu einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel. Eine vollständige Befreiung ist nur möglich, wenn zusätzlich bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld bezogen werden und ein Antrag gestellt wird.
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen besitzt und wenig Rente erhält, sollte daher prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht – und parallel die Ermäßigung oder Befreiung beim Beitragsservice beantragen. So lassen sich die laufenden Kosten spürbar reduzieren, ohne auf den Zugang zu Information und Unterhaltung verzichten zu müssen.

