Schulstarterpaket 2026: So hoch sind die Zuschüsse bei Bürgergeld und Kinderzuschlag

Stand:

Autor: Experte:

Was ist das Schulstarterpaket 2026?

Das Schulstarterpaket ist die Pauschale für den „persönlichen Schulbedarf“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die pro Schuljahr je Kind gezahlt wird.

Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, wenn sie eine Schule besuchen.

Höhe der Zuschüsse 2026

Für das Schuljahr 2025/2026 sind bundesweit 195 Euro pro Kind vorgesehen: 130 Euro zum Schuljahresbeginn und 65 Euro zum zweiten Halbjahr.

Der Betrag gilt pro Schulkind und pro Schuljahr – bei drei Schulkindern kommen so 585 Euro zusammen.

Auszahlung bei Bürgergeld

Beziehen Eltern Bürgergeld, erfolgt die Auszahlung des Schulstarterpakets in der Regel automatisch über das Jobcenter, ohne zusätzlichen Antrag.

Die Beträge werden üblicherweise zum 1. August (130 Euro) und zum 1. Februar (65 Euro) gemeinsam mit der Regelleistung überwiesen.

Auszahlung bei Kinderzuschlag

Wer „nur“ Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) erhält, hat ebenfalls Anspruch auf das Schulstarterpaket, muss die BuT‑Leistungen aber in der Regel bei der zuständigen Kommune beantragen.

Grundlage ist der Kinderzuschlag‑Bescheid der Familienkasse; darüber wird dokumentiert, dass ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht.

Was vom Schulstarterpaket bezahlt werden kann

Mit der Pauschale können unter anderem Schulranzen, Stifte, Hefte, Sportzeug, Taschenrechner oder Zeichenmaterial finanziert werden.

Zusätzlich zum Schulstarterpaket gibt es weitere BuT‑Leistungen: etwa Übernahme von Klassenfahrten, Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung sowie monatlich 15 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe.

Zusammenfassung zum Schulstarterpaket 2026

Das Schulstarterpaket 2026 entlastet Familien mit Bürgergeld und Kinderzuschlag spürbar, weil pro Schulkind 195 Euro für Hefte, Ranzen und weiteres Material zur Verfügung stehen. Die Pauschale wird in zwei Raten zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn ausgezahlt und ergänzt weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Kostenübernahmen für Klassenfahrten, Mittagessen und Vereinsbeiträge

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.