Was ist das Schulstarterpaket 2026?
Das Schulstarterpaket ist die Pauschale für den „persönlichen Schulbedarf“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die pro Schuljahr je Kind gezahlt wird.
Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, wenn sie eine Schule besuchen.
Höhe der Zuschüsse 2026
Für das Schuljahr 2025/2026 sind bundesweit 195 Euro pro Kind vorgesehen: 130 Euro zum Schuljahresbeginn und 65 Euro zum zweiten Halbjahr.
Der Betrag gilt pro Schulkind und pro Schuljahr – bei drei Schulkindern kommen so 585 Euro zusammen.
Auszahlung bei Bürgergeld
Beziehen Eltern Bürgergeld, erfolgt die Auszahlung des Schulstarterpakets in der Regel automatisch über das Jobcenter, ohne zusätzlichen Antrag.
Die Beträge werden üblicherweise zum 1. August (130 Euro) und zum 1. Februar (65 Euro) gemeinsam mit der Regelleistung überwiesen.
Auszahlung bei Kinderzuschlag
Wer „nur“ Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) erhält, hat ebenfalls Anspruch auf das Schulstarterpaket, muss die BuT‑Leistungen aber in der Regel bei der zuständigen Kommune beantragen.
Grundlage ist der Kinderzuschlag‑Bescheid der Familienkasse; darüber wird dokumentiert, dass ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht.
Was vom Schulstarterpaket bezahlt werden kann
Mit der Pauschale können unter anderem Schulranzen, Stifte, Hefte, Sportzeug, Taschenrechner oder Zeichenmaterial finanziert werden.
Zusätzlich zum Schulstarterpaket gibt es weitere BuT‑Leistungen: etwa Übernahme von Klassenfahrten, Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung sowie monatlich 15 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe.
Zusammenfassung zum Schulstarterpaket 2026
Das Schulstarterpaket 2026 entlastet Familien mit Bürgergeld und Kinderzuschlag spürbar, weil pro Schulkind 195 Euro für Hefte, Ranzen und weiteres Material zur Verfügung stehen. Die Pauschale wird in zwei Raten zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn ausgezahlt und ergänzt weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Kostenübernahmen für Klassenfahrten, Mittagessen und Vereinsbeiträge

