Schwerbehindert und in Rente: Diese Steuerfreibeträge werden oft übersehen

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Viele Rentner mit anerkannter Schwerbehinderung zahlen noch immer mehr Steuern, als eigentlich nötig wäre. Häufig bleiben der aktuelle Behinderten-Pauschbetrag, zusätzliche außergewöhnliche Belastungen, Kfz-Steuervergünstigungen oder der Pflegepauschbetrag ungenutzt – obwohl sie das zu versteuernde Einkommen deutlich mindern können. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen gelten, wie sich die Entlastungen Schritt für Schritt in der Steuererklärung eintragen lassen und in welchen Fällen die Steuerpflicht für Rentner ganz wegfallen kann – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Der Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung auf einen Blick

Der wichtigste Steuervorteil für schwerbehinderte Rentner ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag. Dieser Freibetrag wird abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) gewährt und mindert das zu versteuernde Einkommen direkt.

Tabelle: Höhe des Behinderten-Pauschbetrags nach GdB (2025)

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag pro Jahr (EUR)
20384
30620
40860
501.140
601.440
701.780
802.120
902.460
1002.840
Merkzeichen H, Bl, TBl7.400

Quelle: § 33b Einkommensteuergesetz (EStG)

Wichtig: Der Pauschbetrag wird unabhängig von tatsächlichen Ausgaben gewährt. Wer höhere behinderungsbedingte Kosten hat, kann alternativ diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen

  • GdB ab 20: Anspruch auf den Pauschbetrag besteht bereits ab einem GdB von 20.
  • Schwerbehindertenausweis: Nachweis durch den Ausweis oder einen Bescheid des Versorgungsamts.
  • Rentnerstatus: Auch Rentner können den Pauschbetrag in der Steuererklärung ansetzen.
  • Merkzeichen: Bei bestimmten Merkzeichen (z.B. H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit) gibt es besonders hohe Freibeträge.

Weitere steuerliche Vorteile für schwerbehinderte Rentner

a) Außergewöhnliche Belastungen

Wenn die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag übersteigen, können diese als außergewöhnliche Belastungen zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele sind Kosten für Pflege, Medikamente oder Hilfsmittel.

b) Kfz-Steuervergünstigungen

  • Komplette Befreiung: Bei Merkzeichen H, Bl oder aG im Ausweis.
  • 50% Ermäßigung: Bei Merkzeichen G oder Gl, sofern auf die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.
  • Antrag: Die Vergünstigung muss beim Hauptzollamt beantragt werden.

c) Pflegepauschbetrag

Wer eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 oder 5 (oder Merkzeichen H) unentgeltlich pflegt, kann zusätzlich einen Pflegepauschbetrag geltend machen.

Rentenfreibetrag und Steuerpflicht für Rentner

Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher der zu versteuernde Anteil. 2025 sind es bereits 85%, ab 2040 wird die Rente vollständig steuerpflichtig sein. Der Behinderten-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.

Grundfreibetrag und Steuererklärung

  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro pro Jahr. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an.
  • Steuererklärung: Durch den Behinderten-Pauschbetrag kann die Steuerpflicht entfallen oder sich die Steuerlast deutlich reduzieren.
  • Befreiung von der Steuererklärung: In manchen Fällen kann der hohe Freibetrag dazu führen, dass Rentner keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie die Steuervorteile

  1. GdB feststellen lassen und Schwerbehindertenausweis beantragen.
  2. Pauschbetrag beim Finanzamt in der Steuererklärung angeben (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“).
  3. Weitere Kosten prüfen: Höhere Ausgaben als Pauschbetrag? Dann als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
  4. Kfz-Steuervergünstigung ggf. beim Hauptzollamt beantragen.
  5. Pflegepauschbetrag bei Pflege von Angehörigen nutzen.

Zusammenfassung: Steuertipps für schwerbehinderte Rentner

Schwerbehinderte Rentner haben vielfältige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Der Behinderten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen, Kfz-Steuervergünstigungen und der Pflegepauschbetrag sind die wichtigsten Instrumente. Eine sorgfältige Steuererklärung lohnt sich – oft bleibt so mehr von der Rente übrig. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater unterstützen. So entgeht Ihnen kein steuerlicher Vorteil!

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