Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag zählt zu den wichtigsten steuerlichen Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Ab 2025 gelten weiterhin die seit der großen Reform von 2021 deutlich erhöhten Beträge, die Betroffenen helfen, die oft höheren Lebenshaltungskosten steuerlich zu kompensieren. Im Jahr 2025 gibt es zudem wichtige Anpassungen und Klarstellungen zu Anspruch und Höhe des Pauschbetrags sowie zu weiteren damit verbundenen Vorteilen.
Was ist der Schwerbehinderten-Pauschbetrag?
Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag ist ein fixer Freibetrag, der jährlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. So mindert sich die Steuerlast, ohne dass Einzelnachweise für außergewöhnliche Belastungen vorgelegt werden müssen. Ziel ist es, die typischen Mehraufwendungen, die mit einer Behinderung einhergehen, pauschal steuerlich zu berücksichtigen.
Wer hat Anspruch?
GdB-Tabelle 2025: So wird der Grad der Behinderung berechnetAnspruch auf den Pauschbetrag haben alle Steuerpflichtigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 festgestellt wurde. Relevant ist dabei das Jahr, in dem die Behinderung besteht – auch bei schwankendem GdB wird immer der höchste Wert im Steuerjahr angerechnet. Die Feststellung erfolgt durch das Versorgungsamt, das einen Schwerbehindertenausweis ausstellt. Für bestimmte Personengruppen mit Merkzeichen – z. B. “H” (hilflos), “Bl” (blind) oder “Tbl” (taubblind) – sowie Pflegegrad 4 oder 5 gelten Sonderregelungen mit besonders hohen Pauschbeträgen.steuerbot+2
Höhe des Pauschbetrags 2025
Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach dem Grad der Behinderung – für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Werte:
Grad der Behinderung (GdB) | Jährlicher Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384€ |
30 | 620€ |
40 | 860€ |
50 | 1.140€ |
60 | 1.440€ |
70 | 1.780€ |
80 | 2.120€ |
90 | 2.460€ |
100 | 2.840€ |
Merkzeichen H, Bl, Tbl | 7.400€ |
Wer also beispielsweise einen GdB von 60 hat, kann pauschal 1.440€ steuerlich absetzen, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Für Menschen mit dem Merkzeichen “hilflos”, “blind” oder “taubblind” sowie Pflegegrad 4 oder 5 gibt es den Höchstbetrag von 7.400€ pro Jahr.
Besondere Zusatzfreibeträge 2025
Für Körperbehinderte, die öffentliche Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht nutzen können, gibt es zusätzlich einen pauschalen Freibetrag von 190€ monatlich (für Privatfahrten mit eigenem Pkw). Ohne eigenes Kfz können Taxikosten bis 153€ monatlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Anspruch für Angehörige
Auch (Ehe-)Partner:innen können die Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, wenn das Einkommen der betroffenen Person unter der Einkommensgrenze liegt. Für 2025 gilt eine Jahresgrenze von 7.284€ – nur bei Unterschreiten dieser Grenze ist ein steuerlicher Abzug für Angehörige möglich.
Beantragung und Nachweis
Für die Steuererklärung 2025 musst du den Behindertenpauschbetrag in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” eintragen. Als Nachweis genügt in der Regel der Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechender Bescheid des Versorgungsamts, der im Steuerjahr vorgelegen hat. Bei Merkzeichen oder höheren Pflegegraden genügt oft der Vermerk im Ausweis bzw. Pflegegradbescheid.
Steuerliche Vorteile und praktische Tipps
- Der Pauschbetrag wird unabhängig davon gewährt, wie lange die Behinderung im Jahr bestand – meist zählt der höchste GdB im Kalenderjahr.
- Wer keine Einkommensteuer zahlt, profitiert nicht vom Pauschbetrag, da dieser nur steuerliche Mehraufwendungen ausgleicht.
- Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden – das lohnt sich besonders bei hohen laufenden Ausgaben, sofern sie belegbar sind.
- Die Kombination aus Pausch- und Einzelkostenabrechnung ist nicht möglich; du musst dich für eine Variante entscheiden.
Fazit: Was bringt der Schwerbehinderten-Pauschbetrag 2025?
Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag 2025 bietet betroffenen Menschen und ihren Familien eine wichtige steuerliche Entlastung ohne bürokratischen Aufwand. Durch die gestaffelten Freibeträge und Zusatzregelungen profitieren insbesondere Menschen mit hohem GdB sowie mit Merkzeichen. Die jährlichen Anpassungen sichern, dass der Pauschbetrag mit den realen Mehrkosten Schritt hält. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte ihn unbedingt in der Steuererklärung nutzen – und so bares Geld sparen.