Der Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erhältlich und eröffnet zahlreiche Vorteile, insbesondere im Bereich Wohnen. Für Betroffene stellen sich häufig Fragen wie: Ist barrierefreies Wohnen möglich? Welche finanziellen Erleichterungen gibt es? Und wie können zusätzliche Unterstützungen beantragt werden? Im heutigen Artikel zeigen wir alle wichtigen Nachteilsausgleiche auf und bieten praxisnahe Tipps für die erfolgreiche Nutzung dieser Vorteile beim Wohnen.
Barrierefreies Wohnen und Umbauhilfen
Menschen mit Schwerbehinderung haben den Anspruch, in einem barrierefreien und bedarfsgerechten Umfeld zu leben. Dies ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern oft Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Wohnungsumbauten, etwa:
- Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen: Finanzielle Zuschüsse für den Umbau zu barrierefreien Wohnungen, etwa Rampen, Türverbreiterungen oder barrierefreie Bäder.
- Einrichtungsbeihilfen: Unterstützung beim Erwerb und der Bereitstellung von Hilfsmitteln wie behindertengerechte Küchen.
- Öffentliche Wohnraumförderung: Ziel ist es, Menschen mit Behinderung möglichst eigenständiges Leben und soziale Teilhabe zu ermöglichen
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig beim Wohnungsamt, Sozialamt oder auf den jeweiligen Landeswebseiten über aktuelle Förderprogramme.
Mehrbedarf und Wohnflächenregelungen
Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann einen Mehrbedarf an Wohnfläche geltend machen. Beispiel: Rollstuhlfahrer erhalten für das Manövrieren im Wohnraum bis zu 15m² zusätzlich zur als „angemessen“ definierten Wohnfläche.
Zudem gilt bei der Sozialhilfe und Grundsicherung: Die Wohnungsgröße darf den individuellen Bedürfnissen angepasst sein, etwa wenn Pflegepersonal dauerhaft im Haushalt wohnt oder spezielle technische Hilfsmittel Platz benötigen.
Wohngeld und Freibeträge
Schwerbehinderte profitieren von besonderen Freibeträgen beim Wohngeld. Das Wohngeldgesetz sieht für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied einen Freibetrag von bis zu 1.800 € pro Jahr vor (bei GdB 100 bzw. ab GdB 50 mit Pflegebedarf), was die finanzielle Belastung spürbar reduziert.
Die Beantragung erfolgt in der Regel beim Sozial- oder Wohnungsamt. Wichtig ist ein plausibler Nachweis über den erhöhten Wohnbedarf, beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder den Pflegegrad.
Wohnberechtigungsschein und Dringlichkeitsschein
Ein Wohnberechtigungsschein oder Dringlichkeitsschein eröffnet Zugang zu preisgünstigem Wohnraum. Menschen mit Schwerbehinderung können mit diesen Scheinen bevorzugt günstige oder speziell ausgestattete Wohnungen erhalten, die sonst z.B. nur bestimmten Einkommensgruppen vorbehalten sind.
Auch bei der Wohnungssuche stehen Sozial- und Wohnungsämter beratend zur Seite.
Steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche
Neben den direkten Wohnvorteilen genießen Inhaber eines Schwerbehindertenausweises steuerliche Erleichterungen:
- Steuerliche Vergünstigungen: Beispielsweise durch den Behinderten-Pauschbetrag.
- Förderung baulicher Maßnahmen: Kosten für den barrierefreien Umbau können häufig steuerlich geltend gemacht werden oder werden durch Pflegekassen bezuschusst.
Unterstützung durch Haushaltshilfen und Wohnassistenz
Für den Alltag ist die Unterstützung durch Haushaltshilfen möglich, deren Kosten teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Zusätzlich können Wohnassistenzen beantragt werden, die bei Hauswirtschaft, Behördenkontakten oder der Freizeitgestaltung helfen.
Gesellschaftliche Teilhabe und Schutzrechte
Schwerbehindertenausweise dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Vermietern. So ergibt sich ein Anspruch auf besonders geschützten Wohnraum und bevorzugte Bearbeitung von Anträgen auf Umbau, Pflegeleistungen oder Hilfsmittel.
Besondere Wohnformen und Eingliederungshilfe
In speziellen Fällen steht Menschen mit Schwerbehinderung der Zugang zu besonderen Wohnformen wie betreutem Wohnen offen. Die Eingliederungshilfe übernimmt dabei Kosten für Pflege, Wohnassistenz und weitere Leistungen des Alltags.
FAQ: Häufige Fragen zu Wohnvorteilen mit Schwerbehindertenausweis
Kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Ja – der Ausweis wird als Nachweis für ein erhöhtes Wohnbedürfnis anerkannt und erleichtert die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins.
Wer übernimmt die Kosten für den Umbau meiner Wohnung?
Abhängig vom konkreten Bedarf: Pflegekassen, Sozialamt, Bundes- und Landesförderprogramme sowie Versicherungen sind mögliche Träger.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Wohngeld?
Bis zu 1.800 € pro Jahr sind möglich, wobei der Grad der Behinderung und Pflegebedürftigkeit entscheidend sind.
Bekomme ich mehr Wohnfläche durch den Schwerbehindertenausweis?
Ja, bis zu 15m² zusätzlich sind genehmigungsfähig, wenn sie für die Behinderung erforderlich sind.
Zusammenfassung: Schwerbehindertenausweis und finanzielle Vorteile beim Wohnen
Der Schwerbehindertenausweis ist für Menschen mit Behinderung weit mehr als ein formales Dokument – er ermöglicht besseres, barrierefreies Wohnen, finanzielle Erleichterungen, bevorzugte Behandlung durch Behörden und eine gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere beim Wohngeld bringt er Vorteile in Form von Einkommensfreibeträgen.