Schwerbehindertenausweis Merkzeichen RF: so sparen beim GEZ Rundfunkbeitrag!

Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbhindertenausweis kann man eine Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen oder aber sogar eine GEZ Befreiung.

GEZ Befreiung bei Schwerbehindertenausweis Merkzeichen RF?
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Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF hat zur Folge, dass man keine Rundfunkgebühren, GEZ Gebühren bzw. (offizielle) den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen muss. Doch allein das Merkzeichen befreit nicht von der Zahlungspflicht. Wichtig ist der Antrag beim Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandfunk.

In unserem Beitrag erklären wir, wie das mit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und RF Merkzeichen funktioniert.

GEZ Befreiung  oder Ermäßigung mittels Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis

Wozu ist das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis gut?
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Kann man mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eine Befreiung oder Ermäßigung von den GEZ Gebühren erhalten? Wir erklären das!

Vorab: offiziell geht es um den Rundfunkbeitrag. Umgangssprachlich werden aber noch die Begriffe GEZ und auch  Rundfunkgebühren benutzt. Da es familiärer klingt, handhaben wir  dies ebenso.

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat eine Ermäßigung oder sogar Befreiung von den GEZ-Gebühren zur Folge.

Das Merkzeichen RF, das eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ-Befreiung) nach sich zieht, hat zur Voraussetzung, dass behinderungsbedingt eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr möglich ist. Das Merkzeichen RF soll als Ausgleich hierzu dienen und den Zugang zu Rundfunk und Fernsehen erleichtern. Ist man von den Rundfunkgebühren (offiziell: Rundfunkbeitrag) befreit, so ist damit auch eine Gebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom hinsichtlich der Telefongebühren (Nutzungsentgelt) kombiniert.

Merkzeichen RF – die Voraussetzungen für Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Das Merkzeichen RF können zum einen  blinde oder stark sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung erhalten. Daneben haben Hörgeschädigte einen Anspruch auf das Merkzeichen RF, wenn ein GdB von wenigstens 50 aufgrund der Hörbehinderung vorliegt. Auch Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 80 haben einen Anspruch auf das Merkzeichen, wenn sie wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilzunehmen vermögen, also an das Haus gebunden sind.

Was versteht man unter öffentlichen Veranstaltungen? Es sind nach der Definition allgemein zugängliche Ereignisse in geschlossenen Räumen und im Freien. Darunter kann man sich dann folgendes vorstellen: Kirche, Konzerte, Kino, Theater, Sportveranstaltungen und dergleichen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Veranstaltungen im Durchschnitt zwischen 90 und 120 Minuten dauern.

Kann der Schwerbehinderten noch zum Teil an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, wenn auch nur unter Erschwernissen, etwa im Rollstuhl, oder in Begleitung, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Anspruch auf Befreiung von der GEZ Beitragspflicht

Nicht nur einen Anspruch auf Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag, sondern auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben folgende Personengruppen:

  • Taubblinde Menschen, bei denen auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt,
  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozial­gesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundes­versorgungs­gesetz (BVG))
  • Sonderfürsorge­berechtigte (§ 27e Bundes­versorgungs­gesetz (BVG))

Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag: Antrag notwendig!

Auch wenn man das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis stehen hat, bedeutet dies nicht, dass man automatisch keinen GEZ-Beitrag mehr zahlen muss. Es ist vielmehr ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandfunk notwendig.

Formulare hierzu gibt es online und auch im örtlichen Bürgerbüro.

Quelle

ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice