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Schwerbehinderung 2026: Neue Regeln für die Rente, digitaler Pauschbetrag und schärfere Vorgaben für Barrierefreiheit – das müssen Betroffene jetzt wissen

Ab 2026 ändert sich für Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland gleich an mehreren Stellen etwas: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird neu geregelt, der Behinderten-Pauschbetrag läuft nur noch digital, Barrierefreiheit und Ausgleichsabgabe werden verschärft und neue EU‑Nachweise eingeführt. Wer betroffen ist, sollte die Übergangsfristen bis Ende 2025 nutzen und seine Unterlagen aktiv prüfen und sich in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., einen Überblick verschaffen.

Rente: Neue Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen

Ab 1. Januar 2026 gilt für neu in Rente gehende schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge ab 1964: Eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nur noch ab 65 Jahren möglich. Ein vorgezogener Rentenbeginn ist weiterhin ab 62 Jahren möglich, führt dann aber zu einem lebenslangen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.

Voraussetzung bleiben mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein Grad der Behinderung von mindestens 50, der zum Rentenbeginn vorliegen muss. Der bislang geltende Vertrauensschutz für bestimmte ältere Geburtsjahrgänge läuft für Neufälle aus; Bestandsrentner behalten ihre bisherige Rechtsposition.

Steuer: Behinderten-Pauschbetrag nur noch digital

Beim Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG greift ab 1. Januar 2026 ein grundlegender Systemwechsel: Neufeststellungen und Änderungen des Grades der Behinderung werden von den Versorgungsämtern elektronisch direkt an das Finanzamt übermittelt. Der Pauschbetrag selbst bleibt in seiner Höhe unverändert, wird aber künftig nur noch gewährt, wenn der Behindertenstatus digital gemeldet ist.

Betroffene müssen dafür bis Ende 2025 ihre steuerliche Identifikationsnummer beim Versorgungsamt hinterlegt haben, damit die elektronische Übermittlung ab 2026 funktioniert. Alt-Bescheide in Papierform behalten für ihren Gültigkeitszeitraum Bestandsschutz, für neue oder geänderte Bescheide gilt jedoch ausschließlich das digitale Verfahren.

Barrierefreiheit: Strengere Umsetzung des BFSG

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab 2026 die Barrierefreiheit im Alltag deutlich ausgeweitet. Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen dann sicherstellen, dass Webseiten, Online-Shops, Apps, E‑Reader, Informationssysteme und Geldautomaten barrierefrei nutzbar sind.

Für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies mehr Rechte gegenüber Anbietern, etwa bei Online-Banking, Ticketkauf oder digitalen Behördenleistungen. Verstöße können gemeldet werden; Verbraucherverbände und Behindertenorganisationen kündigen bereits an, die Einhaltung der neuen Standards kritisch zu begleiten.

Arbeitsmarkt: Höhere Ausgleichsabgabe und mehr Druck auf Arbeitgeber

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen eine Schwerbehindertenquote von 5 Prozent erfüllen oder alternativ eine Ausgleichsabgabe zahlen. Ab 2026 werden diese Ausgleichsabgaben, insbesondere für Betriebe, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich angehoben.

Die gestiegenen Beträge – in der Spitze über 800 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz – sollen einen stärkeren Anreiz schaffen, schwerbehinderte Menschen tatsächlich einzustellen, anstatt lediglich „Strafabgaben“ zu zahlen. Für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte eröffnet dies neue Argumentationsmöglichkeiten, um Inklusion im Betrieb aktiver einzufordern.

Digitale Nachweise: EU‑Behindertenkarte und elektronischer Status

Parallel zu den nationalen Änderungen wird ab 2026 der EU‑weit einheitliche Behindertenausweis stufenweise eingeführt. In Deutschland beginnt eine Startphase, in der der neue Ausweis und teils auch Parkausweise in digitaler Form verfügbar werden; bis 2028 soll der EU‑Ausweis flächendeckend etabliert sein.

Der neue Ausweis soll Vergünstigungen, Nachteilsausgleiche und Mobilitätsrechte im EU‑Ausland leichter nachweisbar machen. Für Betroffene empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, ab wann in ihrem Bundesland entsprechende Antragsverfahren starten und welche bisherigen Dokumente (Schwerbehindertenausweis, Beiblätter, Parkausweise) abgelöst oder ergänzt werden.

Tabelle: Zentrale Änderungen für Schwerbehinderte 2026

BereichWas ändert sich 2026?Was sollten Betroffene tun?
Altersrente für SchwerbehinderteAbschlagsfrei erst ab 65; vorzeitig ab 62 nur mit 10,8% Abschlag.Rentenbeginn prüfen, ggf. Beratung zur Flexi-Rente nutzen.
VertrauensschutzWegfall für jüngere Jahrgänge (ab 1964) bei Schwerbehindertenrente.Übergangsfristen klären, Rentenberatung in Anspruch nehmen.
Behinderten-PauschbetragNur noch digital über Versorgungsamt–Finanzamt; Beträge unverändert.Steuer-ID ans Versorgungsamt melden, Bescheide prüfen.
Barrierefreiheit (BFSG)Strengere Barrierepflicht für digitale Produkte und Dienste.Barrieren melden, ggf. Unterstützung durch Verbände suchen.
Ausgleichsabgabe ArbeitgeberDeutlich höhere Abgabe bei Nichterfüllung der 5‑%‑Quote.Schwerbehindertenvertretung einbinden, Beschäftigung fordern.
EU‑BehindertenkarteStartphase des EU‑weiten digitalen BehindertenausweisesInformationen zu Antragsstart einholen, Unterlagen bereithalten​.

Konkrete Tipps für Betroffene bis Ende 2025

Schwerbehinderte mit geplantem Rentenbeginn um 2026 herum sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Antrag noch nach bisherigem Vertrauensschutz möglich ist oder ob bereits die neuen Altersgrenzen gelten. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder spezialisierten Rentenberatern hilft, Abschläge zu vermeiden oder gezielt zu planen.

Für den Behinderten-Pauschbetrag ist entscheidend, dass die Versorgungsämter rechtzeitig über die Steuer-ID informiert sind und der Grad der Behinderung aktuell festgestellt ist. Außerdem lohnt es sich, vorhandene Barrieren im Alltag und im Job zu dokumentieren, um ab 2026 gestärkte Rechte durch BFSG, höhere Ausgleichsabgaben und EU‑Ausweis zielgerichtet nutzen zu können.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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