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Schwerbehinderung: Behindertenausgleich durch die Krankenkasse – Anspruch und Leistungen!

Menschen mit Schwerbehinderung genießen in Deutschland umfassende sozialrechtliche Vorteile. Besonders im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen spezielle Ausgleichsleistungen, die finanzielle, medizinische und therapeutische Belastungen deutlich reduzieren. Was steht schwerbehinderten Menschen konkret zu? Welche Voraussetzungen gelten, wie wird beantragt? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die wichtigsten Fakten und Ansprüche für Betroffene und Angehörige!

Wer gilt als schwerbehindert und wie erfolgt der Nachweis?

Eine Schwerbehinderung liegt sozialrechtlich vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besteht. Dies wird offiziell durch einen Schwerbehindertenausweis dokumentiert, der beim zuständigen Versorgungsamt beantragt wird.
Der anerkannte GdB entscheidet darüber, welche Ansprüche bestehen, und ist Grundlage für alle weiteren Nachteilsausgleiche bei Sozialleistungen und Steuer.

Finanzielle Vorteile und Ausgleich im Gesundheitssystem der Krankenkassen

Zuzahlungsbefreiung und reduzierte Belastungsgrenzen

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine deutliche Reduzierung der finanziellen Belastung bei medizinischen Zuzahlungen:

  • Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei 2 % des Bruttojahreseinkommens für gesetzlich Versicherte. Für chronisch Kranke und schwerbehinderte Menschen sinkt sie auf 1 %.
  • Sobald die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, können Betroffene für den Rest des Jahres vollständig von Zuzahlungen befreit werden. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenkasse nötig.

Hilfsmittelversorgung und schnellerer Zugang

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen oder spezielle Therapiegeräte. Schwerbehinderte erhalten diese Hilfsmittel häufig schneller und unkomplizierter genehmigt – insbesondere wenn der Bedarf nachvollziehbar ist und durch ärztliche Verordnung belegt wird.

  • Zuzahlungen für Hilfsmittel und Medikamente betragen in der Regel maximal 10 Euro pro Artikel oder Monatsbedarf, es sei denn, eine Zuzahlungsbefreiung wurde bewilligt.
  • Eine bevorzugte Bearbeitung medizinischer Anträge sorgt für schnelleren Erhalt von Hilfsmitteln und Rehabilitationsmaßnahmen.

Langzeittherapien und besondere Versorgungsmechanismen

Wer auf dauerhafte Therapien (z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) angewiesen ist, genießt ebenfalls besondere Schutzrechte.
Die Krankenkasse erkennt bei Schwerbehinderten den besonderen Versorgungsbedarf an und genehmigt Langzeittherapien oft auch längerfristig.

Alltagshilfen und Fahrtkosten

Schwerbehinderte haben Anspruch auf weitreichende Alltagshilfen, die über die Krankenkasse oder andere Sozialträger erbracht werden:

  • Krankenfahrten: Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen – insbesondere bei den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) und H (hilflos).
  • Blindenhilfe und Blindengeld: Blinde Personen können spezielle finanzielle Hilfen beantragen, die über die Krankenversicherung hinausgehen und von weiteren Stellen gezahlt werden.

Steuerliche Entlastung durch Behindertenpauschbetrag

Neben den Leistungen der Krankenkasse gibt es steuerliche Ausgleichszahlungen für Menschen mit Behinderung in Form des Behindertenpauschbetrags :

  • Der Pauschbetrag hängt vom GdB ab und beginnt bei 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro jährlich (GdB 100).
  • Für spezielle Merkzeichen (z. B. „aG“, „H“ oder „Bl“) existieren zusätzliche Pauschalen für Fahrtkosten von bis zu 4.500 Euro pro Jahr.

Diese Beträge werden in der Steuererklärung geltend gemacht und mildern typische Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen.

Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz und im Alltag

Neben den gesundheitlichen Leistungen gibt es weitere gesetzlich verankerte Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte:

  • Spezieller Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • Zusätzliche Urlaubstage
  • Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz und besondere Förderungen durch die Integrationsämter

Auch hier ist der Schwerbehindertenausweis entscheidend für die Anspruchsprüfung.

Fazit: Schwerbehinderung – umfassender Anspruch auf Ausgleich und Unterstützung

Der Ausgleich durch die Krankenversicherung bei Schwerbehinderung umfasst finanzielle Vorteile, erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln, Befreiung von Zuzahlungen, Alltagshilfen und steuerliche Entlastungen. Betroffene sollten alle Möglichkeiten aktiv nutzen und regelmäßig Beratung in Anspruch nehmen, um alle Ansprüche optimal auszuschöpfen.

Weiterführende Infos


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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