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Schwerbehinderung: Rundfunkbeitrag senken mit Merkzeichen RF – Rechte, Antrag und Tipps

Menschen mit Schwerbehinderung können bares Geld sparen: Mit dem Merkzeichen RF ist es möglich, den monatlichen Rundfunkbeitrag erheblich zu reduzieren oder sich sogar ganz davon befreien zu lassen. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, wer Anspruch hat, wie der Antrag gestellt wird und welche Fristen unbedingt beachtet werden müssen.

Warum das Thema so wichtig ist

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland grundsätzlich für jeden Haushalt Pflicht. Seit August 2021 liegt der Betrag bei 18,36 Euro monatlich. Für Menschen mit geringen Einkommen und gesundheitlichen Einschränkungen kann diese Pflichtbelastung erheblich sein.

Weniger bekannt ist jedoch: Schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen RF steht eine Ermäßigung auf 6,12 Euro zu. Wer zudem Sozialleistungen erhält, kann sich sogar komplett befreien lassen.

Bürger & Geld beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, den genauen Ablauf des Antrags sowie aktuelle Tipps aus der Praxis – und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Betroffene erfolgreich vorgehen können.

Was genau bedeutet das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen „RF“ (Rundfunk-Freiheit) steht seit Jahrzehnten in der Gesetzgebung für einen Anspruch auf eine ermäßigte Rundfunkbeitragspflicht.

Wer erhält das Merkzeichen RF?

  • Blinde und stark sehbehinderte Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60 allein aufgrund der Seheinschränkung
  • Gehörlose Menschen oder Menschen, die auf beiden Ohren nicht hören können
  • Menschen, die aufgrund ihres Handicaps „dauerhaft keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können“

Entscheidend ist, dass das jeweilige Landesamt für Soziales nach medizinischer Prüfung das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis einträgt.

Bedeutung für den Alltag

RF ist eine Art „Zugangscode“: Nur durch diesen amtlichen Eintrag werden die Ermäßigungen beim Beitragsservice gewährt.

Ermäßigung und Befreiung: Der Unterschied

  • Ermäßigung: Statt 18,36 € nur 6,12 € pro Monat. Voraussetzung: Merkzeichen RF.
  • Befreiung: Vollständige Befreiung für Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG.

Kombinationsmöglichkeiten

Wer sowohl RF im Ausweis hat als auch Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, wird komplett befreit. In diesem Fall reicht der Sozialleistungsbescheid als Nachweis. Das RF-Merkzeichen wird zwar anerkannt, spielt aber praktisch keine Rolle mehr.

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Erfolg

Der Antrag muss immer schriftlich beim Beitragsservice gestellt werden – er wird nicht automatisch gewährt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Bescheinigung prüfen: Liegt der Schwerbehindertenausweis mit RF vor?
  2. Formular besorgen: Online oder telefonisch beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
  3. Unterlagen kopieren: Schwerbehindertenausweis (Vorder- & Rückseite), ggf. Leistungsbescheid.
  4. Formblatt ausfüllen: Persönliche Daten, Beitragsnummer, gewünschte Ermäßigung/Befreiung.
  5. Versand: Per Post oder hochgeladen über das Online-Portal.

Fristen

  • Der Antrag gilt ab dem Monat des Eingangs beim Beitragsservice.
  • Rückwirkende Ermäßigungen sind ausgeschlossen.

Checkliste für den Antrag

✅ Schwerbehindertenausweis mit RF-Kennzeichnung
✅ Passender Antrag (Befreiung/Ermäßigung)
✅ Ggf. Sozialleistungsbescheid als Nachweis
✅ Antrag rechtzeitig vor Monatsende einreichen
✅ Eingangsbestätigung des Beitragsservice abwarten

Typische Fehler vermeiden

Viele Menschen verlieren ihren Anspruch aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Häufige Fehler:

  • Der RF-Ausweis ist abgelaufen.
  • Es wird nur die Vorderseite des Ausweises eingereicht.
  • Es fehlen Einkommen- oder Sozialleistungsbescheide.
  • Fristen werden überschritten.

Tipp von Bürger & Geld: Am besten alle Unterlagen in einer Kopie vollständig beilegen und vor Abgabe eine Checkliste durchgehen.

Bundesland-spezifische Hinweise

Die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist in den Bundesländern unterschiedlich organisiert:

  • Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • NRW: Versorgungsämter, oft in Kreisen und kreisfreien Städten
  • Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Sachsen: Kommunale Sozialämter

Für den Rundfunkbeitrag selbst ist es jedoch bundesweit einheitlich: Zuständig ist immer der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

Was tun bei Ablehnung? Tipps zu Widerspruch & Klage

Es kommt vor, dass der Beitragsservice Anträge ablehnt – meist wegen fehlender Unterlagen oder formaler Fehler.

Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat nach Zugang des Bescheids)
  • Verwaltungsgericht anrufen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Erfolgreich sind Klagen meist dann, wenn das RF-Merkzeichen korrekt dokumentiert ist und dennoch eine Ablehnung erfolgt.

Praxisbeispiel 1: Frau M. aus Hamburg

Frau M., 54, ist seit einem Unfall hochgradig sehbehindert. Sie beantragte das Merkzeichen RF, erhielt es nach medizinischer Begutachtung und stellte sofort den Antrag beim Beitragsservice. Ergebnis: Statt 18,36 Euro bezahlt sie nur noch 6,12 Euro pro Monat – eine Ersparnis von über 147 Euro pro Jahr.

Praxisbeispiel 2: Herr K. aus München

Herr K. bezieht Bürgergeld. Trotz seiner Schwerbehinderung mit RF zahlt er aktuell gar keinen Rundfunkbeitrag mehr, da der Sozialleistungsbescheid automatisch zur vollständigen Befreiung führt.

Bedeutung des RF im Kontext sozialer Teilhabe

Radio, Fernsehen und Online-Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen sind für viele schwerbehinderte Menschen einer der wenigen Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe. Der reduzierte Beitrag ist also auch eine Barrierefreiheitsmaßnahme.
Die Ermäßigung sorgt dafür, dass niemand aufgrund von Behinderung vom kulturellen Leben abgekoppelt wird.

Bürgergeld und RF: So greifen beide Regelungen zusammen

Seit 2023 gibt es das Bürgergeld statt Hartz IV. Wer Bürgergeld erhält, ist automatisch befreit – unabhängig vom RF-Merkzeichen. Allerdings ist es sinnvoll, das RF zusätzlich zu beantragen, da es auch Vorteile in anderen Bereichen des Sozialrechts bringen kann (z. B. Telefongebühr-Ermäßigung, Eintrittsermäßigungen).

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Befreiung rückwirkend?

Nein, sie gilt frühestens ab Antragseingang.

Kann der Beitragsservice einen Ermäßigungsantrag ablehnen, obwohl ich RF im Ausweis habe?

Nur, wenn die Unterlagen unvollständig sind. In diesem Fall lohnt sich ein Widerspruch.

Muss jeder Haushalt den Beitrag zahlen?

Grundsätzlich ja. Befreiung oder Ermäßigung sind Ausnahmen.

Wie lange gilt die Ermäßigung?

Solange der Schwerbehindertenausweis mit RF gültig ist. Bei Neuausstellung muss erneut ein Antrag gestellt werden.

Wie viel spare ich genau?

Ermäßigung: 12,24 € pro Monat, das sind 146,88 € im Jahr.

Fazit: Frühzeitig beantragen und dauerhaft sparen

Das Merkzeichen RF bedeutet echte finanzielle Entlastung. Wer Anspruch hat, sollte den Antrag ohne Zeitverzug stellen – eine Rückwirkung gibt es nicht. In Kombination mit Sozialleistungen kann der Rundfunkbeitrag sogar vollständig entfallen.

Bürger & Geld empfiehlt: Schon beim Antrag auf Schwerbehinderung an RF denken, Fristen im Blick behalten und bei Problemen mit dem Beitragsservice notfalls aktiv widersprechen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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