Wer hat Anspruch auf Steuerersparnis?
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sind Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer grundsätzlich möglich. Entscheidend sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
- Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): kompletter Steuernachlass für ein selbst oder für die befördernde Person zugelassenes Fahrzeug.
- Merkzeichen G (gehbehindert) oder Gl (gehörlos): 50 % Steuerermäßigung, wenn auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.
- Die Befreiung gilt immer nur für ein Fahrzeug, weitere Autos sind regulär steuerpflichtig.
Voraussetzungen und Merkzeichen im Detail
Merkzeichen | Steuerermäßigung | Besonderheit |
---|---|---|
H, Bl, aG | 100 % Befreiung | Kein Anspruch auf kostenloses Nahverkehr-Ticket |
G, Gl | 50 % Ermäßigung | Alternative zur Gratis-Nahverkehr-Fahrt; Wahlrecht für Betroffene |
Ohne Merkzeichen | Keine Ermäßigung | Standard-Kfz-Steuersatz |
Neben dem Merkzeichen muss das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen sein und der hauptsächliche Nutzen für deren Mobilität klar erkennbar sein. Auch Kinder mit Schwerbehinderung können profitieren, wenn das Fahrzeug auf sie zugelassen und für ihre Beförderung eingesetzt wird.
So funktioniert der Antrag
Wer Kfz-Steuer sparen möchte, muss einen schriftlichen Antrag („Formular 3809“) beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Schwerbehindertenausweis in Kopie
- Bei 50 % Ermäßigung zusätzlich das orangefarbene Beiblatt mit Wertmarke
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Brief)
- Antrag auf Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen (online oder per Papier)
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und gewährt anschließend die entsprechende Steuervergünstigung. Die Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Bedingungen nicht mehr vorliegen. Änderungen (z. B. Wegfall der Behinderung, Fahrzeugwechsel) müssen umgehend gemeldet werden.
Nutzung des Fahrzeugs und Einschränkungen
Die Steuervergünstigung gilt nur, wenn das Fahrzeug mehrheitlich zur Beförderung oder für die Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dient. Zweckentfremdung – etwa die regelmäßige Nutzung durch andere Personen – kann zum Verlust der Vergünstigung führen. Bei einem Wechsel innerhalb des Haushalts (z. B. auf Ehepartner) bleibt der Vorteil bestehen, sofern das Fahrzeug überwiegend für die betroffene Person genutzt wird.
Nicht erforderlich ist ein eigener Führerschein oder das Selbstfahren: Das Fahrzeug kann auch von Familienangehörigen oder Freunden genutzt werden, solange sie die berechtigte Person transportieren.
Wahlrecht: Kfz-Steuer oder Gratis-Nahverkehr?
Menschen mit dem Merkzeichen G oder Gl müssen sich entscheiden: entweder 50 % Steuernachlass für das Kfz oder Gratis-Fahrten im Nahverkehr mit Wertmarke. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden – sollte also der Mobilitätsbedarf steigen, kann das Wahlrecht neu ausgeübt werden.
Weitere Tipps zum Steuersparen
- Die Steuervergünstigung wird für maximal ein Fahrzeug gewährt, weitere Kfz im Haushalt sind ausgeschlossen.
- Die Antragstellung ist vor jedem Fahrzeugwechsel oder bei Verlust der Voraussetzungen verpflichtend.
- Die Steuerermäßigung wird erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt – frühzeitig beantragen lohnt sich.
- Günstig ist es, alle Unterlagen direkt bei der Kfz-Zulassung bereitzuhalten.
Behindertenpauschbetrag in der Einkommenssteuer
Unabhängig von der Kfz-Steuer bietet der Behindertenpauschbetrag weiteren finanziellen Vorteil: Wird im Steuerbescheid eine Schwerbehinderung ausgewiesen (z. B. GdB ab 20 oder mehr), gilt ein Pauschbetrag als steuerlicher Nachteilsausgleich. Bei GdB 100 sind dies 2.840 € pro Jahr.
Zusammenfassung: KFZ-Steuer und Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können die Kfz-Steuer entweder komplett sparen oder mindestens halbieren. Entscheidend sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die rechtzeitige Antragstellung beim Hauptzollamt. Klar geregelt ist, dass Mobilität nicht zur Kostenfalle werden muss – nutzen Sie Ihre Rechte und profitieren Sie von deutlichen Steuervorteilen.