Viele Rentner mit Schwerbehinderung wissen nicht, dass sie durch gezielte steuerliche Vergünstigungen bares Geld sparen können. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Steuervorteile es gibt, wie hoch die Freibeträge sind und was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten.
Der Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung auf einen Blick
Der wichtigste Steuervorteil für schwerbehinderte Rentner ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag. Dieser Freibetrag wird abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) gewährt und mindert das zu versteuernde Einkommen direkt.
Tabelle: Höhe des Behinderten-Pauschbetrags nach GdB (2025)
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag pro Jahr (EUR) |
---|---|
20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1.140 |
60 | 1.440 |
70 | 1.780 |
80 | 2.120 |
90 | 2.460 |
100 | 2.840 |
Merkzeichen H, Bl, TBl | 7.400 |
Quelle: § 33b Einkommensteuergesetz (EStG)
Wichtig: Der Pauschbetrag wird unabhängig von tatsächlichen Ausgaben gewährt. Wer höhere behinderungsbedingte Kosten hat, kann alternativ diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen
- GdB ab 20: Anspruch auf den Pauschbetrag besteht bereits ab einem GdB von 20.
- Schwerbehindertenausweis: Nachweis durch den Ausweis oder einen Bescheid des Versorgungsamts.
- Rentnerstatus: Auch Rentner können den Pauschbetrag in der Steuererklärung ansetzen.
- Merkzeichen: Bei bestimmten Merkzeichen (z.B. H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit) gibt es besonders hohe Freibeträge.
Weitere steuerliche Vorteile für schwerbehinderte Rentner
a) Außergewöhnliche Belastungen
Wenn die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag übersteigen, können diese als außergewöhnliche Belastungen zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele sind Kosten für Pflege, Medikamente oder Hilfsmittel.
b) Kfz-Steuervergünstigungen
- Komplette Befreiung: Bei Merkzeichen H, Bl oder aG im Ausweis.
- 50% Ermäßigung: Bei Merkzeichen G oder Gl, sofern auf die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.
- Antrag: Die Vergünstigung muss beim Hauptzollamt beantragt werden.
c) Pflegepauschbetrag
Wer eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 oder 5 (oder Merkzeichen H) unentgeltlich pflegt, kann zusätzlich einen Pflegepauschbetrag geltend machen.
Rentenfreibetrag und Steuerpflicht für Rentner
Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher der zu versteuernde Anteil. 2025 sind es bereits 85%, ab 2040 wird die Rente vollständig steuerpflichtig sein. Der Behinderten-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Grundfreibetrag und Steuererklärung
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro pro Jahr. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an.
- Steuererklärung: Durch den Behinderten-Pauschbetrag kann die Steuerpflicht entfallen oder sich die Steuerlast deutlich reduzieren.
- Befreiung von der Steuererklärung: In manchen Fällen kann der hohe Freibetrag dazu führen, dass Rentner keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.
Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie die Steuervorteile
- GdB feststellen lassen und Schwerbehindertenausweis beantragen.
- Pauschbetrag beim Finanzamt in der Steuererklärung angeben (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“).
- Weitere Kosten prüfen: Höhere Ausgaben als Pauschbetrag? Dann als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
- Kfz-Steuervergünstigung ggf. beim Hauptzollamt beantragen.
- Pflegepauschbetrag bei Pflege von Angehörigen nutzen.
Zusammenfassung: Steuertipps für schwerbehinderte Rentner
Schwerbehinderte Rentner haben vielfältige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Der Behinderten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen, Kfz-Steuervergünstigungen und der Pflegepauschbetrag sind die wichtigsten Instrumente. Eine sorgfältige Steuererklärung lohnt sich – oft bleibt so mehr von der Rente übrig. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater unterstützen. So entgeht Ihnen kein steuerlicher Vorteil!