SKI-Phänomen im Ruhestand: Pflegekosten von 3.364 Euro bremsen den Trend in Deutschland

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Durchschnittlich 3.364 Euro im Monat zahlen Pflegeheimbewohner im ersten Jahr inzwischen aus eigener Tasche, 256 Euro mehr als vor einem Jahr, wie eine aktuelle Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt. Während in Großbritannien Rentner demonstrativ das Erbe ihrer Kinder verreisen, entscheidet hierzulande immer häufiger die Heimrechnung darüber, was vom Ersparten übrig bleibt.

Ein Kürzel aus England erobert die Debatte

„SKIing“ steht für „Spending the Kids‘ Inheritance“, frei übersetzt: das Erbe der Kinder ausgeben. Gemeint sind Ruheständler, die ihr angespartes Geld bewusst für Reisen, Hobbys oder ein neues Auto einsetzen, statt es für die nächste Generation zurückzulegen. In Großbritannien und den USA ist der Begriff längst fester Bestandteil der Finanzberichterstattung, in den vergangenen Tagen griffen ihn auch zahlreiche deutschsprachige Medien auf.

Die Zahlen aus dem Ausland zeichnen ein klares Bild. Nach Erhebungen des britischen Rentenanbieters Standard Life will rund jedes siebte Elternteil den Ruhestand lieber aktiv genießen, als Rücklagen für die Kinder zu bilden. In den USA sinken parallel die Erwartungen der Jüngeren: Laut dem Finanzdienstleister Northwestern Mutual rechneten 2024 noch 25 Prozent der jungen Erwachsenen mit einem Erbe, ein Jahr später nur noch 20 Prozent.

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Britische Rentnerinnen, die mehrmals im Jahr verreisen und dafür vierstellige Summen ausgeben, werden in Berichten als Gesicht des Trends präsentiert. Ihre Begründung ähnelt sich: Wer ein Leben lang gearbeitet habe, dürfe im Alter auch die Früchte genießen.

Warum Rentner heute anders rechnen

Hinter dem Wandel stehen strukturelle Verschiebungen. In vielen Ländern haben beitragsorientierte Vorsorgesysteme die klassische Betriebsrente mit festen Leistungen abgelöst. Wer ein angespartes Kapital verwaltet, entscheidet selbst, wie schnell er es entnimmt. Hinzu kommt, dass sich die Einkommen der Rentnergeneration in Großbritannien nach Beobachtungen des Institute for Fiscal Studies über drei Jahrzehnte schneller entwickelt haben als die der Erwerbstätigen, gerechnet ohne Wohnkosten.

Der Trend hat allerdings eine Kehrseite, die in der Debatte oft untergeht. Auch in Großbritannien und den USA lebt ein erheblicher Teil der älteren Menschen in Armut. SKIing ist damit ein Phänomen derer, die überhaupt etwas zu verteilen haben.

Deutschland: Jeder Vierte will aufbrauchen, die Mehrheit will vererben

Für Deutschland liefert eine Studie der Allianz Baufinanzierung vom Frühjahr 2026 belastbare Anhaltspunkte. Befragt wurden mehr als 1.100 Immobilieneigentümer über 60 Jahre. Rund ein Viertel gab an, das eigene Vermögen im Alter selbst aufbrauchen zu wollen. Deutlich mehr, nämlich gut 60 Prozent, planen dagegen, zumindest einen Teil an Kinder oder Enkel weiterzugeben. Vier von zehn Befragten haben nach eigenen Angaben bereits Vermögen übertragen oder bereiten eine vorgezogene Erbfolge vor, wie die Allianz in ihrer Pressemitteilung berichtet.

Der entscheidende Satz der Studie betrifft jedoch die Angst vor dem Alter: 41 Prozent der Befragten rechnen damit, dass hohe Ausgaben für Gesundheit und Pflege am Ende gar kein Erbe übrig lassen. Genannt werden außerdem steigende Energiepreise, Lebenshaltungskosten und teure Sanierungen am eigenen Haus. Immerhin 18 Prozent erklärten, ihr Geld reiche im Alter nur für das Nötigste.

Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil

Diese Sorge ist begründet. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, der Rest bleibt an den Pflegebedürftigen hängen. Der vdek-Auswertung zufolge stieg der pflegebedingte Eigenanteil zuletzt um mehr als zwölf Prozent. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Wie schnell Ersparnisse schmelzen, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung: Eine Rentnerin mit einer Nettorente von 1.950 Euro zieht in ein Heim mit durchschnittlichem Eigenanteil. Pro Monat fehlen ihr 1.414 Euro, im Jahr knapp 17.000 Euro. Ein Sparbuch mit 70.000 Euro wäre rechnerisch nach etwas mehr als vier Jahren aufgebraucht, wobei die mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschläge der Pflegekasse den Verzehr in der Praxis etwas verlangsamen. Ein Wohneigentum, das nach dem Heimeinzug leer steht, gilt in der Regel nicht mehr als geschützt.

Reformstau bei Pflege und Erbschaftsteuer

Seit Erscheinen der ersten Berichte über den SKI-Trend hat sich die politische Lage weiterentwickelt. Beim Pflegeneuordnungsgesetz liegt weiterhin nur ein Referentenentwurf vom Juni 2026 vor. Seit dem 29. Juli führt Carsten Linnemann (CDU) das Bundesgesundheitsministerium, nachdem Nina Warken das Amt abgegeben hat. Linnemann will den Entwurf am 30. September ins Kabinett bringen, für 2027 muss die Pflegeversicherung rund acht Milliarden Euro einsparen. Der Entwurf sah bislang vor, die Entlastungszuschläge für Heimbewohner zu strecken, was die Eigenanteile in den ersten Aufenthaltsmonaten länger hoch halten würde. Bis zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat gilt das bisherige Recht.

Auch bei der Erbschaftsteuer ist nichts entschieden. Die persönlichen Freibeträge sind unverändert, ein neues Gesetz gibt es nicht. Die SPD hat im Januar mit ihrem Konzept „FairErben“ unter anderem einen lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro pro Erwerber und den Wegfall der bisherigen Zehnjahresregel für Schenkungen ins Gespräch gebracht. Einen Gesetzentwurf dazu gibt es nicht. Parallel prüft das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 804/22 die Begünstigung von Betriebsvermögen, eine Entscheidung steht noch aus.

Was Sozialrecht und Steuerrecht aktuell vorgeben

RegelungAktueller Stand
Durchschnittlicher Eigenanteil Pflegeheim, 1. Jahr3.364 Euro pro Monat (vdek, Juli 2026)
Erbschaftsteuer-Freibetrag Kind400.000 Euro
Erbschaftsteuer-Freibetrag Enkel200.000 Euro
Schenkungen, erneute Freibetragsnutzungalle zehn Jahre
Schonvermögen bei Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)10.000 Euro pro Person
Elternunterhalt, Einkommensgrenze der Kinder100.000 Euro brutto im Jahr
Rückforderung von Schenkungen bei Verarmunginnerhalb von zehn Jahren

Gerade die letzte Zeile macht deutlich, warum ein vorgezogenes Erbe keine Einbahnstraße ist. Gerät der Schenkende später in finanzielle Not, kann er das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern. Springt das Sozialamt ein, kann es diesen Anspruch auf sich überleiten. Wer dagegen sein Geld selbst für Reisen ausgegeben hat, muss keinen Rückgriff fürchten, verfügt dann aber auch über keine Reserve mehr.

Für die Kinder gilt seit 2020 eine deutliche Entlastung. Nach § 94 SGB XII werden sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Die Mehrheit der erwachsenen Kinder muss für die Heimkosten ihrer Eltern daher nicht aufkommen. Das Erbe allerdings kann über den Kostenersatz aus dem Nachlass trotzdem schrumpfen, wenn das Sozialamt in den letzten Lebensjahren Leistungen erbracht hat.

Häufige Fragen zum SKI-Trend und zur Pflegefinanzierung

Was bedeutet SKIing?

Die Abkürzung steht für „Spending the Kids‘ Inheritance“. Beschrieben wird damit die Entscheidung von Ruheständlern, ihr Vermögen zu Lebzeiten selbst zu verbrauchen, statt es zu vererben. Rechtlich ist das in Deutschland uneingeschränkt zulässig, einen Anspruch auf ein Erbe haben Kinder nicht.

Müssen Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern zahlen?

Nur in Ausnahmefällen. Unterhaltspflichtig werden Kinder erst, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Liegt es darunter, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege, sofern das eigene Vermögen der Eltern bis auf das Schonvermögen verbraucht ist.

Kann das Sozialamt Schenkungen an Kinder zurückholen?

Ja, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt und der Schenkende später bedürftig wird. Das Sozialamt kann den Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB auf sich überleiten. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind davon in der Regel nicht betroffen.

Ändert sich durch die Pflegereform etwas an den Eigenanteilen?

Beschlossen ist noch nichts. Der Referentenentwurf sieht vor, die Entlastungszuschläge für Heimbewohner zeitlich zu strecken. Das Kabinett soll sich nach Angaben des Gesundheitsministers am 30. September damit befassen, anschließend beraten Bundestag und Bundesrat. Bis dahin gelten die bisherigen Zuschläge von 15, 30, 50 und 75 Prozent.

Meinung: Die eigentliche Frage ist nicht das Erbe, sondern die Pflege

Die Debatte um das SKI-Phänomen wirkt auf den ersten Blick wie ein Generationenkonflikt um Reisen und Cabrios. Tatsächlich zeigt sie vor allem, wie ungleich Sicherheit im Alter verteilt ist. Wer seine Ersparnisse bewusst ausgibt, trifft eine legitime Entscheidung über das eigene Leben. Das Problem liegt woanders: Solange ein einziger Heimaufenthalt mehrere zehntausend Euro im Jahr verschlingt, ist Vermögen im Alter weniger eine Frage der Lebensfreude als eine Versicherung gegen die Pflegebedürftigkeit. Dass die Politik ausgerechnet jetzt die Entlastungszuschläge strecken will, sendet ein fatales Signal an alle, die vorsorgen wollen. Eine echte Reform müsste die Eigenanteile verlässlich deckeln. Dann könnten Rentner frei entscheiden, ob sie ihr Geld verreisen oder vererben, ohne dass am Ende die Heimrechnung für sie entscheidet.

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