Überblick: Steuerfreiheit für Rentner 2026
Die wesentlichen steuerlichen Erleichterungen für Rentner 2026 resultieren aus zwei zentralen Änderungen: der neuen Aktivrente und der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlt keine Einkommensteuer auf Renteneinkünfte und Nebenverdienste.
Die Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen
Die Bundesregierung hat im Juli 2025 beschlossen, dass ab Januar 2026 Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig arbeiten, monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Dies gilt für:
- Beschäftigung im Minijob, Teilzeit oder als Selbstständige
- Voraussetzung: Erreichen der Regelaltersgrenze und freiwillige Weiterarbeit
- Einkommen bis zur Grenze bleibt komplett steuerfrei und wird nicht auf die Altersrente angerechnet.
Für niedrigere oder rein aus der gesetzlichen Rente bezogene Einkünfte gilt das reguläre Steuerrecht mit Grundfreibetrag. Wer ausschließlich auf die Aktivrente setzt und sonst geringe Einkünfte hat, bleibt steuerfrei.
Gesetzlicher Grundfreibetrag für Rentner 2026
Für andere Rentner entscheidet der steuerliche Grundfreibetrag, ob eine Steuerpflicht eintritt:
- Singles: 12.348 € pro Jahr (prognostizierter Wert für 2026; wird jährlich angepasst)
- Ehepaare: 24.696 € pro Jahr bei gemeinsamer Veranlagung
Wer mit allen Renteneinnahmen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Nebenverdienste, Kapitalerträge etc.) den Grundfreibetrag nicht überschreitet, zahlt keine Steuern.
Steuerpflichtige Anteile und Sonderausgabenpauschalen 2026
Die steuerpflichtigen Rentenanteile steigen auch 2026 schrittweise weiter:
- Anteil der zu versteuernden Rente ab 2026: 84% – 84,5%
- Für neue Rentner sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, sodass immer größere Teile der Rente steuerpflichtig werden.
- Die Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale (102 € + 36 €) dürfen weiterhin abgezogen werden, was nur geringfügig entlastet.
Automatischer Steuerabzug ab 2026 (Quellensteuer-Rente)
Ab 2026 ist eine umfassende Steuerreform geplant:
- Die Einkommensteuer soll direkt von Rentenzahlungen einbehalten werden.
- Rund 4,4 Millionen Rentner erhalten dann weniger Netto, weil die Steuer automatisch abgezogen wird.
- Die jährliche Steuererklärung entfällt für viele; bei Sonderausgaben, hohen Krankheitskosten oder außergewöhnlichen Belastungen lohnt eine freiwillige Erklärung weiterhin.
Typische Beispiele: Wer bleibt steuerfrei, wer nicht?
Beispiel | Steuerpflicht 2026 | Kommentar |
---|---|---|
Alleinstehender mit 10.000 € Gesamtrente | nein | Liegt unter Grundfreibetrag |
Ehepaar mit 23.000 € Gesamtrente | nein | Unter Freibetrag für Ehepaare |
Minijob-Rentner mit 2.000 € Aktivrente, sonst wenig Einkommen | nein | Aktivrente komplett steuerfrei |
Rentner mit 1.800 € Monatsrente + Betriebsrente | ja | Überschreitet Grundfreibetrag |
Neurentner 2026 mit Rentenerhöhung | ja, oft | Mehr Rentner steigen über Freibetrag |
Wer profitiert besonders von Steuerfreiheit?
- Rentner mit ausschließlich niedrigen gesetzlichen Renten
- Rentner, die die neue Aktivrente nutzen und maximal 2.000 € monatlich hinzuverdienen
- Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung und begrenztem Gesamteinkommen
- Menschen mit außergewöhnlichen Belastungen (Krankheit/Behinderung), da Sonderausgaben weiterhin absetzbar sind
Sonderfälle: Wer bleibt steuerpflichtig?
- Rentner mit Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften über dem Grundfreibetrag
- Personen, die bereits vorab in Rente gegangen sind (Vorgezogene Altersrente): Für sie gilt die Aktivrente NICHT
- Empfänger von Grundsicherung im Alter: Aktivrente meist nicht relevant
- Neurentner nach 2025: Sinkender steuerlicher Freibetrag, steigender Besteuerungsanteil
FAQ: Steuerfreiheit für Rentner 2026
Wer muss 2026 keine Steuererklärung machen?
Viele Rentner, deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen oder die ausschließlich von der steuerfreien Aktivrente profitieren. Für höher verdienende Rentner bleibt eine freiwillige Steuererklärung bei besonderen Ausgaben sinnvoll.
Wie hoch ist der steuerfreie Grundfreibetrag?
Voraussichtlich 12.348 € für Singles, 24.696 € für Ehepaare (2026).
Wer darf die Aktivrente steuerfrei nutzen?
Rentner, die ab dem gesetzlichen Rentenalter freiwillig weiterarbeiten – egal ob in Teilzeit, Selbstständigkeit oder Minijob.
Was passiert bei Rentenerhöhung?
Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass bisher steuerfreie Rentner über den Freibetrag geraten und steuerpflichtig werden – betroffen sind viele Neu- und Bestandsrentner.
Wie wirkt sich die Quellensteuer auf die Rente aus?
Die Steuer wird ab 2026 direkt von der monatlichen Rente abgezogen, was zu niedrigerem Netto führen kann. Diese Regelung gilt für alle, die den Freibetrag überschreiten.
Fazit: Wer darf 2026 wirklich steuerfrei Rente beziehen?
2026 bringt eine der bedeutendsten Entlastungen für arbeitende Senioren und Menschen mit niedrigen Renten: Die neue Aktivrente ermöglicht bis zu 2.000 € steuerfrei monatlich für Berufstätige im Ruhestand. Gleichzeitig bleiben Rentner mit Gesamteinnahmen unter dem Grundfreibetrag steuerfrei und müssen teils keine Steuererklärung mehr abgeben. Entscheidend sind aber die Gesamtzusammensetzung der Einkünfte, individuelle Sonderausgaben und das Jahr des Renteneintritts. Wer proaktiv plant und regelmäßig prüft, kann von den Reformen optimal profitieren und Steuern gezielt vermeiden.
Transparenz, Fachkompetenz und Praxisnähe bietet Bürger & Geld – bleiben Sie für alle Renten- und Steuerfragen informiert!