Wer 2026 mit einer anerkannten Behinderung lebt, hat beim Finanzamt mehr Möglichkeiten, die Steuerlast spürbar zu senken – viele nutzen diese Chancen aber noch immer nicht oder kennen sie gar nicht. Menschen mit Schwerbehindertenausweis können sich über hohe Pauschbeträge, zusätzliche Freibeträge für Pflege, Fahrtkosten und Entlastungen bei außergewöhnlichen Belastungen freuen – vorausgesetzt, die wichtigsten Regeln sind bekannt und der Antrag ist korrekt gestellt. Alle wichtigen Infos zu den Steuervorteilen 2026 für Menschen mit Behinderung finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Welche Steuervorteile es 2026 gibt
Für das Steuerjahr 2026 gelten im Kern die bereits in den letzten Jahren stark erhöhten Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung weiter, die seit der Reform 2021 die frühere, komplizierte Regelung ersetzt haben. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Wichtig: Alle Pauschbeträge werden als Jahresbetrag angesetzt, selbst wenn die Behinderung erst im Laufe des Jahres anerkannt wurde – es zählt der höchste im Jahr erreichte GdB. Außerdem können weitere Kosten, etwa für Pflege oder krankheitsbedingte Fahrten, zusätzlich zu den Pauschbeträgen geltend gemacht werden.
Behinderten-Pauschbetrag 2026 im Überblick
Der Behinderten-Pauschbetrag ist der zentrale steuerliche Vorteil und steht bereits ab einem GdB von 20 zu. Er ersetzt in vielen Fällen den Einzelnachweis von Arzt-, Hilfsmittel- und Fahrtkosten, weil mit ihm pauschal sämtliche typischen Mehraufwendungen abgegolten werden.
Die Pauschbeträge 2026 sehen wie folgt aus:
- GdB 20: 384 Euro
- GdB 30: 620 Euro
- GdB 40: 860 Euro
- GdB 50: 1.140 Euro
- GdB 60: 1.440 Euro
- GdB 70: 1.780 Euro
- GdB 80: 2.120 Euro
- GdB 90: 2.460 Euro
- GdB 100: 2.840 Euro
- Merkzeichen H, Bl oder TBl sowie Pflegegrad 4 oder 5: 7.400 Euro Pauschbetrag.
Der Pauschbetrag wird direkt in der Einkommensteuererklärung eingetragen und mindert das zu versteuernde Einkommen – er wirkt also wie ein zusätzlicher Freibetrag. Besonders wichtig für Familien: Der Pauschbetrag eines behinderten Kindes kann auf die Eltern übertragen werden, wenn die Eltern die Unterhaltskosten tragen.
Zusätzliche Freibeträge für Pflege und Fahrten
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag gibt es für Pflegepersonen eigene Pauschbeträge, wenn sie Angehörige mit anerkanntem Pflegegrad unentgeltlich zu Hause betreuen.
- Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H: 1.800 Euro.
Diese Beträge werden zusätzlich zu den Pauschbeträgen der pflegebedürftigen Person gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Pflege ohne Entgelt und überwiegend in der häuslichen Umgebung.
Ein weiterer Baustein: die Fahrtkosten-Pauschale für Menschen mit Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Für sie wird eine pauschale Wegstrecke von rund 15.000 Kilometern pro Jahr unterstellt, die mit einer Kilometerpauschale in der Steuer angesetzt werden kann – auch für private Fahrten zur Freizeit, Erholung und zu Besuchen. Krankheits- und Therapiefahrten können zusätzlich oder im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.
Neue Nachweispflicht ab 2026: Steuer-ID wird entscheidend
Ab 2026 ändert sich, wie der Grad der Behinderung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen wird – und das kann Folgen haben, wenn Betroffene nicht reagieren. Die Versorgungsämter übermitteln den GdB künftig elektronisch an die Finanzverwaltung, als Schlüssel dient dabei die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.
Wer einen neuen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellt oder eine Änderung des GdB beantragt, muss seine Steuer-ID angeben – sonst kann der Behinderten-Pauschbetrag nicht automatisch zugeordnet und in Anspruch genommen werden. Bisher reichte es vielfach aus, den Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid als Papierkopie beim Finanzamt einzureichen; dieser Umweg soll durch die elektronische Übermittlung entfallen.
So kommen Betroffene 2026 an ihr Geld
Damit die Steuererleichterungen nicht auf dem Papier verpuffen, müssen Betroffene aktiv werden. Entscheidend ist zunächst, dass der Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechender Feststellungsbescheid mit GdB und Merkzeichen vorliegt – ohne diese Grundlage gibt es keinen Pauschbetrag.
Für die Steuererklärung 2026 gilt:
- Den Behinderten-Pauschbetrag und ggf. den Pflege-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung (z. B. Anlage „außergewöhnliche Belastungen“) eintragen.
- Die Steuer-ID bei neuem oder geändertem GdB unbedingt im Antrag an das Versorgungsamt angeben, damit die Daten elektronisch an das Finanzamt fließen können.fr+1
- Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen wie teure Medikamente, Zuzahlungen, Hilfsmittel oder Umbaukosten weiter sammeln und mit Belegen nachweisen, wenn sie deutlich über den Pauschbeträgen liegen.
Gerade für Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen können die Steuerentlastungen mehrere Hundert bis über Tausend Euro pro Jahr ausmachen. Viele Beratungsstellen, Behindertenverbände und Lohnsteuerhilfevereine weisen darauf hin, dass ein nicht genutzter Pauschbetrag verschenktes Geld ist – vor allem für Menschen, die ohnehin mit hohen Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten kämpfen.


