Eine niedrigere Stromsteuer könnte private Haushalte, egal ob Familien, Rentner oder alleinstehende Personen, spürbar entlasten: Bei 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch wären rund 93 Euro Ersparnis möglich. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 12. Oktober 2026 angekündigt, sich für eine Absenkung auf das europäische Mindestniveau einzusetzen. Beschlossen ist die Entlastung für Haushalte damit jedoch nicht. Ein verbindlicher Starttermin fehlt weiterhin.
Ist die Stromsteuersenkung für Haushalte schon beschlossen?
Nein. Die jüngste Ankündigung ist ein politisches Vorhaben, keine bereits geltende Steueränderung. Merz erklärte nach einer Klausurtagung der CDU-Führung, finanzielle Haushaltsspielräume für die Senkung nutzen zu wollen. Diese könnten entstehen, wenn sich das Wirtschaftswachstum verfestige. Einen konkreten Umsetzungstermin nannte er nicht.
Für Ihre Haushaltsplanung bedeutet das: Die mögliche Entlastung lässt sich berechnen, aber noch nicht verbindlich einplanen. Zunächst müsste die Senkung politisch vereinbart und gesetzlich umgesetzt werden. Aus der Ankündigung allein entsteht kein Anspruch auf eine niedrigere Stromrechnung.
Wie hoch ist die Stromsteuer für private Haushalte?
Private Haushalte zahlen grundsätzlich 2,05 Cent Stromsteuer je Kilowattstunde. § 3 Stromsteuergesetz nennt einen Regelsteuersatz von 20,50 Euro je Megawattstunde. Eine Megawattstunde entspricht 1.000 Kilowattstunden. Der europäische Mindeststeuerbetrag für nichtbetriebliche Verwendung liegt dagegen bei einem Euro je Megawattstunde, also 0,1 Cent je Kilowattstunde.
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Eine Absenkung auf dieses Niveau würde die Stromsteuer um 1,95 Cent je Kilowattstunde reduzieren. Der gesamte Strompreis würde aber nicht annähernd im selben Verhältnis sinken: Die Steuer ist nur einer von mehreren Preisbestandteilen.
Wie viel könnten Sie im Jahr sparen?
Bei vollständiger Weitergabe der Steuersenkung wären einschließlich Mehrwertsteuer rund 2,32 Cent Ersparnis je Kilowattstunde möglich. Entscheidend wäre Ihr tatsächlicher Verbrauch, nicht die Zahl der Haushaltsmitglieder. Die folgenden vereinfachten Rechenbeispiele unterstellen, dass die Senkung ein volles Jahr gilt und andere Preisbestandteile unverändert bleiben.
| Jahresverbrauch | Mögliche Ersparnis im Jahr |
|---|---|
| 1.500 kWh | 34,81 Euro |
| 2.500 kWh | 58,01 Euro |
| 3.500 kWh | 81,22 Euro |
| 4.000 kWh | 92,82 Euro |
| 5.000 kWh | 116,03 Euro |
Der Rechenweg lautet: Jahresverbrauch × 0,0195 Euro Steuerdifferenz × 1,19. Bei 4.000 Kilowattstunden ergeben sich 78 Euro weniger Stromsteuer und zusätzlich 14,82 Euro weniger Mehrwertsteuer. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Die Tabelle zeigt somit mögliche Bruttoentlastungen, keine zugesagten Auszahlungen.
Warum profitieren manche Unternehmen bereits?
Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft wurde die bestehende Stromsteuerentlastung zum 1. Januar 2026 dauerhaft fortgeführt. Nach Angaben der Bundesregierung betrifft dies rund 600.000 Unternehmen. Private Haushalte gehören nicht zu diesem begünstigten Kreis; für sie gilt weiterhin der reguläre Steuersatz.
Diese Unternehmensentlastung darf deshalb nicht mit einer allgemeinen Senkung für sämtliche Stromkunden gleichgesetzt werden. Die neue politische Ankündigung zielt gerade darauf, die bisher nicht entsprechend entlasteten Verbraucher einzubeziehen.
Sind niedrigere Netzentgelte dieselbe Entlastung?
Nein. Netzentgelte bezahlen den Betrieb und Ausbau der Stromnetze; die Stromsteuer ist eine davon getrennte Abgabe. Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzkosten 2026 mit 6,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung nennt für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden eine rechnerisch mögliche Entlastung von etwa 100 Euro durch niedrigere Netzentgelte.
Dieser Betrag ist keine Stromsteuerersparnis. Wie stark niedrigere Netzkosten bei einzelnen Haushalten ankommen, hängt unter anderem vom Netzgebiet und Stromtarif ab. Eine spätere Stromsteuersenkung wäre als eigenständige Maßnahme zu betrachten
Müssen Stromkunden jetzt etwas unternehmen?
Aus der Ankündigung folgt derzeit kein Antrag und keine besondere Frist für private Haushalte. Ein Verfahren für eine allgemeine Stromsteuerentlastung ist damit noch nicht festgelegt. Sie können allerdings Ihren Jahresverbrauch auf der letzten Abrechnung nachsehen und anhand der Tabelle die mögliche Größenordnung abschätzen.
FAQ zur Senkung der Stromsteuer
Sind 93 Euro die maximale mögliche Ersparnis?
Nein. Rund 93 Euro beziehen sich auf 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Bei höherem Verbrauch wäre die rechnerische Entlastung entsprechend größer.
Gelten für Haushalte und Unternehmen dieselben EU-Mindestbeträge?
Nein. Die EU-Richtlinie unterscheidet zwischen betrieblicher und nichtbetrieblicher Verwendung: Die Mindestbeträge betragen 0,05 beziehungsweise 0,1 Cent je Kilowattstunde.
Wäre die Ersparnis bei einem späteren Start genauso hoch?
Nicht für das erste Kalenderjahr. Die Tabelle unterstellt zwölf Monate; bei einem späteren Inkrafttreten wäre nur der anschließend erfasste Verbrauch maßgeblich.
Ist die Finanzierung bereits gesichert?
Die politische Ankündigung steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Merz verwies auf mögliche Haushaltsspielräume durch verstetigtes Wirtschaftswachstum.
Fazit zur Senkung der Stromsteuer für private Haushalte
Eine niedrigere Stromsteuer könnte Haushalten je nach Verbrauch einige Dutzend bis über hundert Euro jährlich sparen. Verlässlich einplanen sollten Sie diese Beträge noch nicht: Gesetzliche Umsetzung, Beginn und tatsächliche Weitergabe sind entscheidend.