Im öffentlichen Dienst tickt 2026 die Tarif-Uhr: Mehr Geld, neue Regelungen, entscheidende Verhandlungstermine – und die Frage, wie viel von der Erhöhung am Ende wirklich im Portemonnaie ankommt. Wer jetzt die richtigen Fristen kennt, kann Nachzahlungen besser prüfen, Ansprüche sichern und den eigenen Lohnzettel kritisch unter die Lupe nehmen. Alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
TVöD 2026: Wann das Geld wirklich kommt
Kernpunkt des Jahres 2026 ist die bereits vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Sie gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen und ist die zweite Stufe aus dem letzten großen Tarifabschluss. Rechtliche Basis ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), insbesondere die jeweiligen Entgelttabellen und Änderungstarifverträge.
Erfahrungsgemäß kommt es bei der Umsetzung zu Verzögerungen, wie sich bereits bei der ersten Erhöhungsstufe 2025 gezeigt hat. Wichtig ist deshalb: Nachzahlungen müssen auf der Abrechnung klar ausgewiesen sein, und Beschäftigte sollten prüfen, ob der Arbeitgeber die Tabellenwerte vollständig und rückwirkend umgesetzt hat.
Mehr Netto oder verpuffter Effekt?
Auf dem Papier klingt eine Steigerung um 2,8 Prozent deutlich, doch wie viel davon bleibt nach Steuern und Sozialabgaben wirklich übrig? Fachportale zum öffentlichen Dienst weisen darauf hin, dass höhere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung den Zuwachs spürbar schmälern können. Für viele Beschäftigte könnte die reale Verbesserung daher deutlich unter der nominellen Erhöhung liegen.
Besonders im Fokus stehen mittlere Entgeltgruppen, in denen Beschäftigte häufig knapp an der Grenze zu höheren Steuersätzen liegen. Ein genauer Blick auf Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge und Zusatzbeiträge der Krankenkasse lohnt sich, um den persönlichen Nettoeffekt der TVöD-Erhöhung realistisch einzuschätzen.
Wichtige Termine: Verhandlungen und Weichenstellungen
Neben dem 1. Mai 2026 als Stichtag für die TVöD-Erhöhung sind weitere Termine für Beschäftigte im öffentlichen Dienst relevant. Tarifportale listen bereits jetzt eine eng getaktete Tarifrunde der Länder (TV‑L) auf, die auch für viele kommunale Einrichtungen Signalwirkung hat.
Für den TV‑L sind mehrere Verhandlungsrunden von Ende 2025 bis ins erste Quartal 2026 geplant, die dritte Runde fällt Mitte Februar. Gewerkschaften fordern dort deutliche Reallohnsteigerungen – im Raum stehen etwa 7 Prozent mehr Einkommen, mindestens 300 Euro monatlich, wie Berechnungen von Fachdiensten zeigen. Auch in Hessen mit eigenem Tarifvertrag TV‑H laufen parallel eigenständige Tarifverhandlungen, die zeitlich versetzt starten.
TVöD, TV‑L, TV‑H: Wer profitiert wann?
Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichzeitig und im gleichen Umfang von den Entwicklungen 2026. Während beim TVöD die zweite Stufe des bestehenden Abschlusses „nur“ umgesetzt wird, stehen die Länder (TV‑L) und Hessen (TV‑H) vor einer neuen kompletten Einkommensrunde.
Einige externe Prognosen rechnen für die Länder mit einer Entgeltsteigerung, die leicht über der Inflation liegt, verteilt auf mehrere Jahre bis 2028. Zugleich werben Gewerkschaften mit Mindesterhöhungsbeträgen, damit auch untere Entgeltgruppen real spürbar mehr im Portemonnaie haben. Entscheidend ist am Ende der konkrete Abschluss, der in Änderungstarifverträgen festgeschrieben und anschließend in die Entgelttabellen eingearbeitet wird.
Rechtlicher Rahmen: Was Beschäftigte kennen sollten
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben einen einklagbaren Anspruch auf die in den Tarifverträgen vereinbarten Tabellenentgelte. Grundlage sind u. a. der TVöD für Bund und Kommunen, der TV‑L für die Länder und der TV‑H für Hessen mit ihren jeweiligen Entgelttabellen, Stufenregelungen und den Vorschriften zur Überleitung bei Tarifänderungen.
Arbeitsrechtlich gelten daneben die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Arbeitsverträgen (§§ 611a ff. BGB) sowie die Mitbestimmungsrechte der Personalräte nach den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern. Offizielle Informationen zu Tarifergebnissen und deren Übertragung auf Beamte veröffentlicht regelmäßig das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ausblick: 2026 als Belastungsprobe für den öffentlichen Dienst
Die Kombination aus kräftigen Lohnforderungen, angespanntem Arbeitsmarkt und knappen Haushalten macht die Tarifrunde 2026 zu einer echten Belastungsprobe. Arbeitgeberseite und Gewerkschaften ringen um einen Abschluss, der einerseits die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichert, andererseits aber kommunale Kassen und Länderhaushalte nicht überfordert.
Fest steht: Für Beschäftigte wird 2026 ein Schlüsseljahr, in dem sich entscheidet, ob der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver wird oder weiter an Boden verliert. Wer die Termine, Tabellen und neuen Regelungen kennt, kann den eigenen Anspruch besser einordnen – und notfalls auch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.
Quellen:
- Öffentlicher‑Dienst‑News.de – Jahresvorschau und Entgelttabellen TVöD/TV‑L/TV‑H
- Kommunalforum.de – aktuelle Entgelttabellen im öffentlichen Dienst
- Oeffentlichen-dienst.de – TV‑L Tarifverhandlungen 2026: Verlauf, Ergebnisse & Termine
