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Unglaublich: Diese Regionen belohnen Deinen Neuanfang mit tausenden Euro – aber Rentner gehen meist leer aus!

Viele Regionen und Gemeinden in Deutschland sowie Europa setzen mittlerweile Willkommensprämien als Mittel gegen den Bevölkerungsschwund und für wirtschaftliche Belebung ein. Der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt sorgfältig recherchiert, welche Orte in Deutschland und anderen europäischen Ländern finanzielle Incentives bieten, wer profitieren kann – und warum Rentner hierbei meist ausgeschlossen bleiben.

Willkommensprämien als Mittel gegen Landflucht

In zahlreichen Regionen Europas kämpfen Städte und Dörfer mit Überalterung und Abwanderung. Um diese negativen Trends aufzuhalten, fördern viele Kommunen gezielt junge Menschen, Familien und Erwerbstätige mit Zuzugsprämien, Grundstücksschenkungen oder anderen Benefits. Rentner hingegen haben in der Regel keinen Anspruch auf diese Boni – die Alters- und Erwerbstätigkeitskriterien sind klar geregelt.

Deutschland: Von Brandenburg bis Baden-Württemberg – welche deutschen Regionen bieten Willkommensprämien?

  • Eberswalde (Brandenburg): Bis zu 800 Euro Umzugsprämie für Studierende und Auszubildende, wenn sie ihren Hauptwohnsitz anmelden und nachweisen, dass sie studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Rentner sind ausgeschlossen.
  • Cottbus (Brandenburg): 200 Euro Begrüßungsgeld pro Jahr für Studenten, Azubis oder Schüler ab 18 Jahren, maximale Auszahlung 600 Euro. Auch hier ausgeschlossen: Ruheständler und nicht studierende Senioren.
  • Gütenbach (Baden-Württemberg): 500 Euro Umzugsbonus für Studierende, wenn sie Ihren Wohnsitz in den kleinen Ort verlegen.
  • Ottenstein (Niedersachsen): Grundstücke werden kostenlos an junge Familien vergeben, um die Einwohnerzahl zu stabilisieren. Prämie explizit nicht für Senioren gedacht, sondern zur „Verjüngung der Bewohnerstruktur“.
  • Görlitz (Sachsen): Drei Monate kostenloses Probewohnen zur „Rekrutierung klimaengagierter, junger Haushalte“; Senioren werden nicht ausgeschlossen, aber die Ausrichtung ist klar auf Erwerbstätige und Familien gelegt.

Bedingungen in Deutschland

Die wichtigsten Bedingungen, um eine Willkommensprämie in Deutschland zu erhalten, sind meist:

  • Alter unter 40 bis 45 Jahren (je nach Gemeinde)
  • Nachweis über Studium, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
  • Anmeldung des Hauptwohnsitzes
  • In der Regel Ausschluss von Rentnern

Beispieltabelle: Willkommensprämien in deutschen Gemeinden

Region/GemeindePrämie/LeistungZielgruppeZugang für Rentner
Eberswalde (BB)bis 800 €Studierende, AzubisNein
Cottbus (BB)bis 600 €Studierende, Azubis, SchülerNein
Gütenbach (BW)500 €StudierendeNein
Ottenstein (NI)Grundstück geschenktFamilien mit KindernNein
Görlitz (SN)3 Monate pro­bewohnen kostenlosIdeenreiche HaushalteEinschränkung möglich

Europäische Regionen mit Willkommensprämie

Italien: Süditalien lockt Ausländer

Die italienischen Behörden bieten in Regionen wie Kalabrien Prämien von bis zu 28.000 Euro an, jedoch ausschließlich für Zuzügler unter 40 Jahren. Wer innerhalb von 90 Tagen nach Italien zieht, profitiert von finanziellen Incentives, Senioren bleiben aber außen vor.

Spanien: Prämien für Familien

  • Ponga, Asturien: Die Gemeinde zahlt pro Paar, das zuzieht, 3.000 Euro. Für jedes geborene Kind werden weitere 3.000 Euro ausgeschüttet – Bedingung ist ein fünfjähriger Aufenthalt. Die Prämien sind für Paare und Familien gedacht; es gibt keinen Hinweis auf eine Altersbeschränkung, aber der Fokus liegt auf der Familiengründung. Einzelpersonen bekommen keine Prämie, und Rentner werden im offiziellen Programm nicht erwähnt.

Griechenland: Prämie und Grundstück auf Antikythera

  • Auf der Insel Antikythera im Süden Griechenlands gibt es für Zuzügler 500 Euro monatlich für drei Jahre plus Grundstück für ein Eigenheim. Die Aktion richtet sich vor allem an Familien, es existiert keine explizite Altersgrenze, aber der demografische Fokus liegt auf Erwerbstätigen und jungen Paaren.

Schweiz: Albinen mit Bonus für Zuzug

  • Das Schweizer Bergdorf Albinen zahlt bis zu 27.000 Euro pro Erwachsenem (Paare: bis zu 54.000 Euro), plus 10.000 Euro je Kind. Die Bedingungen: Altersgrenze von 45 Jahren, längerfristiger Aufenthalt und Erwerb eines Hauses im Dorf. Für klassische Ruheständler gibt es die Prämie nicht.

Irland: Zuschuss bei Renovierung alter Häuser

  • Die irische Regierung fördert den Zuzug auf kleine Küsteninseln mit „Begrüßungsgeldern“ von bis zu 83.000 Euro. Die Programme sind bevorzugt auf digitale Nomaden, junge Familien und Erwerbstätige ausgerichtet – Rentner werden selten als Zielgruppe kommuniziert.
Land/RegionPrämie/LeistungZielgruppeZugang für Rentner
Kalabrien (Italien)bis 28.000 €unter 40 JahreNein
Ponga (Spanien)3.000 € pro Paar/kindabhängigPaare, FamilienNicht vorgesehen
Antikythera (Griechenland)500 €/Monat & GrundstückFokus auf FamilienUnwahrscheinlich
Albinen (Schweiz)27.000 €/Erw., 10.000 €/Kindmax. 45 Jahre, FamilienNein
Irische Küsteninselnbis 83.000 € RenovierungszuschussJunge Leute, FamilienSehr selten

Warum sind Rentner meist ausgeschlossen?

Die Willkommensprämien sollen gezielt einen „Strukturwandel“ anregen: Junge Menschen und Familien sichern den langfristigen wirtschaftlichen Aufschwung, beleben Schulen und Gemeinden und tragen zu Steuereinnahmen bei. Bei Rentnern fehlen diese Effekte aus Sicht der Kommunen. Programme zur Seniorenförderung konzentrieren sich stattdessen auf Pflege, barrierefreies Bauen und Wohnkostenzuschüsse – aber nicht auf Zuzugsanreize.

In Deutschland gibt es zudem keine Rechtsprechung, die den Ausschluss Älterer für diskriminierend erklärt; die Programme können das Zielgruppenspektrum frei definieren.

FAQ: Willkommensprämie in Europa

Wer bekommt eine Willkommensprämie?

Fast überall vorrangig junge Familien, berufstätige Zuzügler, Paare mit Kinderwunsch oder Studierende/Nomaden. Altersobergrenzen variieren meist zwischen 40 und 45 Jahren, selten werden explizit Rentner berücksichtigt.

Wie beantragt man eine Willkommensprämie?

Meist sind Antragsformulare der Gemeinde nötig, die Anmeldung des Hauptwohnsitzes, häufig ein Nachweis über Erwerbstätigkeit, Investitionsbereitschaft (z. B. Hauskauf, DIY-Renovierung), und oft eine Mindestaufenthaltsdauer (i.d.R. mindestens 5 Jahre).

Können auch Rentner mit Nebenjob die Prämie erhalten?

In aller Regel nicht, Ausnahmen sind selten und meist an Erwerbstätigkeit gekoppelt, solange das Höchstalter (z.B. 40-45 Jahre) nicht überschritten ist.

Was passiert, wenn man die Bedingungen nicht einhält?

Die Auszahlung muss in vielen Fällen ganz oder anteilig zurückgezahlt werden, z.B. bei frühzeitigem Wegzug aus der Region.

Gibt es Prämien in Großstädten?

Kaum – die Programme richten sich fast durchweg an ländliche, ausblutende Regionen und nicht an Metropolräume wie München oder Paris.

Fazit

Willkommensprämien in Deutschland und Europa sind ein gezieltes Mittel zur regionalen Belebung – jedoch immer unter klaren Bedingungen, in denen Rentner praktisch aus der Förderung ausgeschlossen werden. Ziel ist es, junge, wirtschaftlich aktive Menschen und Familien für abgelegene oder strukturschwache Regionen zu gewinnen. Senioren profitieren zwar von anderen staatlichen Förderungen, doch Willkommensprämien stehen ihnen fast nirgends offen – ein Trend, der sich 2025 in ganz Europa findet.

Die Tabellen zeigen: Wer in Deutschland, Italien, Spanien oder der Schweiz von Willkommensboni profitieren möchte, muss jung sein, arbeiten oder Kinder bekommen wollen – „klassische“ Rentner sind bei diesen Zuzugs- und Förderprogrammen nicht vorgesehen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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