Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie die Fördermöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Arbeitnehmersparzulage nicht nutzen. Dabei sind die Voraussetzungen und der Weg zur finanziellen Unterstützung durch den Staat überraschend einfach. Jeder, der die Einkommensgrenzen einhält und seine Steuererklärung mit dem richtigen Haken einreicht, kann mehr als 700 Euro zusätzlich erhalten – ein echter Bonus für das eigene Guthaben und die Altersvorsorge.
So funktioniert das Extra-Geld vom Staat
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die entweder direkt in eine Sparform wie Bausparvertrag, Fondsparplan oder zur Rückzahlung eines Baukredits eingezahlt werden. Auch wenn der Arbeitgeber keine oder nur geringe Beiträge leistet, können Arbeitnehmer aus dem eigenen Gehalt VL ansparen. Die Laufzeit beträgt meist sieben Jahre, wobei sechs Jahre eingezahlt und im siebten Jahr das Guthaben „ruht“. Am Ende gibt es das angesparte Geld plus mögliche Förderung – steuerfrei.
Die Arbeitnehmersparzulage: Maximale Förderung sichern
Um die staatliche Zulage zu erhalten, dürfen das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
- Ledige: bis 40.000 Euro
- Verheiratete: bis 80.000 Euro
Je nach Sparform sind unterschiedliche Förderhöhen möglich:
- Fondsparplan: 20% auf VL bis 400Euro (maximal 80Euro/Jahr)
- Bausparvertrag oder Baukredit: 9% auf VL bis 470Euro (maximal 43Euro/Jahr)
Beide Varianten lassen sich kombinieren, sodass bis zu 123Euro jährlich für Einzelpersonen und bis zu 246Euro für Ehepaare möglich sind.
Der entscheidende Haken in der Steuererklärung
Viele kennen das entscheidende Feld nicht: Erst wenn in der Steuererklärung das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ angekreuzt wird, prüft das Finanzamt die Voraussetzungen und zahlt die Zulage aus. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist direkt auf das angegebene Konto.
Schritt-für-Schritt: So erhalten Sie die maximale Förderung
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber VL anbietet.
- Wählen Sie eine förderfähige Sparform (Fondsparplan, Bausparvertrag etc.).
- Achten Sie auf die Einkommensgrenzen.
- Geben Sie sechs Jahre lang regelmäßig VL in den Vertrag ein.
- Kreuzen Sie im Jahr der Steuererklärung das Feld für die Arbeitnehmersparzulage an.
- Nach sieben Jahren erhalten Sie die staatliche Förderung automatisch.
Beispielrechnung: So viel schenkt der Staat Ihnen
Wer sechs Jahre lang jeweils 400Euro (Fondsparplan) in den Vertrag einzahlt, bekommt jedes Jahr 80Euro Zulage – macht nach sieben Jahren 480Euro. Werden gleichzeitig 470Euro im Bausparvertrag hinterlegt, kommen noch 43Euro pro Jahr dazu – über sechs Jahre 258Euro. Zusammen ergibt das maximal 738Euro staatliche Förderung, ohne einen Cent Aufpreis.
Tabelle: Staatliche Zulagen im Überblick
Sparform | Max. geförderte VL p.a. | Förderquote | Max. Zulage/Person p.a. |
---|---|---|---|
Fondsparplan | 400€ | 20% | 80€ |
Bausparvertrag/Baukredit | 470€ | 9% | 43€ |
Summe | 870€ | 123€ |
FAQ – Häufige Fragen rund um VL und Arbeitnehmersparzulage
Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber – viele bieten die Möglichkeit zur VL-Zahlung oder zahlen sogar freiwillig zu. Notfalls können Sie auch aus dem Nettogehalt VL ansparen.
Muss ich für VL Steuern zahlen?
Die Förderung ist steuerfrei. Lediglich die Erträge aus den Anlagen können je nach Vertrag steuerpflichtig sein.
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, in der Sie nicht über das geförderte Guthaben verfügen dürfen.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Wird der Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist gekündigt oder zweckentfremdet, verfällt die Förderung.
Kann ich VL und Wohnungsbauprämie kombinieren?
Ja, beides ist parallel möglich.
Clever Sparen und profitieren – ein Fazit
Mit wenigen Klicks und geringem Aufwand können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrere Hundert Euro zusätzlich sparen. Besonders für die Altersvorsorge, den Vermögensaufbau oder die eigenen Kinder lohnt sich der Weg zur Sparzulage. Wer jetzt handelt, schon bei der nächsten Steuererklärung das richtige Häkchen setzt und die Förderung geschickt nutzt, kann sich schon bald über einen staatlichen Zuschuss freuen.