Versteckte Geldfresser: Wie Steuererklärung, Abos und Verträge jedes Jahr Hunderte Euro kosten

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Sechs unscheinbare Alltagsfehler sorgen jedes Jahr dafür, dass gerade Beschäftigte im öffentlichen Dienst Hunderte bis Tausende Euro verschenken – ohne es zu merken. Wer seine Steuererklärung liegen lässt, Abos weiterlaufen lässt oder Verträge nie überprüft, finanziert oft klammheimlich Banken, Versicherer und Konzerne mit. Wie sich diese Geldfresser erkennen und mit wenigen Schritten stoppen lassen – und welche Rechte Bürgerinnen und Bürger laut Gesetz und aktueller Rechtsprechung haben –, zeigt dieser Überblick. Alle Infos finden sich hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Steuererklärung: Vierstellige Beträge bleiben liegen

Viele Arbeitnehmerinnen und Beamte geben freiwillig gar keine Steuererklärung ab – und verzichten damit im Schnitt auf über 1.000 Euro pro Jahr. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Steuererstattung zuletzt bei gut 1.050 Euro, Auswertungen von Beratungsdiensten kommen sogar auf rund 1.100 Euro und mehr. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist verpasst, riskiert außerdem Verspätungszuschläge nach der Abgabenordnung sowie Säumniszuschläge auf Steuerschulden.

Gerade im öffentlichen Dienst summieren sich Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrten zur Dienststelle oder ein häusliches Arbeitszimmer, schnell über den Pauschbetrag von 1.230 Euro hinaus. Ohne Steuererklärung bleiben diese Ausgaben unberücksichtigt, obwohl sie die Steuerlast deutlich mindern könnten. Freiwillige Erklärungen lassen sich bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben – wer also für vergangene Jahre noch nichts eingereicht hat, kann verlorenes Geld nachträglich zurückholen (regelmäßig bis 31.12. des vierten Jahres, § 169 AO).

Abos: Streaming, Fitness & Co. als Kostenfalle

Ob Streaming, Musikdienste, Fitnessstudio oder digitale Zeitungsabos: Viele Verträge laufen still weiter, obwohl die Nutzung längst im Alltag untergegangen ist. Der Gesetzgeber hat die Kündigung zwar verbraucherfreundlicher gestaltet – seit 2022 müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereithalten (§ 312k BGB) –, trotzdem scheitert der Spartipp häufig an Bequemlichkeit.

Besonders teuer wird es bei Jahresabos, die vorzeitig kaum kündbar sind oder sich automatisch verlängern. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2025 klargestellt, dass die Pflicht zum Kündigungsbutton auch für Jahresabos mit Einmalzahlung gilt, wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt (BGH, Az. XI ZR 45/24). Wer seine Vertragslandschaft konsequent halbjährlich prüft und ungenutzte Abos kündigt, kann so mehrere Hundert Euro jährlich freischaufeln.ra-kotz+1

Versicherungen: Doppelt und überteuert geschützt

Versicherungen sollen Sicherheit geben, doch viele Haushalte zahlen für doppelte oder schlicht überflüssige Policen. Besonders häufig betroffen sind Restschuld-, Handy- oder Gepäckversicherungen, deren Nutzen in keinem Verhältnis zu den Beiträgen steht. Das Bundesfinanzministerium und Verbraucherschützer empfehlen, vor allem Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zu priorisieren, während Zusatzprodukte kritisch geprüft werden sollten (u. a. BMJV/BMAS-Hinweise).

Seit Januar 2025 gelten zudem strengere Regeln für Restschuldversicherungen: Sie dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags abgeschlossen werden, andernfalls ist der Versicherungsvertrag nichtig. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor übereilten und teuren Abschlüssen zu schützen. Wer seine Versicherungsordner aufräumt, Tarife vergleicht und doppelte Policen kündigt, spart nicht selten weit über 500 Euro im Jahr, ohne auf existenziellen Schutz zu verzichten.

Geldanlage und Kontogebühren: Stillen Kostenstrom stoppen

Kontoführungsgebühren, Depotentgelte oder Strafzinsen sind in Zeiten scharfer Rechtsprechung und starker Konkurrenz oft nicht mehr nötig. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2021 entschieden, dass Banken Gebühren nicht mehr über einseitige Zustimmungsfiktionen erhöhen dürfen; eine weitere Entscheidung von 2025 konkretisierte Verjährungsfristen für Rückforderungen (BGH, 03.06.2025, Az. XI ZR 45/24). Kundinnen und Kunden können unzulässige Entgelte grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres zurückfordern, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Wer noch ein teures Girokonto führt, obwohl es längst kostenlose oder deutlich günstigere Alternativen gibt, zahlt Monat für Monat drauf. Auch bei Tagesgeld, Sparbüchern und Fonds lassen sich Gebühren und Zinsen mit wenigen Klicks vergleichen; ein Wechsel zu einem günstigeren oder besser verzinsten Angebot ist meist innerhalb weniger Tage erledigt. In Kombination können niedrigere Gebühren, bessere Zinsen und eine kluge Steuerstrategie bei Kapitalerträgen (Sparer-Pauschbetrag nach § 20 EStG) spürbare Entlastung bringen.

Verträge, Fristen und Kündigungsrechte: Teure Versäumnisse

Internet-, Mobilfunk-, Strom- und Gasverträge werden Jahr für Jahr teurer – vor allem, wenn sie im alten Tarif verharren, während Neukunden mit Bonusaktionen gelockt werden. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes haben Verbrauchende nach Ablauf der Mindestlaufzeit jedoch ein monatliches Kündigungsrecht; automatische Verlängerungen um weitere 12 oder 24 Monate sind nicht mehr zulässig (§ 56 TKG). Wer rechtzeitig wechselt, kann die Preisspirale durchbrechen und von Neukundenrabatten, Prämien und günstigeren Grundpreisen profitieren.

Verpasst man Kündigungsfristen oder ignoriert Preiserhöhungen, zahlen sich Unternehmen dagegen an treuen Altverträgen gesund. Bei Strom- und Gaspreisen lohnt ein jährlicher Vergleich, zumal viele Versorger Sonderkündigungsrechte einräumen, wenn sie die Preise erhöhen (§ 41 EnWG). Wichtig ist, Fristen im Kalender zu notieren oder digitale Erinnerungen zu nutzen, um keine Möglichkeit zur Vertragsumstellung ungenutzt verstreichen zu lassen.

So lassen sich die Geldfresser systematisch abstellen

Wer die beschriebenen Kostenfallen angehen will, braucht keinen kompletten Finanz-Neustart, sondern einen klaren, überschaubaren Plan. Im ersten Schritt hilft eine einfache Liste: Steuerjahre prüfen, ob noch freiwillige Erklärungen möglich sind, Konten und Depots nach Gebühren durchforsten, Versicherungen mit einem unabhängigen Vergleichsrechner abgleichen, alle laufenden Abos zusammentragen und die wichtigsten Verträge mit Laufzeiten und Kündigungsfristen erfassen.

Im zweiten Schritt folgt die Umsetzung: Steuererklärung nachholen oder optimieren, überzählige Versicherungen kündigen, Girokonto wechseln, Abos per Kündigungsbutton beenden und bei Energie- sowie Telekomverträgen aktiv bessere Angebote einholen. Wer diesen Prozess einmal im Jahr wiederholt, baut sich praktisch einen automatischen „Finanz-TÜV“ auf – und sichert sich statt unnötiger Kosten bares Geld für Rücklagen, Altersvorsorge oder Wünsche, die bislang unerreichbar schienen.

Quellen:

  • Finanztip: Steuererklärung und Bankgebühren zurückfordern.
  • Statistisches Bundesamt / spezialisierte Steuerportale zu durchschnittlichen Steuererstattungen.
  • Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen, u. a. Restschuldversicherungen.
  • BGH-Urteile zu Bankgebühren und Kündigungsbutton bei Abos.

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