Pflegefall in der Familie? Diese Leistungen kannst du jetzt beantragen
Wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat, steht oft vor vielen Fragen: Welche finanziellen Hilfen gibt es? Wie beantrage ich Pflegeleistungen? Und wer bekommt was? 2025 wurden viele Beträge angepasst, sodass sich jetzt besonders ein prüfender Blick lohnt – für Betroffene und Angehörige.
Der Weg zum Pflegegrad: Startpunkt für alle Leistungen
Bevor du Pflegeleistungen beanspruchen kannst, musst du zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen – selbst Familienangehörige oder gute Bekannte dürfen diesen Antrag stellvertretend stellen, wenn sie bevollmächtigt sind.
Nach der Antragstellung prüft der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) den Pflegebedarf. Nach einer Begutachtung legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest – das ist die Grundlage für sämtliche weitere Leistungen.
Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege
Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und richtet sich nach dem Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (2025) |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten nur den Entlastungsbetrag (siehe unten).
Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe zu Hause
Wer professionelle Pflegekräfte von einem ambulanten Dienst in Anspruch nehmen will, erhält die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse – besonders praktisch bei regelmäßigem Pflegebedarf zu Hause. Die aktuellen Höchstbeträge 2025 lauten:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat (2025) |
|---|---|
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst zusammen nutzen
Viele entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wer sich teilweise selbst oder durch Angehörige pflegen lässt und teils auf professionelle Dienste setzt, kann die Kombinationsleistung nutzen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig ausgezahlt.
Entlastungsbetrag: Unterstützung für Alltag und Betreuung
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt monatlich einen Entlastungsbetrag – unabhängig von der Pflegesituation. Dieser Beitrag steigt 2025 an:
- Für Pflegegrad 1 bis 5: 131 € pro Monat
Mit dem Entlastungsbetrag kann man z. B. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung oder auch Tagespflege finanzieren.
Zusätzliche Leistungen: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege & mehr
Neben den klassischen Pflegeleistungen gibt es verschiedene weitere Angebote, die beantragt werden können:
- Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege kurzfristig stationär nötig ist (z. B. nach Krankenhaus), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € pro Jahr.
- Verhinderungspflege: Muss die angehörige Pflegeperson vorübergehend ausfallen, gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr für Ersatzpflege.
- Tages- und Nachtpflege: Wer tagsüber professionelle Unterstützung braucht, erhält zusätzliche finanzielle Hilfe, abhängig vom Pflegegrad.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken gibt es bis zu 42 € pro Monat ab 2025.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten (z. B. Bad, Treppenlift) bis zu 4.000 € pro Maßnahme sind möglich.
Leistungen für Wohngruppen & Pflegeheime
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können monatlich einen Zuschlag von 224 € beantragen. Die Kosten für Pflegeheime werden je nach Pflegegrad und Einkommen anteilig von der Pflegekasse übernommen.
Pflegeberatung: Hilfe beim Antrag
Die Pflegekassen und Krankenkassen bieten eine kostenlose Pflegeberatung an. Gerade beim ersten Antrag hilft sie dabei, die passenden Leistungen zu finden, Formulare auszufüllen und alle Nachweise rechtzeitig einzureichen.
Schritt für Schritt zum Antrag
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (telefonisch, schriftlich oder online)
- Begutachtung durch Medizinischen Dienst oder Medicproof abwarten
- Pflegegradbescheid erhalten
- Passende Leistungen auswählen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombination)
- Zusätzliche Leistungen wie Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege oder Hilfsmittel direkt beantragen
- Tipp: Alle Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung auch rückwirkend ausgezahlt – das lohnt sich!


