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Welche Pflegeleistungen gibt es 2025 / 2026? So sicherst du dir finanzielle Unterstützung!

Pflegefall in der Familie? Entdecke in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., alle Leistungen der Pflegekasse für 2025 und 2026 und erfahre, wie du jetzt Unterstützung richtig beantragst!

Pflegefall in der Familie? Diese Leistungen kannst du jetzt beantragen

Wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat, steht oft vor vielen Fragen: Welche finanziellen Hilfen gibt es? Wie beantrage ich Pflegeleistungen? Und wer bekommt was? 2025 wurden viele Beträge angepasst, sodass sich jetzt besonders ein prüfender Blick lohnt – für Betroffene und Angehörige.

Der Weg zum Pflegegrad: Startpunkt für alle Leistungen

Bevor du Pflegeleistungen beanspruchen kannst, musst du zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen – selbst Familienangehörige oder gute Bekannte dürfen diesen Antrag stellvertretend stellen, wenn sie bevollmächtigt sind.

Nach der Antragstellung prüft der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) den Pflegebedarf. Nach einer Begutachtung legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest – das ist die Grundlage für sämtliche weitere Leistungen.

Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege

Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflegegeld pro Monat (2025)
2347 € 
3599 € 
4800 € 
5990 € 

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten nur den Entlastungsbetrag (siehe unten).

Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe zu Hause

Wer professionelle Pflegekräfte von einem ambulanten Dienst in Anspruch nehmen will, erhält die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse – besonders praktisch bei regelmäßigem Pflegebedarf zu Hause. Die aktuellen Höchstbeträge 2025 lauten:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat (2025)
2796 € 
31.497 € 
41.859 € 
52.299 € 

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst zusammen nutzen

Viele entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wer sich teilweise selbst oder durch Angehörige pflegen lässt und teils auf professionelle Dienste setzt, kann die Kombinationsleistung nutzen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig ausgezahlt.​

Entlastungsbetrag: Unterstützung für Alltag und Betreuung

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt monatlich einen Entlastungsbetrag – unabhängig von der Pflegesituation. Dieser Beitrag steigt 2025 an:

  • Für Pflegegrad 1 bis 5: 131 € pro Monat

Mit dem Entlastungsbetrag kann man z. B. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung oder auch Tagespflege finanzieren.

Zusätzliche Leistungen: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege & mehr

Neben den klassischen Pflegeleistungen gibt es verschiedene weitere Angebote, die beantragt werden können:

  • Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege kurzfristig stationär nötig ist (z. B. nach Krankenhaus), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € pro Jahr.
  • Verhinderungspflege: Muss die angehörige Pflegeperson vorübergehend ausfallen, gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr für Ersatzpflege.
  • Tages- und Nachtpflege: Wer tagsüber professionelle Unterstützung braucht, erhält zusätzliche finanzielle Hilfe, abhängig vom Pflegegrad.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken gibt es bis zu 42 € pro Monat ab 2025.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten (z. B. Bad, Treppenlift) bis zu 4.000 € pro Maßnahme sind möglich.

Leistungen für Wohngruppen & Pflegeheime

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können monatlich einen Zuschlag von 224 € beantragen. Die Kosten für Pflegeheime werden je nach Pflegegrad und Einkommen anteilig von der Pflegekasse übernommen.

Pflegeberatung: Hilfe beim Antrag

Die Pflegekassen und Krankenkassen bieten eine kostenlose Pflegeberatung an. Gerade beim ersten Antrag hilft sie dabei, die passenden Leistungen zu finden, Formulare auszufüllen und alle Nachweise rechtzeitig einzureichen.

Schritt für Schritt zum Antrag

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (telefonisch, schriftlich oder online)
  2. Begutachtung durch Medizinischen Dienst oder Medicproof abwarten
  3. Pflegegradbescheid erhalten
  4. Passende Leistungen auswählen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombination)
  5. Zusätzliche Leistungen wie Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege oder Hilfsmittel direkt beantragen
  6. Tipp: Alle Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung auch rückwirkend ausgezahlt – das lohnt sich!

Quelle

Bundesgesundheitsministerium


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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