Wer jetzt für das Kalenderjahr 2025 vorsorglich Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt, sichert sich mögliche Nachzahlungen in teils vierstelliger Höhe – gerade auch kinderreiche Familien.
Warum der Widerspruch 2025 so wichtig ist
Seit Jahren rügen Gerichte und Verbände, dass die Besoldung in vielen Ländern nicht mehr „amtsangemessen“ ist – also nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Lebensstandard für Beamtinnen und Beamte entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen klare Vorgaben gemacht, die zahlreiche Besoldungsgesetze weiterhin nur unzureichend umsetzen.
- Die Richter in Karlsruhe verlangen, dass die Beamtenbesoldung einen deutlichen Abstand zum Niveau der Grundsicherung wahrt (Abstandsgebot) und eine Mindestbesoldung sichert.
- Gleichzeitig wurde die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien ausdrücklich als teilweise verfassungswidrig zu niedrig bewertet.
Wer keinen Widerspruch einlegt, riskiert, dauerhaft leer auszugehen – selbst wenn sich später herausstellt, dass die Besoldung zu niedrig war.
Was „amtsangemessene Alimentation“ konkret bedeutet
Hinter dem sperrigen Begriff steckt ein starkes Schutzversprechen des Grundgesetzes: Der Dienstherr muss Beamtinnen und Beamte und ihre Familien lebenslang so alimentieren, dass Lebensstandard und Verantwortung des Amtes angemessen abgebildet werden. Dazu gehören Grundgehalt, Familienzuschläge, kinderbezogene Leistungen und weitere Besoldungsbestandteile.
- Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass die Grundbesoldung plus Familienzuschläge einer Zweikinderfamilie deutlich über dem Existenzminimum liegt.
- Für das dritte und jedes weitere Kind müssen mindestens 115 Prozent des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs zusätzlich zur Verfügung stehen.
In der Praxis zeigen Berechnungen und Gerichtsentscheidungen jedoch, dass diese Schwellen in mehreren Jahren und Bundesländern teils klar unterschritten wurden – zulasten der Familien.
Kinderreiche Beamte besonders betroffen
Besonders dramatisch ist die Lage für kinderreiche Beamtinnen und Beamte, also Familien mit drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern. Karlsruhe stellte fest, dass die Alimentation dieser Gruppen in mehreren Jahren „verfassungswidrig zu gering“ war.
- In Entscheidungen zur Besoldung etwa in Nordrhein-Westfalen und Berlin wurde nachgewiesen, dass die zusätzlichen Beträge für das dritte und vierte Kind nicht einmal das Niveau der Grundsicherung erreichten – von den geforderten 115 Prozent ganz zu schweigen.
- Gewerkschaften und Berufsverbände weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Widersprüche sich auch auf familien- und kinderbezogene Besoldungsbestandteile beziehen sollten.
Wer viele Kinder hat, sollte den Widerspruch für 2025 deshalb ausdrücklich auch mit Verweis auf die „Alimentation kinderreicher Beamter“ formulieren, um alle Ansprüche offenzuhalten.
Frist: Warum bis Ende 2025 gehandelt werden muss
Der vielleicht wichtigste Punkt: Das Bundesverfassungsgericht verlangt einen „zeitnahen“ Widerspruch, der sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr bezieht. In der Praxis bedeutet das: Für 2025 muss der Widerspruch in der Regel bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Bezügestelle eingegangen sein.
- Gewerkschaften wie DGB, GdP, dbb, BDK und verschiedene Landesverbände rufen ihre Mitglieder aktiv dazu auf, für das Jahr 2025 vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
- Teilweise wird sogar empfohlen, zusätzlich zu bereits in den Vorjahren eingelegten Widersprüchen erneut tätig zu werden, um Ansprüche auch für 2025 und folgende Jahre zu sichern.
Verpasst jemand diese Frist, kann der Anspruch auf Nachzahlung für dieses Jahr dauerhaft verloren sein – selbst wenn Gerichte später klare Verfassungsverstöße feststellen.
Wie der Widerspruch für 2025 aussieht
Die gute Nachricht: Niemand muss den Widerspruch selbst juristisch ausformulieren. Zahlreiche Verbände stellen fertige Mustertexte zur Verfügung, die nur noch mit persönlichen Daten ergänzt und an die Bezügestelle geschickt werden müssen.
- In den Musterschreiben wird in der Regel „Widerspruch gegen die Höhe der im Jahr 2025 festgesetzten Dienstbezüge“ eingelegt und zugleich eine amtsangemessene Alimentation für 2025 und die Folgejahre verlangt.
- Oft wird ausdrücklich klargestellt, dass sich der Widerspruch auf alle Bestandteile der Besoldung bezieht, insbesondere auch auf familien- oder kindbezogene Zuschläge und die Alimentation kinderreicher Beamter.
Empfohlen wird, den Widerspruch nachweisbar (z.B. per Einschreiben oder über den Dienstweg mit Eingangsbestätigung) zu übersenden, damit im Streitfall die Frist gewahrt ist.

