Viele Haushalte bekommen kein Wohngeld, obwohl sie knapp bei Kasse sind – oft, weil das Einkommen als „zu niedrig“ gilt. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir verständlich, wie man sein Mindesteinkommen 2026 Schritt für Schritt berechnet, welche Grenzen gelten und ab wann sich ein Antrag wirklich lohnt.
Grundprinzip: Was zählt beim Wohngeld überhaupt als Einkommen?
Beim Wohngeld zählt das Gesamt‑Jahreseinkommen des Haushalts, also aller Personen, die mit Ihnen zusammen wohnen und deren Einkommen berücksichtigt wird. Dazu gehören zum Beispiel Löhne, Gehälter, Renten, Unterhalt, bestimmte Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I) und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Je nach Art des Einkommens werden pauschale Abzüge (z. B. 20–30% für Steuern und Sozialabgaben) berücksichtigt, um vom Brutto‑ auf das „Wohngeld‑Einkommen“ (Wohngeld‑Netto) zu kommen. Für bestimmte Gruppen gibt es zusätzliche Freibeträge, etwa für Schwerbehinderte, Alleinerziehende oder Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Entscheidend ist immer das Einkommen der nächsten 12 Monate – nicht nur ein einzelner Monat.
Mindesteinkommen 2026: Die 80‑Prozent‑Faustformel
Damit überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht, dürfen Sie nicht zu wenig Einkommen haben. Der Staat prüft, ob Sie Ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst sichern können; Wohngeld ist nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten, kein kompletter Lebensunterhalt wie Bürgergeld.
Eine verbreitete Faustformel für das Mindesteinkommen lautet 2026:
- Bedarf nach SGB II (Bürgergeld‑Regelsatz + Mehrbedarfe)
plus - Warmmiete (Miete + kalte Nebenkosten + Heizkosten)
= Gesamtbedarf
Als Mindesteinkommen reichen circa 80% dieses Gesamtbedarfs aus, damit Wohngeld möglich ist.
Beispiel 1‑Personen‑Haushalt 2026 (vereinfacht):
- Bürgergeld‑Regelsatz alleinstehend: 563 Euro.
- Warmmiete: 700 Euro.
- Gesamtbedarf: 563 + 700 = 1.263 Euro.
- 80% davon ≈ 1.010 Euro Mindesteinkommen, damit grundsätzlich ein Wohngeldanspruch denkbar ist.
Liegt Ihr Einkommen deutlich darunter, stuft das Amt Sie in der Regel als „zu wenig gesichert“ ein – dann wäre eher Bürgergeld (Grundsicherung) zuständig, nicht Wohngeld.
Einkommen darf auch nicht zu hoch sein: Einkommensobergrenzen 2026
Neben dem Mindesteinkommen gibt es Obergrenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen. Diese hängen ab von:
- der Haushaltsgröße (wie viele Personen im Haushalt leben)
- der Mietstufe Ihres Wohnortes (Mieteniveau der Gemeinde/Stadt)
- und der Miet‑ bzw. Belastungshöhe (z. B. Kaltmiete + Neben‑ und Heizkosten).
Beispielhafte Einkommensobergrenzen 2026 (Wohngeld‑Netto, Mietstufe 1, gerundete Richtwerte):
| Haushaltsgröße | Obergrenze Monatseinkommen 2026 (Mietstufe 1, ca.) |
|---|---|
| 1 Person | ca. 1.440 Euro |
| 2 Personen | ca. 1.950 Euro |
| 3 Personen | ca. 2.450 Euro |
In teureren Städten (hohe Mietstufen) liegen diese Obergrenzen deutlich höher. So kann z. B. eine vierköpfige Familie in München noch Wohngeld bekommen, obwohl sie mehrere Tausend Euro brutto verdient, weil die Mieten extrem hoch sind.
Konkrete Orientierung: Wie finde ich „mein“ Mindesteinkommen 2026?
Da Mindesteinkommen und Obergrenzen stark von Miete, Mietstufe und Haushaltsgröße abhängen, sollten Sie individuell rechnen. Vorgehensweise:
- Bedarf berechnen (Faustformel)
- Mindesteinkommen ausrechnen
- Einkommensobergrenze prüfen
- Online‑Wohngeldrechner verwenden
Beispielrechnungen für 2026 (vereinfacht)
Die folgenden Beispiele sollen ein Gefühl vermitteln – sie ersetzen keine individuelle Berechnung oder Beratung.
Beispiel A: Alleinstehende Person in kleiner Stadt (Mietstufe 1)
- Bürgergeld‑Regelsatz: 563 Euro.
- Warmmiete: 600 Euro.
- Gesamtbedarf: 1.163 Euro.
- 80% davon ≈ 930 Euro → grobes Mindesteinkommen.
- Einkommensobergrenze 1‑Personen‑Haushalt, Mietstufe 1: ca. 1.440 Euro Wohngeld‑Netto.
→ Ein monatliches Einkommen zwischen ca. 930 und 1.440 Euro kann 2026 zu einem Anspruch führen (wenn alle anderen Voraussetzungen passen).
Beispiel B: 3‑Personen‑Haushalt in teurer Stadt (hohe Mietstufe)
- Drei Personen, höhere Warmmiete (z. B. 1.400 Euro) und höhere Mietstufe.
- Der Gesamtbedarf steigt deutlich, damit auch das erforderliche Mindesteinkommen.
- Gleichzeitig liegen die Obergrenzen für das zulässige Einkommen wegen der hohen Miete und Mietstufe wesentlich höher (oft deutlich über 3.000 Euro).
→ Eine Familie mit „normalem“ Einkommen, die kein Bürgergeld mehr bekommen würde, kann trotzdem Anspruch auf Wohngeld haben.
Wichtige Sonderfälle: Wenn andere Leistungen im Spiel sind
- Bürgergeld / Grundsicherung: Wer Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung erhält, bekommt kein Wohngeld, weil die Wohnkosten dort bereits berücksichtigt sind.
- BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe: In der Regel schließt der Bezug bestimmter Ausbildungsleistungen den Anspruch auf Wohngeld aus, mit wenigen Ausnahmen.
- Schwerbehinderung, Alleinerziehende: Hier können spezielle Freibeträge das anrechenbare Einkommen senken und damit Wohngeld ermöglichen, obwohl das Bruttoeinkommen relativ hoch ist.
Gerade bei gemischten Einkünften (Lohn, Rente, Unterhalt, Nebeneinkünfte) lohnt sich eine genaue Einzelfallberechnung.
Fazit: So finden Sie heraus, ob Ihr Einkommen 2026 „hoch genug“ ist
Ob Ihr Einkommen 2026 für Wohngeld mindestens hoch genug ist, klären Sie am besten in drei Schritten: Bedarf nach Bürgergeld‑Maßstab ermitteln, 80‑Prozent‑Faustformel anwenden und anschließend mit den aktuellen Wohngeld‑Einkommensgrenzen für Ihre Haushaltsgröße und Mietstufe abgleichen. Sobald Sie ungefähr im Korridor zwischen Mindesteinkommen und Obergrenze liegen, lohnt fast immer ein Wohngeldantrag oder zumindest eine unverbindliche Beratung bei der Wohngeldstelle.

