Wohngeld 2026: Steigen die Einkommensgrenzen zum Jahreswechsel wirklich?
Der Jahreswechsel bringt für Millionen Haushalte in Deutschland stets dieselbe Unsicherheit: Reicht das Einkommen noch für einen Anspruch auf Wohngeld, oder ist die Grenze erneut verschoben worden? Viele Bürgerinnen und Bürger hoffen auf eine Anhebung der Einkommensgrenzen, doch eine einfache Antwort gibt es nicht. Wie stark die Wohngeldansprüche tatsächlich vom Einkommen abhängen und warum es keine bundesweit einheitliche Grenze gibt, erklärt dieser Artikel – alle wichtigen Informationen dazu auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Wohngeld: Entlastung für Haushalte mit kleinen Einkommen
Das Wohngeld soll Menschen entlasten, die ihre Miete oder die Kosten für selbst genutztes Wohneigentum nicht mehr allein stemmen können. Es ist ein Zuschuss, kein Darlehen, und wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Anspruch haben Mieterinnen, Mieter und Eigentümer, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt – abhängig von mehreren Faktoren.
Der Kern des Problems: Eine bundesweit einheitliche Einkommensgrenze für das Wohngeld existiert nicht. Stattdessen richtet sich der Anspruch nach individuellen Berechnungen, die im Detail oft komplizierter sind, als viele vermuten.
Keine feste Einkommensgrenze: So wird berechnet
Das Wohngeld hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher darf das Einkommen sein. - Mietstufe der Kommune.
Der Wohnort spielt eine zentrale Rolle. Städte wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen in hohen Mietstufen, ländliche Regionen meist deutlich niedriger. - Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Nur angemessene Wohnkosten fließen in die Berechnung ein – reine Luxusmieten bleiben außen vor.
Daraus ergibt sich ein individueller Höchstbetrag, der entscheidend dafür ist, ob ein Haushalt Wohngeld erhält oder nicht. Selbst bei gleichem Einkommen kann der Anspruch zwischen zwei Städten stark variieren.
Beispiel: Was 2026 gelten könnte
Ein Einpersonenhaushalt in einer mittleren Mietstufe (z. B. Mietstufe IV) kann nach bisherigen Berechnungen bis zu rund 1.400 Euro Netto-Einkommen pro Monat haben, um Wohngeld zu bekommen. Bei Familien mit zwei Kindern liegt die Grenze – je nach Region – teils zwischen 2.800 und 3.300 Euro netto.
Die Werte werden regelmäßig überprüft und können sich ändern, wenn sich Mieten oder Einkommen entwickeln. Eine automatische Erhöhung der Einkommensgrenzen zum Jahreswechsel ist allerdings nicht vorgesehen. Stattdessen beschließt der Bundesgesetzgeber Anpassungen im Rahmen größerer Reformen, wie zuletzt bei der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023.
Warum die Unterschiede so groß sind
Der Grund für die unterschiedlichen Einkommensgrenzen liegt im System der sogenannten Mietstufen. Deutschland ist dabei in sieben Stufen eingeteilt – von I (niedriges Mietniveau) bis VII (hohes Mietniveau).
Je teurer das durchschnittliche Wohnen in einer Region, desto mehr Einkommen darf ein Haushalt haben, ohne den Anspruch zu verlieren.
So kann ein Paar mit gleichem Einkommen in Köln Wohngeld erhalten, in einem kleineren Ort in Mecklenburg-Vorpommern aber leer ausgehen. Die Anpassung dieser Mietstufen erfolgt unregelmäßig und nicht automatisch zum Jahreswechsel, sondern nach längeren statistischen Auswertungen durch das Bundesbauministerium.
Einkommen ist nicht gleich Einkommen
Ein weiterer häufiger Irrtum: Das „Einkommen“ beim Wohngeld entspricht nicht einfach dem Nettolohn. Entscheidend ist das sogenannte Gesamteinkommen nach dem Wohngeldgesetz. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer- oder Renteneinkünfte,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
- Unterhalt oder Elterngeld,
- sowie bestimmte staatliche Leistungen.
Abgezogen werden allerdings Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Werbungskosten und Freibeträge, etwa für Kinder oder Menschen mit Behinderungen. Das Ergebnis ist das wohngeldrechtlich relevante Einkommen – und dieses bestimmt, ob die Einkommensgrenze überschritten ist.
Reformbedarf bleibt hoch
So komplex das System ist, so klar ist der politische Druck: Die Mieten steigen, Strom und Heizung bleiben teuer, während viele Haushalte kaum Spielraum haben. Sozialverbände und Mietervereine fordern deshalb regelmäßige automatische Anpassungen der Einkommensgrenzen, ähnlich wie bei den Steuerfreibeträgen.
Das Bundesbauministerium verweist jedoch auf den starken Verwaltungsaufwand und die hohen Kosten. Allein durch die letzte Reform 2023 verdoppelte sich die Zahl der Wohngeldempfänger auf über 1,4 Millionen Haushalte – ein Rekordwert.
Blick in die Zukunft: Was 2026 geplant ist
Bislang liegen keine konkreten Pläne für eine generelle Erhöhung der Einkommensgrenzen zum Jahresanfang 2026 vor. Das Ministerium prüft allerdings, ob im Laufe des Jahres eine „Wohngeld-Dynamisierung“ umgesetzt werden kann. Diese würde sicherstellen, dass Einkommens- und Mietentwicklungen künftig automatisch in die Berechnung einfließen.
Bis dahin müssen Haushalte jede Änderung individuell prüfen lassen. Wer sich unsicher ist, kann sich bei den kommunalen Wohngeldstellen beraten lassen oder Online-Rechner nutzen, um den möglichen Anspruch zu prüfen.
Fazit: Keine pauschale Antwort möglich
Die Frage nach „der“ Einkommensgrenze beim Wohngeld lässt sich auch 2026 nicht pauschal beantworten. Die Berechnung bleibt individuell, regional unterschiedlich und hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab.
Für viele Haushalte lohnt sich dennoch der Antrag – selbst dann, wenn man die Einkommensgrenze nur knapp zu überschreiten scheint. Denn durch Freibeträge und Abzüge liegt der tatsächliche Anspruch oft höher, als viele glauben.
Alle wichtigen Berechnungsbeispiele und aktuelle Grenzwerte finden sich ausführlich erklärt auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


