Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnungskosten, der einkommensschwache Mieter unterstützen soll. Aber auch Rentnerinnen und Rentner mit selbstgenutztem Wohneigentum können – dann als „Lastenzuschuss“ – profitieren. Die Hilfe greift, wenn die eigene Rente und weiteres Einkommen nicht ausreichen, um die laufenden Miet- oder Eigenheimkosten zu stemmen. Wichtig: Wer ergänzende Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld erhält, kann kein Wohngeld beantragen.
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn
- die Altersrente und eventuelle Nebeneinkünfte das Wohngeld-Einkommenslimit nicht überschreiten,
- keine anderen Sozialleistungen im Bereich Wohnen bezogen werden, insbesondere keine Grundsicherung im Alter,
- ein Miet- oder Eigenheimvertrag besteht und darin tatsächlich gewohnt wird.
Viele ältere Menschen verzichten aber aus Unwissen oder Scham auf einen Antrag – dabei ist die Unterstützung oft dringend nötig und gesetzlich vorgesehen. Über 50 Prozent aller Wohngeldempfänger sind bereits Rentner.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026? Tabellen und Beispiele
2025 wurde das Wohngeld zuletzt spürbar erhöht – im Schnitt stieg der Betrag bundesweit um etwa 15 Prozent, das entspricht durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat. Ein weiterer Anstieg ist laut Gesetz erst 2027 vorgesehen, 2026 gelten die Werte weiterhin. Wie viel Geld konkret gezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:
- Haushaltsgröße (1 Person, Ehepaar, Familie)
- Wohnort bzw. Mietstufe (I bis VII)
- Gesamteinkommen (in der Regel die Netto-Rente + Nebeneinkommen)
Mietzuschuss für alleinstehende Rentner:
Mietstufe | Monatliches Höchsteinkommen | Höchstbetrag Wohngeld 2025/26 |
---|---|---|
I | 1.443 € | 490,60 € |
II | 1.477 € | 537,60 € |
III | 1.509 € | 567,20 € |
IV | 1.541 € | 640,60 € |
V | 1.568 € | 691,60 € |
VI | 1.593 € | 744,60 € |
VII | 1.619 € | 806,60 € |
Für Rentnerpaare (2 Personen):
Mietstufe | Monatliches Höchsteinkommen | Höchstbetrag Wohngeld 2025/26 |
---|---|---|
I | 1.953 € | 604,40 € |
II | 1.996 € | 660,40 € |
III | 2.037 € | 718,40 € |
IV | 2.080 € | 786,40 € |
V | 2.114 € | 847,40 € |
VI | 2.147 € | 912,40 € |
VII | 2.181 € | 987,40 € |
Je nach Wohnort (z. B. Berlin, München, Hamburg meist Mietstufe IV-VII) können die Beträge deutlich abweichen. Ein Online-Wohngeldrechner hilft bei der Ersteinschätzung.
Beispielrechnung:
Rentnerin, alleinstehend, in Berlin (Mietstufe IV), Miete: 600 €:
Rente netto | Berechnetes Wohngeld |
---|---|
1.100 € | 241 € |
1.200 € | 190 € |
1.300 € | 138 € |
1.400 € | 86 € |
1.500 € | 32 € |
Das durchschnittliche Wohngeld beträgt etwa 220 € monatlich und kann bis zu 50 Prozent der Mietkosten abdecken, regional ist ein höherer Zuschuss möglich, insbesondere bei niedrigen Renten.
Welche Voraussetzungen müssen Rentner erfüllen?
Neben der Einkommensgrenze gilt für das Vermögen eine Freigrenze: Bis zu 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jede weitere werden nicht angerechnet. Zu den Einnahmen zählen neben der Rente auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, abzüglich pauschaler Freibeträge, z. B. für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Wichtig:
- Bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit können zusätzlich Freibeträge gewährt werden.
- Das Einkommen muss vollständig und korrekt angegeben werden.
- Einkommensschwankungen, z. B. durch Rentenanpassungen, müssen zeitnah gemeldet werden, da sie die Höhe des Wohngelds verändern können.
Wohngeldrechner & digitale Antragstellung
Die modernen Wohngeldrechner der öffentlichen Hand (BMWSB, Bundesländer) geben schnell Auskunft darüber, ob und wieviel Wohngeld Senioren erwarten dürfen. Eine digitale Antragstellung ist in vielen Bundesländern seit 2025 möglich, Vor-Ort-Besuche werden dadurch oft überflüssig. Bewilligungen erfolgen für maximal 12 Monate; danach muss neu beantragt werden.
Notwendige Unterlagen für den Antrag sind:
- Rentenbescheide und Einkommensnachweise
- Miet- oder Eigenheimvertrag
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Kontonachweis und ggf. Nachweis über Pflegegrad oder Schwerbehinderung
Auszahlung und laufende Änderungen 2026
Das Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt, meist am letzten Werktag des Vormonats – das Geld steht also jeweils pünktlich zum Monatsanfang zur Verfügung. 2026 bleibt das Wohngeld stabil. Die politische Diskussion um weitere Erhöhungen läuft, eine erneute Anpassung ist laut Gesetz jedoch erst ab Januar 2027 geplant.
Zudem müssen Antragsteller nach einer neuen Reform öfter nachweisen, dass sie Beschäftigungsbemühungen unternehmen – auch Rentner, sofern sie gegebenenfalls noch erwerbsfähig sind. Dies soll Missbrauch vorbeugen und die treffsichere Vergabe stärken.
Tipps und Hinweise für Rentner
- Die Wohngeldstelle prüft den gesamten Haushalt: Auch Nebeneinkünfte, Vermögen oder Unterhaltszahlungen können sich auswirken.
- Einmal genehmigt, erhalten Rentner den Zuschuss für bis zu 12 Monate; danach ist ein Folgeantrag nötig.
- Jede Änderung in der Miete, beim Einkommen oder bei den Haushaltsmitgliedern muss sofort gemeldet werden.
- Wohngeld kann mit anderen Sozialleistungen wie Kinderzuschlag kombiniert werden – nicht jedoch mit Bürgergeld oder Grundsicherung.
Fazit: Wohngeld sichert Wohnraum für Rentner
Gerade in Zeiten von steigenden Mieten und einer drohenden Altersarmut kann das Wohngeld für viele Rentner zum Rettungsanker werden. Zwar bleibt der Zuschuss 2026 stabil, doch kennen viele Senioren weder die Anspruchsbedingungen noch die Höhe des Zuschusses, der oft einen großen Teil der Wohnkosten abdeckt. Wer eine geringe Rente bezieht und die finanziellen Belastungen nicht mehr schaffen kann, sollte jetzt handeln: Mit einem Wohngeldantrag kann der Wohnraum sicherer und das Leben spürbar entlastet werden.