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Wohngeld 2026: Was Rentner jetzt zum Mietzuschuss wissen müssen

Die steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten belasten viele ältere Menschen massiv – vor allem Rentner mit kleiner Rente wissen oft nicht, wie sie ihre Wohnkosten decken sollen. In diesen Fällen kann das Wohngeld als Mietzuschuss eine wertvolle Unterstützung bieten. Doch wie ist der aktuelle Stand 2026, welche Voraussetzungen müssen Rentner erfüllen und wie hoch fallen die Zahlungen tatsächlich aus? In folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt es alle Antworten für Seniorinnen und Senioren, die sich mit dem Thema Wohngeld befassen möchten.

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnungskosten, der einkommensschwache Mieter unterstützen soll. Aber auch Rentnerinnen und Rentner mit selbstgenutztem Wohneigentum können – dann als „Lastenzuschuss“ – profitieren. Die Hilfe greift, wenn die eigene Rente und weiteres Einkommen nicht ausreichen, um die laufenden Miet- oder Eigenheimkosten zu stemmen. Wichtig: Wer ergänzende Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld erhält, kann kein Wohngeld beantragen.

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn

  • die Altersrente und eventuelle Nebeneinkünfte das Wohngeld-Einkommenslimit nicht überschreiten,
  • keine anderen Sozialleistungen im Bereich Wohnen bezogen werden, insbesondere keine Grundsicherung im Alter,
  • ein Miet- oder Eigenheimvertrag besteht und darin tatsächlich gewohnt wird.

Viele ältere Menschen verzichten aber aus Unwissen oder Scham auf einen Antrag – dabei ist die Unterstützung oft dringend nötig und gesetzlich vorgesehen. Über 50 Prozent aller Wohngeldempfänger sind bereits Rentner.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026? Tabellen und Beispiele

2025 wurde das Wohngeld zuletzt spürbar erhöht – im Schnitt stieg der Betrag bundesweit um etwa 15 Prozent, das entspricht durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat. Ein weiterer Anstieg ist laut Gesetz erst 2027 vorgesehen, 2026 gelten die Werte weiterhin. Wie viel Geld konkret gezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:

  • Haushaltsgröße (1 Person, Ehepaar, Familie)
  • Wohnort bzw. Mietstufe (I bis VII)
  • Gesamteinkommen (in der Regel die Netto-Rente + Nebeneinkommen)

Mietzuschuss für alleinstehende Rentner:

MietstufeMonatliches HöchsteinkommenHöchstbetrag Wohngeld 2025/26
I1.443 €490,60 €
II1.477 €537,60 €
III1.509 €567,20 €
IV1.541 €640,60 €
V1.568 €691,60 €
VI1.593 €744,60 €
VII1.619 €806,60 €

Für Rentnerpaare (2 Personen):

MietstufeMonatliches HöchsteinkommenHöchstbetrag Wohngeld 2025/26
I1.953 €604,40 €
II1.996 €660,40 €
III2.037 €718,40 €
IV2.080 €786,40 €
V2.114 €847,40 €
VI2.147 €912,40 €
VII2.181 €987,40 €

Je nach Wohnort (z. B. Berlin, München, Hamburg meist Mietstufe IV-VII) können die Beträge deutlich abweichen. Ein Online-Wohngeldrechner hilft bei der Ersteinschätzung.

Beispielrechnung:

Rentnerin, alleinstehend, in Berlin (Mietstufe IV), Miete: 600 €:

Rente nettoBerechnetes Wohngeld
1.100 €241 €
1.200 €190 €
1.300 €138 €
1.400 €86 €
1.500 €32 €

Das durchschnittliche Wohngeld beträgt etwa 220 € monatlich und kann bis zu 50 Prozent der Mietkosten abdecken, regional ist ein höherer Zuschuss möglich, insbesondere bei niedrigen Renten.

Welche Voraussetzungen müssen Rentner erfüllen?

Neben der Einkommensgrenze gilt für das Vermögen eine Freigrenze: Bis zu 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jede weitere werden nicht angerechnet. Zu den Einnahmen zählen neben der Rente auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, abzüglich pauschaler Freibeträge, z. B. für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Wichtig:

  • Bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit können zusätzlich Freibeträge gewährt werden.
  • Das Einkommen muss vollständig und korrekt angegeben werden.
  • Einkommensschwankungen, z. B. durch Rentenanpassungen, müssen zeitnah gemeldet werden, da sie die Höhe des Wohngelds verändern können.

Wohngeldrechner & digitale Antragstellung

Die modernen Wohngeldrechner der öffentlichen Hand (BMWSB, Bundesländer) geben schnell Auskunft darüber, ob und wieviel Wohngeld Senioren erwarten dürfen. Eine digitale Antragstellung ist in vielen Bundesländern seit 2025 möglich, Vor-Ort-Besuche werden dadurch oft überflüssig. Bewilligungen erfolgen für maximal 12 Monate; danach muss neu beantragt werden.

Notwendige Unterlagen für den Antrag sind:

  • Rentenbescheide und Einkommensnachweise
  • Miet- oder Eigenheimvertrag
  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Kontonachweis und ggf. Nachweis über Pflegegrad oder Schwerbehinderung

Auszahlung und laufende Änderungen 2026

Das Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt, meist am letzten Werktag des Vormonats – das Geld steht also jeweils pünktlich zum Monatsanfang zur Verfügung. 2026 bleibt das Wohngeld stabil. Die politische Diskussion um weitere Erhöhungen läuft, eine erneute Anpassung ist laut Gesetz jedoch erst ab Januar 2027 geplant.

Zudem müssen Antragsteller nach einer neuen Reform öfter nachweisen, dass sie Beschäftigungsbemühungen unternehmen – auch Rentner, sofern sie gegebenenfalls noch erwerbsfähig sind. Dies soll Missbrauch vorbeugen und die treffsichere Vergabe stärken.

Tipps und Hinweise für Rentner

  • Die Wohngeldstelle prüft den gesamten Haushalt: Auch Nebeneinkünfte, Vermögen oder Unterhaltszahlungen können sich auswirken.
  • Einmal genehmigt, erhalten Rentner den Zuschuss für bis zu 12 Monate; danach ist ein Folgeantrag nötig.
  • Jede Änderung in der Miete, beim Einkommen oder bei den Haushaltsmitgliedern muss sofort gemeldet werden.
  • Wohngeld kann mit anderen Sozialleistungen wie Kinderzuschlag kombiniert werden – nicht jedoch mit Bürgergeld oder Grundsicherung.

Fazit: Wohngeld sichert Wohnraum für Rentner

Gerade in Zeiten von steigenden Mieten und einer drohenden Altersarmut kann das Wohngeld für viele Rentner zum Rettungsanker werden. Zwar bleibt der Zuschuss 2026 stabil, doch kennen viele Senioren weder die Anspruchsbedingungen noch die Höhe des Zuschusses, der oft einen großen Teil der Wohnkosten abdeckt. Wer eine geringe Rente bezieht und die finanziellen Belastungen nicht mehr schaffen kann, sollte jetzt handeln: Mit einem Wohngeldantrag kann der Wohnraum sicherer und das Leben spürbar entlastet werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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