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Wohngeld Höchstbeträge 2026 – Was hat sich zu 2025 geändert?

Viele Mieter hofften auf höhere Zuschüsse – nun folgt die Ernüchterung: Auch 2026 bleiben die Wohngeld-Höchstbeträge unverändert. Was das konkret bedeutet.

Deutschland startet ins Jahr 2026 – und für viele Haushalte stellt sich die bange Frage: Steigt das Wohngeld erneut, oder bleiben die Grenzen unverändert? Die Antwort dürfte manche überraschen: Auch im neuen Jahr gelten noch immer dieselben Wohngeld-Höchstbeträge wie 2025. Trotz gestiegener Mieten in vielen Städten hat die Bundesregierung bislang keine Anpassung beschlossen.
Alle wichtigen Informationen, Berechnungen und Hintergründe dazu – hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Keine neuen Wohngeld-Höchstbeträge – Status quo bleibt 2026 bestehen

Viele Mieterinnen und Mieter hatten auf eine Entlastung gehofft. Doch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bestätigte, dass die bisherigen Höchstbeträge des Jahres 2025 weiterhin gelten. Eine Erhöhung, wie sie in regelmäßigen Abständen überprüft wird, steht nicht an.

Damit bleiben alle Berechnungsgrundlagen für die Wohngeldstellen unverändert. Wer 2026 einen Antrag stellt oder eine Weiterbewilligung beantragt, muss mit den identischen Mietobergrenzen wie im Vorjahr kalkulieren. Die Entscheidung beruht auf der Annahme, dass sich die durchschnittlichen Mietkosten seit der letzten Wohngeldreform kaum verändert hätten – ein Punkt, der angesichts vielerorts steigender Mieten umstritten ist.

Was sind Wohngeld-Höchstbeträge überhaupt?

Die Höchstbeträge sind zentrale Bausteine des Wohngeldsystems. Sie legen fest, bis zu welcher Miethöhe das Einkommen eines Haushalts durch Wohngeld unterstützt wird. Der Staat zahlt damit einen Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten für Eigentümerinnen und Eigentümer, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Je nach Mietstufe, die sich nach dem Wohnort richtet, unterscheiden sich die Beträge deutlich. In Städten wie München, Frankfurt oder Hamburg gilt Mietstufe VII, auf dem Land meist Stufe I oder II. Das Wohngeld ist also ein Instrument, das regional unterschiedlich wirkt – und genau deshalb wird bei jeder Erhöhung der Höchstbeträge intensiv über Kosten, Verteilung und soziale Wirkung diskutiert.

So hoch sind die gültigen Werte 2026 (und damit gleich zu 2025)

Da keine neuen Werte beschlossen wurden, bleiben die bisherigen Höchstbeträge für Miete oder Belastung weiterhin maßgeblich:

Wohngeld Höchstbeträge 2024 & 2025 (2026)

Monatliche Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Haushaltsgröße und Mietenstufe

ℹ️ Hinweis: Die Mietenstufen (I-VII) richten sich nach der regionalen Mietbelastung. Die Höchstbeträge gelten vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 WoG 2023.

2024 – Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietenstufe

Haushalts-
mitglieder
Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Stufe VII
1 Person 347 € 392 € 438 € 491 € 540 € 591 € 651 €
2 Personen 420 € 474 € 530 € 595 € 654 € 716 € 788 €
3 Personen 501 € 564 € 631 € 708 € 778 € 853 € 937 €
4 Personen 584 € 659 € 736 € 825 € 909 € 995 € 1.095 €
5 Personen 667 € 752 € 841 € 944 € 1.038 € 1.137 € 1.251 €
Mehrbetrag je weitere Person 79 € 90 € 102 € 114 € 124 € 143 € 157 €

2025 – Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietenstufe

Haushalts-
mitglieder
Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Stufe VII
1 Person 361 € 408 € 456 € 511 € 562 € 615 € 677 €
2 Personen 437 € 493 € 551 € 619 € 680 € 745 € 820 €
3 Personen 521 € 587 € 657 € 737 € 809 € 887 € 975 €
4 Personen 608 € 686 € 766 € 858 € 946 € 1.035 € 1.139 €
5 Personen 694 € 782 € 875 € 982 € 1.080 € 1.183 € 1.302 €
Mehrbetrag je weitere Person 82 € 94 € 106 € 119 € 129 € 149 € 163 €
ℹ️ Hinweis: Die Heizkosten-Entlastung setzt sich zusammen aus der CO2-Bepreisung und der dauerhaften Heizkostenkomponente. Die Beträge sind identisch für 2024 und 2025.

Monatliche Entlastung bei Heizkosten

Haushalts-
mitglieder
CO2-Bepreisung (€) Dauerhafte Komponente (€) Gesamtbetrag (€)
1 Person 14,40 96,00 110,40
2 Personen 18,60 124,00 142,60
3 Personen 22,20 148,00 170,20
4 Personen 25,80 172,00 197,80
5 Personen 29,40 196,00 225,40
Mehrbetrag je weitere Person 3,60 24,00 27,60
ℹ️ Hinweis: Die Klimakomponente ist ein Zuschlag zu den Höchstbeträgen nach § 12 Absatz 1. Die Beträge sind identisch für 2024 und 2025.

Klimakomponente – Zuschlag zu den Höchstbeträgen

Haushalts-
mitglieder
Zuschlag (€)
1 Person 19,20
2 Personen 24,80
3 Personen 29,60
4 Personen 34,40
5 Personen 39,20
Mehrbetrag je weitere Person 4,80

Quelle: BMWSB, Wohngeldgesetz 2025 – Fortschreibung 2026.

Diese Werte gelten bundesweit für Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 eingehen. Sie beeinflussen damit auch die Höhe der maximal anerkannten Miete, auf deren Basis das Wohngeld errechnet wird.

Warum gab es keine Erhöhung?

Hintergrund ist die gesetzliche Regelung im Wohngeldgesetz (WoGG). Die Bundesregierung kann die Höchstbeträge per Rechtsverordnung anpassen, wenn die Entwicklung der Mietkosten dies erforderlich macht. Laut aktuellen Auswertungen des Statistischen Bundesamts lagen die durchschnittlichen Nettokaltmieten zuletzt nur moderat über dem Stand von 2024, weshalb aus Sicht des Ministeriums kein sofortiger Handlungsbedarf bestand.

Zudem betont die Bundesregierung, dass bereits mit der großen Wohngeldreform 2023 („Wohngeld Plus“) ein erheblicher Zuschussanstieg erfolgt sei. Die Reform hatte rund zwei Millionen Haushalten erstmals Anspruch auf Wohngeld verschafft – darunter viele Rentnerinnen, Alleinerziehende und Geringverdiener.

Kritik von Verbänden und Kommunen

Verbände wie der Deutsche Mieterbund üben hingegen deutliche Kritik. In einem Statement heißt es, der Staat lasse die betroffenen Mieterinnen und Mieter im Regen stehen: „Während die Heizkosten und Nebenkosten seit Monaten steigen, bleiben die Wohngeldgrenzen auf altem Stand.“

Auch viele Kommunen fordern eine dynamischere Anpassung, die sich stärker an der realen Mietpreisentwicklung orientiert. In Ballungsräumen sei die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Miete und erstattungsfähigem Höchstbetrag bereits 2025 wieder deutlich gewachsen. Einige Städte fordern sogar eine automatische jährliche Fortschreibung nach einem Indexmodell – ähnlich wie bei der Rente.

Folgen für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger

Für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, bedeutet die Entscheidung im Jahr 2026 keine unmittelbare Kürzung. Das bisher bewilligte Wohngeld läuft unverändert bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter.

Allerdings kann die fehlende Anhebung dazu führen, dass künftig weniger Mieter Anspruch auf Unterstützung haben. Denn wer über den alten Höchstbeträgen liegt, fällt aus dem Berechnungsschema heraus – selbst wenn die reale Miete wirtschaftlich kaum tragbar ist. Besonders betroffen sind Großstädte, in denen die Wohnkosten seit Jahren weit stärker steigen als der Bundesdurchschnitt.

Ausblick: Wann könnte eine Anpassung kommen?

Nach aktueller Planung soll die nächste Überprüfung der Wohngeld-Höchstbeträge 2027 erfolgen. Erst dann könnte das Kabinett eine Neufestsetzung beschließen. Experten gehen davon aus, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt eine deutliche Anhebung unvermeidlich sein dürfte, um die Lücke zwischen Mietrealität und Förderpraxis zu schließen.

Bis dahin gilt für das Jahr 2026: Alles bleibt beim Alten. Für Antragstellende ist das eine wichtige Orientierung – Planungssicherheit, aber keine Entlastung.

Fazit

2026 bringt für Wohngeldempfänger keine neuen Höchstbeträge, keine Anpassung und damit keine finanzielle Entlastung. Während die Politik noch über Reformbedarf streitet, bleibt vielen Haushalten vorerst nur eines: abwarten und hoffen, dass die nächste Wohngeldrunde wieder Bewegung bringt.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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