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Wohngeld Januar 2026: Auszahlungstermin, Anspruch und wichtige Änderungen im Überblick

Die Auszahlung des Wohngeldes für den Anspruchsmonat Januar 2026 erfolgt bundesweit bereits am Dienstag, 30. Dezember 2025, und wird damit noch vor Silvester auf den Konten gutgeschrieben. Das Geld gilt vollständig für den Mietmonat Januar 2026 und wird in der Regel im Voraus auf das Konto eines Haushaltsmitglieds überwiesen.

Wann kommt das Wohngeld für Januar 2026?

  • Für den Anspruchsmonat Januar 2026 ist der reguläre Überweisungstermin der Wohngeldstellen auf den 30.12.2025 (Dienstag) festgelegt.
  • Durch Banklaufzeiten kann der Zahlungseingang je nach Bank um ein bis zwei Werktage variieren, liegt aber in der Praxis meist zwischen dem 30. Dezember und dem 2. Januar.
  • Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass Wohngeld monatlich im Voraus gezahlt wird und damit zu Beginn des jeweiligen Mietmonats zur Verfügung stehen soll.

Tabelle: Auszahlungstermin Januar 2026

AnspruchsmonatÜberweisung durch WohngeldstelleVoraussichtlicher GeldeingangQuelle
Januar 2026Dienstag, 30.12.202530.12.2025–02.01.2026buerger-geld.org
  • Hinweis: Fällt der geplante Termin auf Wochenenden oder Feiertage, ziehen viele Wohngeldstellen den Überweisungslauf auf den letzten vorherigen Bankarbeitstag vor. Das ist im Dezember der Fall, da der 31.12.2025 kein Bankarbeitstag ist.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Die konkrete Höhe des Wohngeldes im Januar 2026 hängt von Miete, Haushaltsgröße, Mietstufe und dem anrechenbaren Einkommen ab; ein fester Pauschalbetrag existiert nicht. Nach der Wohngeld‑Plus‑Reform liegt das durchschnittliche Wohngeld vieler Bestandsbeziehender bei rund 370 Euro pro Monat, in Einzelfällen deutlich darüber.

  • 2026 ist keine große Wohngeldreform geplant, die Leistung wird im Rahmen der gesetzlichen Dynamisierung lediglich an Miet- und Kostenentwicklungen angepasst.
  • Für viele Haushalte ergibt sich damit ein ähnliches Leistungsniveau wie 2025, größere Sprünge erwartet die Politik erst wieder mit künftigen Anpassungsrunden.

Wer bekommt Wohngeld im Januar 2026?

  • Wohngeld können Haushalte mit niedrigem Einkommen beantragen, die keine Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, da dort bereits die Unterkunftskosten berücksichtigt werden.
  • Voraussetzung ist, dass ein Miet- oder Nutzungsentgelt für Wohnraum gezahlt wird und die Einkommensgrenzen der Wohngeldtabelle eingehalten werden.

Typische berechtigte Gruppen

  • Berufstätige mit geringem Lohn, die ihre Miete aus eigenem Einkommen nicht vollständig tragen können.
  • Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, die knapp über den Grenzen für Grundsicherung liegen.
  • Familien, Alleinerziehende und Studierende (ohne BAföG mit Wohnkostenanteil) mit niedrigen Einkommen.

Neuerungen rund um Wohngeld 2026

  • Für 2026 wird über ein vereinfachtes Kombi‑Antragsverfahren für Wohngeld und Kinderzuschlag diskutiert, das den Zugang zu beiden Leistungen mit einem gemeinsamen Antrag erleichtern soll.
  • Haushalte profitieren zudem von der bereits eingeführten dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente im Wohngeld, die weiter Bestandteil der Berechnung bleibt.

Was tun, wenn das Wohngeld im Januar 2026 ausbleibt?

  • Ist bis zum 3. oder 4. Januar 2026 kein Zahlungseingang sichtbar, sollten Empfänger umgehend die zuständige Wohngeldstelle kontaktieren und Kontodaten, Bewilligungszeitraum sowie eventuelle Änderungsmitteilungen prüfen.
  • In akuten Notlagen kann zusätzlich beim Jobcenter oder Sozialamt ein Vorschuss oder ein Darlehen zur Sicherung der Miete angefragt werden, bis die Wohngeldzahlung nachgeholt ist.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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