Zum 1. Januar 2027 muss das Wohngeld steigen. Das steht im Gesetz, und zwar nicht als Kann-Regelung, sondern als verbindliche Pflicht. § 43 des Wohngeldgesetzes verpflichtet das Bundesbauministerium, die Leistung alle zwei Jahre an Miet- und Preisentwicklung anzupassen. Trotzdem steht die nächste Erhöhung unter einem Vorbehalt, der so noch nie dagewesen ist: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat öffentlich angekündigt, beim Wohngeld 1 Milliarde Euro einzusparen. Für rund 1,2 Millionen Haushalte, die im Schnitt 287 Euro Wohngeld im Monat bekommen, kollidieren beide Tatsachen direkt.
Was das Gesetz klar vorschreibt
Das Wohngeld wurde 2022 grundlegend reformiert und erweitert. Damals schrieb der Gesetzgeber auch die automatische Dynamisierung fest: Alle zwei Jahre muss der Bund die Berechnungsgrößen per Verordnung anpassen. Die letzte Fortschreibung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und brachte im Schnitt rund 30 Euro mehr im Monat, ein Plus von etwa 15 Prozent gegenüber 2023. Die nächste reguläre Anpassung fällt zwingend auf den 1. Januar 2027.
Die Berechnungsgrundlage ist technisch definiert. Maßgeblich sind die Jahresdurchschnittswerte des Verbraucherpreisindex sowie eines Teilindex aus Nettokaltmieten und Wohnungsnebenkosten der Jahre 2023 und 2025. Da die Mieten in diesem Zeitraum auf erhöhtem Niveau lagen und die Inflation spürbar positiv blieb, deutet vieles auf eine erneut merkliche Erhöhung hin. Den Referentenentwurf der Dritten Fortschreibungsverordnung erwartet das Ministerium voraussichtlich im Herbst 2026 – erst dann werden konkrete Beträge bekannt.
Die Milliarde, die das alles infrage stellt
Parallel zu dieser gesetzlichen Pflicht steht eine haushaltspolitische Ansage: Das Bundesbauministerium muss für den Bundeshaushalt 2027 nach eigenen Angaben 1 Milliarde Euro einsparen, und das Wohngeld soll dazu beitragen. Intern werden laut Berichten zwei Szenarien diskutiert.
Das erste wäre ein Dynamisierungsstopp – die gesetzlich fällige Erhöhung würde schlicht ausgesetzt. Das zweite Szenario wäre eine Verschärfung der Einkommensgrenzen, sodass weniger Haushalte überhaupt noch anspruchsberechtigt wären. Wer knapp über der bisherigen Grenze liegt, könnte dann ganz aus dem Wohngeld herausfallen.
Beides ist nicht einfach möglich. Die Fortschreibungsverordnung ist zwar ein untergesetzliches Instrument, aber sie erfordert ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates – das Ministerium kann die Erhöhung nicht im Alleingang stoppen. Eine Verschärfung der Einkommensgrenzen würde sogar eine Gesetzesänderung erfordern, mit vollem parlamentarischen Verfahren durch Bundestag und Bundesrat. Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat sich Mitte Juni 2026 öffentlich gegen Kürzungen gestellt. Wie das Verfahren ausgeht, ist heute noch offen.
Warum das Wohngeld kein Ersatz für Grundsicherung ist
Das Wohngeld ist kein einfaches staatliches Almosen. Es schließt eine wichtige Lücke: Es richtet sich an Haushalte, deren Einkommen für die Grundsicherung zu hoch ist, deren Miete aber trotzdem zu einem erheblichen Teil des Haushaltsbudgets wird. Rentner mit knapper Rente, Alleinerziehende, Beschäftigte im Niedriglohnbereich und auch Eigentümer mit selbst genutztem Wohneigentum können berechtigt sein. Wer Wohngeld bezieht, hat seine Bedürftigkeit nicht nachweisen müssen wie bei Sozialhilfe – er hat schlicht zu hohe Wohnkosten im Verhältnis zu seinem Einkommen.
Genau deshalb wäre ein Wegfall für Haushalte knapp über der Einkommensgrenze keine Kleinigkeit: Für sie gibt es keine automatische Rückfallebene. Wer nicht in die Grundsicherung fällt und kein Wohngeld mehr bekommt, zahlt die Miete einfach allein.
Was 2027 konkret zu erwarten ist
Eine endgültige Tabelle mit neuen Wohngeldbeträgen existiert noch nicht. Klar ist aber: Wenn die Dynamisierung wie gesetzlich vorgesehen umgesetzt wird, steigen die anerkennungsfähigen Mietobergrenzen und die Formelparameter der Berechnung. Für einen Einpersonenhaushalt mit aktuellem Wohngeldbetrag um 215 Euro monatlich könnten erste Modellrechnungen auf eine neue Leistung von 245 bis 260 Euro hindeuten – aber das ist Orientierung, keine Garantie.
Die individuelle Wohngeldhöhe bleibt von vier Faktoren abhängig: dem anrechenbaren Einkommen, der tatsächlichen Miete beziehungsweise Belastung, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Gemeinde. Wer in einer teuren Großstadt wohnt, hat bei gleichem Einkommen einen anderen Anspruch als jemand auf dem Land.
Was für Betroffene jetzt praktisch wichtig ist
Wer bereits Wohngeld bezieht, sollte seinen aktuellen Bewilligungszeitraum kennen. Läuft er über den Jahreswechsel 2026/2027 hinaus, greifen die neuen Berechnungswerte erst beim nächsten Verlängerungsantrag. Einkommensänderungen, Mieterhöhungen und neue Nebenkostenabrechnungen sollten laufend dokumentiert werden, weil sie in die Neuberechnung einfließen.
Wer noch keinen Antrag gestellt hat und sich fragt, ob er vielleicht ab 2027 erstmalig berechtigt wäre: Das Bundesbauministerium stellt einen Online-Rechner zur Orientierung bereit. Der Rechner liefert keinen verbindlichen Bescheid, gibt aber eine erste Einschätzung. Nur die zuständige Wohngeldbehörde entscheidet verbindlich. Und Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag gezahlt – wer nicht fragt, bekommt nichts.
Häufige Fragen zum Wohngeld 2027
Ist die Wohngelderhöhung 2027 jetzt sicher?
Gesetzlich ist sie Pflicht. Ob sie wie vorgesehen umgesetzt oder politisch abgeändert wird, entscheidet sich voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2027, also im Herbst und Winter 2026.
Kann die Bauministerin das Wohngeld einfach einfrieren?
Nein. Die Fortschreibungsverordnung erfordert die Zustimmung des Bundesrates. Ein Einfrieren ist kein Verwaltungsakt, sondern braucht parlamentarische Mehrheiten.
Wann kommen die konkreten neuen Beträge?
Voraussichtlich mit dem Referentenentwurf der Dritten Fortschreibungsverordnung im Herbst 2026.
Was passiert, wenn mein aktueller Bescheid über den 1. Januar 2027 hinausläuft?
Die neuen Berechnungswerte greifen für Sie erst beim nächsten Folgebescheid. Sie müssen nichts tun, aber sollten Ihren Verlängerungstermin im Blick behalten.
