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Rezeptgebühren 2026: Wer zahlt wie viel? Neue Belastungsgrenze für Rentner & Bürgergeld-Bezieher

2026 gilt eine neue Belastungsgrenze für Rezeptgebühren: Bürgergeld-Bezieher zahlen nur 135 € pro Jahr für Medikamente. Chronisch Kranke kommen sogar mit 67 € aus. Wer die Grenze erreicht, ist für den Rest des Jahres befreit. So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung und wie Sie sie beantragen.

Die Belastung durch Rezeptgebühren und Zuzahlungen für Medikamente bleibt für viele Rentner, Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher ein wichtiges Thema.

Ab 2026 gelten neue Regeln: Die jährliche Belastungsgrenze beträgt für Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher nur 135,12 Euro – chronisch Kranke zahlen sogar nur 67,56 Euro. Wer diese Grenze erreicht, ist für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Die Beantragung erfolgt bei der Krankenkasse und erfordert das Sammeln der Belege. Alle wichtigen Infos, wie die Grenze berechnet wird, wer profitiert und wie der Antrag funktioniert, finden Sie hier auf Bürger & Geld – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel

Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt bei vielen medizinischen Leistungen – etwa bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten oder Hilfsmitteln – eine Zuzahlung. Diese beträgt meist 10 % des Preises, mindestens aber 5 €, höchstens 10 € pro Medikament oder Leistung. Für Krankenhausaufenthalte sind es pauschal 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Neue Belastungsgrenze 2026

Die jährlich maximal zu leistende Zuzahlung ist durch eine gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze gedeckelt. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch kranke Menschen beträgt die Grenze 1 % des Bruttoeinkommens.

Wer Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nur eine geringe Rente erhält, hat typischerweise eine besonders niedrige Belastungsgrenze, weil das relevante Einkommen gering ist. Freibeträge für Ehepartner und Kinder werden abgezogen, sodass der zu zahlende Betrag weiter sinkt.

Beispiel:

  • Alleinstehende/r Rentner/in mit monatlicher Grundsicherung (z. B. 600 €):
    Belastungsgrenze (2 % von 7.200 €/Jahr) = 144 € jährlich
    Bei chronisch kranken Personen: 72 € jährlich.

Befreiungsantrag – so stellen Sie ihn

Die Befreiung muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden und gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Die Versicherten sammeln die Zuzahlungsbelege und weisen ihr Einkommen nach. Wer die Belastungsgrenze erreicht oder überschreitet, erhält für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung.

Eine Vorab-Befreiung für das gesamte Jahr 2026 ist möglich: Wer im Voraus einzahlt, muss danach keine weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr leisten. Die Krankenkasse versendet dann eine Befreiungskarte für das gesamte Kalenderjahr 2026.

Was ist Einkommen?

Zur Berechnung zählen alle Einkünfte des Haushalts:

  • Rente und Pension
  • Lohn und Gehalt
  • Bürgergeld (Neue Grundsicherung), Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe
  • Mieteinnahmen, Zinserträge, Krankengeld

Nicht einbezogen werden zweckgebundene Leistungen wie Pflegegeld, Kindergeld oder BAföG.

Zuzahlungen – worauf Sie geleistet werden müssen

Die genannten Regeln gelten für:

  • Medikamente und Verbandmittel
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollatoren
  • Heilmittel (z. B. Physiotherapie)
  • Krankenhausaufenthalte und Reha
  • Fahrkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.

Grundsicherung und Bürgergeld – Sonder-Vergünstigungen

Wer laufende Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, profitiert davon, dass die Belastungsgrenze pauschal für den gesamten Haushalt gilt und Freibeträge berücksichtigt werden.

Bei Versicherten, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen sowie für den in § 264 SGB V genannten Personenkreis ist als Familien-Bruttoeinkommen nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu berücksichtigen. Dieser liegt 2026 bei 563 Euro monatlich (6.756 Euro jährlich). Die Bedarfsgemeinschaft hat daher Zuzahlungen lediglich in Höhe von 135,12 Euro oder 67,56 Euro bei einer chronischen Erkrankung zu leisten.

Ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ist immer erforderlich – die Krankenkasse leitet die Befreiung oder Rückerstattung nicht automatisch ein. Quittungen müssen gesammelt und eingereicht werden.

Vorauszahlung möglich

Es ist auch möglich, die Zuzahlungsbetrag für 2026 bereits Ende des laufenden Jahres im Voraus zu entrichten. Dann erspart man sich das Sammeln von Rechnungen. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn man weiß, dass man mehr an Zuzahlungen zu leisten haben wird, als die Belastungsgrenze beträgt.

Experten-Tipps für 2026

  • Belege über alle Zuzahlungen unbedingt aufheben.
  • Den Antrag möglichst vorab stellen und die Belastungsgrenze im Voraus bezahlen, um sofort befreit zu sein.
  • Prüfen, ob chronische Erkrankungen vorliegen, da hier die Grenze auf 1 % sinkt.

Zusammenfassung: Zuzahlungsbefreiung 2026

Die Zuzahlungsbefreiung schützt Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld und Rentner 2026 effektiv vor unzumutbaren finanziellen Belastungen durch Medikamente und medizinische Leistungen. Die Belastungsgrenzen orientieren sich am Einkommen bzw. Regelsatz und sorgen dafür, dass der Eigenanteil begrenzt bleibt – mit einem einfachen Antrag, etwas Bürokratie und spürbarer Entlastung für den Alltag.

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