Die Armutsgefährdung in Deutschland ist 2025 erneut gestiegen: 16,1 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze, bei älteren Menschen liegt der Anteil sogar noch höher (Stand: 2026). Gleichzeitig werden zentrale Sozialleistungen wie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter 2026 nicht erhöht – die Regelsätze bleiben auf dem Stand von 2024 und 2025 eingefroren. Auch beim Pflegegeld ist nach einer Anpassung 2025 aktuell keine weitere Erhöhung geplant. Die Folge: Die Schere zwischen steigenden Lebenshaltungskosten und stagnierenden Sozialleistungen öffnet sich weiter – mit konkreten Risiken für Millionen Haushalte.
Armutsquote: Was die neuen Zahlen bedeuten
Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2025 rund 13,3 Millionen Menschen in Deutschland armutsgefährdet – das entspricht 16,1 Prozent der Bevölkerung. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren (medialen) Einkommens zur Verfügung hat. Besonders betroffen sind Kinder, Alleinerziehende und ältere Menschen: 2024 war gut jedes siebte Kind und fast jede fünfte Person ab 65 Jahren von Armut bedroht.
Für einen alleinlebenden Erwachsenen lag die Armutsgefährdungsschwelle 2024 bei rund 1.378 Euro netto im Monat. Wer darunter bleibt, gilt nicht nur statistisch als armutsgefährdet, sondern hat oft real Schwierigkeiten, Miete, Energie und Lebenshaltungskosten zu stemmen. Vor diesem Hintergrund fällt ins Gewicht, dass die wichtigsten staatlichen Sicherungssysteme – Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Pflegegeld – im Jahr 2026 nur begrenzt oder gar nicht mit der Preisentwicklung Schritt halten.
Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe: Nullrunde trotz hoher Preise
Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe sichern als Grundsicherung den notwendigen Lebensunterhalt nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Die Regelbedarfe werden eigentlich jährlich anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 hat die Bundesregierung jedoch eine „Nullrunde“ beschlossen: Die Regelsätze bleiben auf dem Niveau der Jahre 2024 und 2025.
Konkret bedeutet das:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro je Person
- Erwachsene im Haushalt anderer: 451 Euro
- Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro
- Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro
- Kinder (0–5 Jahre): 357 Euro
Hinzu kommen die „angemessenen“ Kosten für Unterkunft und Heizung, die das Jobcenter oder Sozialamt gesondert übernimmt. Dass die Regelsätze trotz gestiegener Preise nicht sinken dürfen, ist durch die Besitzschutzregelung in § 28a Abs. 5 SGB XII abgesichert – ein Absinken ist ausgeschlossen, ein Ausgleich nach oben findet 2026 jedoch nicht statt.
Für Leistungsbeziehende heißt das: Reale Kaufkraftverluste werden nicht kompensiert. Wer ohnehin knapp über dem Existenzminimum lebt, spürt jede Strom- oder Mietsteigerung besonders – ohne entsprechenden Puffer im Regelsatz.
Wohngeld: Reform wirkt – aber nicht für alle
Mit dem „Wohngeld-Plus“ wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich ausgeweitet. Die durchschnittliche Wohngeldhöhe stieg damals um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat, und der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde stark vergrößert. Zudem ist vorgesehen, das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Miet- und Preisentwicklung anzupassen – die nächste reguläre Anpassung greift zum 1. Januar 2025 und erhöht die Leistungen im Schnitt um etwa 15 Prozent bzw. rund 30 Euro.
Für 2026 gelten die angepassten Beträge weiter, ohne dass eine zusätzliche Erhöhung vorgesehen ist. Die konkreten Ansprüche hängen von Mietstufe, Haushaltsgröße und Einkommen ab; maßgeblich sind die Vorgaben des Wohngeldgesetzes (WoGG).
Problematisch ist, dass Wohngeld nicht automatisch gewährt wird: Viele berechtigte Haushalte stellen keinen Antrag oder scheitern an komplizierten Berechnungen und Nachweisen. In einer Situation, in der die Armutsquote steigt, bleiben damit entlastende Leistungen teilweise ungenutzt.
Pflegegeld: Kleine Erhöhung, dann Stillstand
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden, können Pflegegeld nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) beziehen. Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge nach langer Pause um 4,5 Prozent erhöht.
Die wichtigsten Sätze 2026 (ambulantes Pflegegeld) sind:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Für 2026 ist aktuell keine weitere Erhöhung vorgesehen. Auch bei den Sachleistungen und der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) bleiben viele Beträge nominal stabil. Angesichts steigender Löhne in der Pflege, höherer Energie- und Lebenshaltungskosten sowie zunehmender finanzieller Belastungen pflegender Angehöriger wächst damit der Abstand zwischen Bedarf und tatsächlicher Unterstützung.
Gerade pflegende Angehörige tragen oft Zusatzkosten (Fahrten, Hilfsmittel, Verdienstausfall), die durch das Pflegegeld nur teilweise ausgeglichen werden. Bleiben die Beträge über Jahre nahezu unverändert, sinkt ihre reale Kaufkraft kontinuierlich.
Warum die Armutsquote steigt, obwohl es Grundsicherung gibt
Die steigende Armutsgefährdung lässt sich nicht allein mit der Höhe einzelner Leistungen erklären, sondern mit einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren:
- Preis- und Mietentwicklung: Wohn- und Energiekosten sind in vielen Regionen schneller gestiegen als Löhne und Sozialleistungen.
- Lücken im System: Viele Menschen liegen knapp über den Anspruchsgrenzen von Bürgergeld oder Wohngeld und fallen deshalb durch das Raster.
- Überforderung und Nichtinanspruchnahme: Komplexe Antragsverfahren führen dazu, dass rechtliche Ansprüche nicht genutzt werden.
- Besonders betroffene Gruppen: Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Geringverdienende und ältere Menschen sind überproportional armutsgefährdet.
So zeigt Destatis, dass 2025 21,2 Prozent der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was rund 17,6 Millionen Menschen entspricht. Das umfasst nicht nur Menschen im Leistungsbezug, sondern auch Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen, Rentnerinnen und Rentner sowie Haushalte, deren Einkommen knapp über den Grundsicherungssätzen liegt.
Tabelle: die Fakten im Überblick
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Auch wenn die politischen Entscheidungen zu Regelsätzen und Pflegeleistungen kurzfristig nicht beeinflussbar sind, können Sie einige Stellschrauben nutzen:
- Ansprüche prüfen: Lassen Sie durch eine Beratungsstelle, das Jobcenter oder das Sozialamt prüfen, ob Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag möglich sind.
- Wohngeld nicht verschenken: Gerade Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen und hohen Mieten sollten den Wohngeldanspruch systematisch prüfen – auch online über Wohngeldrechner.
- Pflegegrade und Entlastungsleistungen ausschöpfen: Bei Pflegebedürftigkeit sollten Sie prüfen, ob ein höherer Pflegegrad, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zusätzliche Mittel erschließen.
- Schulden- und Sozialberatung nutzen: Kostenlose Beratungsangebote helfen, Zahlungsrückstände zu vermeiden und Anträge korrekt zu stellen.
Für die politische Ebene stellen sich weitergehende Fragen: Reichen punktuelle Entlastungen und Wohngeldanpassungen, wenn gleichzeitig Regelsätze de facto eingefroren bleiben und die Armutsquote steigt? Die Diskussion um eine armutsfeste Grundsicherung dürfte sich in den kommenden Jahren noch verschärfen.
Fazit
Deutschland erlebt 2025/2026 eine wachsende Kluft zwischen statistisch stabilen Sicherungssystemen und einer real steigenden Armutsgefährdung. Während Bürgergeld, Sozialhilfe und Pflegegeld 2026 weitgehend stagnieren, steigen Mieten und Lebenshaltungskosten für viele Haushalte weiter an. Ohne gezielte Anpassungen der Regelsätze und eine vereinfachte Inanspruchnahme von Wohngeld und ergänzenden Hilfen drohen die bestehenden Lücken im Netz der sozialen Sicherung größer zu werden.
