Grundsicherungsgeld: Waschmaschine kaputt – bezahlt Jobcenter Reparatur oder Kauf?

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Eine Waschmaschine findet sich in nahezu jedem Haushalt. Auch Alleinstehende und Familien, die Grundsicherungsgeld beziehen sind auf eine Waschmaschine angewiesen, die funktioniert. Was tun, wenn die Waschmaschine kaputt geht? Bezahlt das Jobcenter im Rahmen der neuen Grundsicherung eine neue Waschmaschine? Oder wenigstens die Reparaturkosten für die alte?

Waschmaschine kaputt: reparieren oder neu kaufen mit Geld vom Jobcenter

Ist die Waschmaschine defekt, stellt sich für Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Frage: finanziert das Jobcenter den Kauf einer neuen Maschine oder zahlt es nur die Reparaturkosten?

Die Frage, die auch gestellt werden muss: zahlt das Jobcenter überhaupt etwas, wenn die Waschmaschine kaputt geht?

Reparaturkosten für Waschmaschine im Regelsatz enthalten

Grundsätzlich ist es so, dass im Grundsicherungsgeld Regelsatz ein Betrag für die Reparatur von Haushaltsgegenständen enthalten ist. Zur Erinnerung: Der Grundsicherungsgeld Regelsatz umfasst die alltäglichen Bedarfe zum Lebensunterhalt und wir monatlich im Voraus auf das Konto des Beziehers der Grundsicherung überwiesen.

Der Betrag, der im sogenannten Eckregelsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Reparatur von Haushaltsgegenständen wie der Waschmaschine enthalten ist, beträgt 30,57 Euro im Monat.

Auszug  Tabelle Regelsatz für Alleinstehende

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 % des Regelsatzes30,57 Euro

Bezieher von Grundsicherungsgeld sind nach der Intention des Gesetzgebers gehalten, hiervon Beträge über mehrere Monate anzusparen, um so auch größere Reparaturkosten vom Regelsatz begleichen zu können.

In der Praxis ist es jedoch so, dass keine Ansparungen vom Regelsatz möglich sind. Insbesondere Familien mit Kindern schaffen dies nicht.

Waschmaschine defekt: Antrag beim Jobcenter

Da es in der Realität nur sehr wenige Bezieher von Grundsicherungsgeld schaffen, Rücklagen vom Regelsatz zu bilden, müssen andere Möglichkeiten gesucht werden.

Es ist möglich, beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Neukauf einer Waschmaschine zu stellen. Das Jobcenter wird diese Kosten in der Regel übernehmen, jedoch nur als Darlehen. Man muss somit einen Antrag auf ein Darlehen beim Jobcenter stellen.

Grundlage für das Darlehen ist § 24 SGB II. Die Vorschrift besagt, dass ein Bedarf, der eigentlich im Regelsatz inbegriffen ist, nicht zusätzlich vom Jobcenter als Zuschuss übernommen werden kann, sondern  nur als Darlehen möglich ist.

Jobcenter bezahlt neue Waschmaschine nur bei Erstausstattung der Wohnung

§ 24 SGB II listet aber auch Sach- und Geldleistungen, die nicht schon Teil des Regelbedarfs sind.

Für den Fall einer fehlenden Waschmaschine interessant ist, dass es einen Sonderbedarf für die Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, gibt. Darunter fällt auch eine Waschmaschine.

Somit kann  eine Waschmaschine im Rahmen einer Erstausstattung als Sonderbedarf beim Jobcenter geltend gemacht werden.

Einzelheiten zum Antrag auf Erstausstattung können Sie hier nachlesen: Erstausstattung der Wohnung

Grundsicherungsgeld: Wie muss der Antrag auf Kostenübernahme für eine Waschmaschine beim Jobcenter gestellt werden?

Der Antrag auf Übernahme der Kosten für den Kauf einer neuen Waschmaschine oder die Reparatur der altern kann Formlos beim örtlichen Jobcenter gestellt werden. Der Antrag muss beinhalten, dass ein Darlehen gewünscht wird. Man sollte dem Jobcenter in dem Antrag auch die Höhe der Raten für die Rückzahlung mitteilen. Die Raten werden üblicherweise direkt vom Regelsatz einbehalten.

Mehrbedarf statt Darlehen

Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt aber auch ein Abweichen vom „Darlehen um jeden Preis“. Das Sozialgericht Kiel hat 2023 entschieden, dass der Kauf einer neuen Waschmaschine bei einem Totalschaden als unabweisbarer Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt werden kann – und zwar als Zuschuss, nicht als Darlehen, wenn ein Darlehen unzumutbar ist. Im entschiedenen Fall war im Regelbedarf nur ein Betrag von 1,60 Euro pro Monat für Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler und Bügelgeräte vorgesehen, sodass eine ernsthafte Ansparung aus dem Regelsatz faktisch ausgeschlossen war; die Richterin betonte ausdrücklich, dass der Kläger nicht auf Ansparungen verwiesen werden könne.

Die Praxis vieler Jobcenter, grundsätzlich auf Darlehen zu verweisen, steht daher zunehmend im Spannungsfeld mit dieser Rechtsprechung; Betroffene sollten Widerspruch und gegebenenfalls Klage prüfen, wenn ein Zuschuss nach Härtefallregelung in Betracht kommt.

FAQ: Grundsicherungsgeld und Kosten für Waschmaschine

Zahlt das Jobcenter eine Waschmaschine?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Kauf einer Waschmaschine, wenn diese im Rahmen der Erstausstattung für eine Wohnung anfallen und das Jobcenter den Antrag auf Erstausstattung genehmigt hat.

Was tun wenn Waschmaschine kaputt ist?

Bezieher von Grundsicherungsgeld können beim Jobcenter ein Darlehen für die Reparatur oder Anschaffung einer Waschmaschine stellen.

Wie muss das Darlehen für eine Waschmaschine beantragt werden?

Das Darlehen für die Kosten der Reparatur einer Waschmaschine oder für den Kauf einer neuen Waschmaschine kann formlos beim Jobcenter gestellt werden. In der Regel sollte man einen Kostenvoranschlag befügen.

Fazit

Alles, was durch den Regelsatz abgedeckt wird, also auch die Reparatur einer Waschmaschine oder der Neukauf, kann in aller Regel nicht als Sonderbedarf beim Jobcenter geltend gemacht werden. Hier kann es im Bedarfsfall vom Jobcenter nur ein Darlehen gehen.

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