Seit Juli heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, der Regelsatz für Alleinstehende verharrt seit Januar 2024 bei 563 Euro, und viele Kommunen kämpfen mit leeren Kassen. Genau in diese Lage fällt ein neuer Aktionsplan der Bundesregierung, der Jobcenter, Zoll und Ausländerbehörden enger vernetzt. Für Leistungsbeziehende heißt das vor allem: deutlich mehr Datenabgleich im Hintergrund.
Kabinett beschließt Zehn-Punkte-Plan
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Plan offiziell verabschiedet. Er umfasst zehn Schwerpunkte, im Mittelpunkt stehen ein engerer Informationsfluss zwischen Behörden, strengere Pflichten für Arbeitgeber, neue Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien und Leistungsausschlüsse in bestimmten Konstellationen. Erarbeitet haben das Papier Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Grundlage sind nach Angaben der Bundesregierung die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli.
Der Fokus liegt klar auf organisierten Strukturen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten. Bas betonte, Deutschland sei auf ausländische Fachkräfte angewiesen, die Freizügigkeit dürfe aber nicht dafür genutzt werden, Menschen auszubeuten. Dobrindt sprach davon, Schlupflöcher im Sozialstaat zu schließen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, jeder Missbrauch gehe zulasten derjenigen, die arbeiten und in das System einzahlen.
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Ein Teil des Plans ist schon Realität. Laut BMAS erhalten Jobcenter bereits seit etwa zwei Monaten automatisch eine Mitteilung, wenn sich der Aufenthaltsstatus eines Leistungsbeziehers ändert, etwa weil die Arbeitnehmerfreizügigkeit entzogen wurde. Bislang mussten die Behörden solche Informationen teilweise selbst anfragen. Zudem melden die Jobcenter seit Juli an den Zoll, wenn ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder einen Verstoß gegen den Mindestlohn vorliegt. Andere Punkte brauchen noch Gesetzesänderungen.
| Maßnahme | Aktueller Stand |
|---|---|
| Arbeitgeberhaftung im SGB II (Grundsicherungsgeld) | seit 1. Juli 2026 in Kraft |
| Arbeitgeberhaftung im SGB XII (Sozialhilfe) | Regelung geplant |
| Meldung von Verdachtsfällen an den Zoll | seit Juli 2026 Praxis |
| Automatische Push-Nachrichten zum Aufenthaltsstatus | in Betrieb, Ausbau geplant |
| Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch der BA mit fünf regionalen Stellen | im Zuge der Grundsicherungsreform eingerichtet |
| Leistungsausschluss bei Haftbefehl | Änderung von SGB II und SGB XII geplant |
| Mehr Befugnisse gegen Schrottimmobilien | über Novelle des Baugesetzbuchs geplant |
| Präzisierung des Freizügigkeitsgesetzes/EU | geplant |
| Beratung in Herkunftsländern | geplant |
Die Umsetzung aller Punkte ist bis Jahresende vorgesehen, allerdings nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der Finanzierungszuständigkeit des Bundes. Dieser Vorbehalt dürfte in den anstehenden Haushaltsberatungen noch eine Rolle spielen.
Arbeitgeber haften für Scheinbeschäftigung
Ein zentraler Baustein zielt auf Firmen, die Arbeitsverhältnisse nur auf dem Papier melden. Unternehmen sollen zu viel gezahlte Sozialleistungen erstatten, wenn sie eine Minijob- oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gar nicht, nur teilweise oder lediglich zum Schein melden. Hintergrund ist ein Muster, das vor allem aus dem Ruhrgebiet bekannt ist: Ein Scheinjob verschafft den Arbeitnehmerstatus, der wiederum den Zugang zu aufstockenden Leistungen und Kindergeld öffnet.
Ein fiktives Beispiel zeigt die Größenordnung: Wird ein Minijob über 280 Euro gemeldet, der in Wahrheit nie ausgeübt wurde, und zahlt das Jobcenter daraufhin zwölf Monate lang aufstockend rund 750 Euro monatlich, entsteht ein Schaden von 9.000 Euro. Diese Summe kann das Jobcenter künftig auch beim Arbeitgeber zurückholen. Laut dpa sieht der Plan außerdem vor, dass Zuwanderer aus EU-Staaten mit sehr geringem Beschäftigungsumfang nicht mehr regelmäßig aufstockende Leistungen erhalten sollen.
Rechtlich bewegt sich der Staat dabei auf bekanntem Terrain. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Alimanovic (C-67/14) bereits 2015 entschieden, dass Mitgliedstaaten arbeitsuchende EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen von beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen dürfen.
Keine Grundsicherung bei Haftbefehl
Besonders viel Aufmerksamkeit erhält ein Punkt, der mit Zuwanderung nichts zu tun hat. Wer per Haftbefehl gesucht wird, soll gesetzlich keine Leistungen nach SGB II und SGB XII mehr erhalten. Gemeint sind vor allem rechtskräftig Verurteilte, die trotz Ladung ihre Freiheitsstrafe nicht antreten. Wie viele Fälle das bundesweit betrifft, hat die Regierung bislang nicht beziffert. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Kommunen bekommen Werkzeuge gegen Schrottimmobilien
Gerade in Städten wie Duisburg, Gelsenkirchen oder Dortmund hängen Scheinbeschäftigung und heruntergekommene Wohnhäuser oft eng zusammen. Hintermänner vermieten dort überbelegte Wohnungen zu überhöhten Preisen, die Miete fließt über die Kosten der Unterkunft. Über eine Reform des Baugesetzbuchs sollen Kommunen Instandsetzungsgebote besser vorbereiten, Vorkaufsrechte einfacher ausüben und in extremen Missbrauchsfällen sogar enteignen können. Änderungen beim Melderecht sollen Überbelegungen und Anmeldungen in gesperrten Gebäuden verhindern.
Kritik an möglichem Generalverdacht
Die Reaktionen fallen geteilt aus. Der taz zufolge sieht der Plan einen verstärkten Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen vor, unterstützt durch KI-gestützte Analysesysteme. Der Paritätische Gesamtverband unterstützt zwar das Vorgehen gegen organisierte Strukturen, befürchtet aber, dass EU-Bürger mit Jobcenter-Leistungen pauschal unter Verdacht geraten. Kommunale Spitzenverbände hatten dagegen seit Langem auf schärfere Instrumente gedrängt.
Häufige Fragen zum Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch
Betrifft der Plan alle Menschen im Grundsicherungsgeld?
Direkt richtet sich der Plan gegen organisierten Missbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Vermieter. Der ausgeweitete Datenabgleich zwischen Behörden läuft jedoch im Hintergrund für alle Leistungsfälle. An Regelsatz und Anspruchsvoraussetzungen für ehrliche Leistungsbeziehende ändert der Aktionsplan nichts.
Ist die Arbeitgeberhaftung schon in Kraft?
Im SGB II gilt sie bereits seit dem 1. Juli 2026, also seit dem Start des Grundsicherungsgeldes. Für die Sozialhilfe nach dem SGB XII soll eine vergleichbare Regel noch geschaffen werden.
Ab wann entfallen Leistungen bei einem Haftbefehl?
Noch nicht. Dafür müssen SGB II und SGB XII geändert werden, einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht. Nach dem Zeitplan der Regierung soll die Umsetzung bis Ende 2026 erfolgen, steht aber unter Haushaltsvorbehalt.
Verändert der Plan den Regelsatz?
Nein. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt weiterhin bei 563 Euro. Über die Höhe ab 2027 wird im Rahmen der neuen Regelbedarfsermittlung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe entschieden.
Einordnung: Richtiges Ziel, offene Umsetzung
Aus sozialrechtlicher Sicht ist es richtig, bei den Hintermännern anzusetzen. Wer Menschen aus Südosteuropa mit Scheinverträgen anwirbt, sie in Schimmelwohnungen zusammenpfercht und über deren Leistungsansprüche kassiert, schadet vor allem den Ausgebeuteten selbst. Die Arbeitgeberhaftung trifft deshalb die richtige Stelle. Kritisch bleibt, dass die Regierung kaum belastbare Zahlen zum tatsächlichen Umfang des Missbrauchs vorlegt. Ohne diese Grundlage droht die Debatte ein Bild zu verfestigen, in dem Leistungsbeziehende pauschal verdächtig wirken. Ausgeweitete Datenflüsse und KI-Analysen brauchen klare Grenzen, eine unabhängige Kontrolle und transparente Kriterien. Der Maßstab für den Erfolg sollte nicht die Zahl der Verdachtsmeldungen sein, sondern ob organisierte Netzwerke tatsächlich zerschlagen werden, ohne dass Bedürftige länger auf ihr Geld warten.