
Rentenanspruch durchgesetzt: Rentenversicherung muss rückwirkend zahlen
Im wichtigen Urteil S 2 R 3648/15 verpflichtet das Sozialgericht Karlsruhe die Rentenversicherung zur rückwirkenden Zahlung der abschlagsfreien Altersrente – ein Fall, der Beratungsrechte und Gerechtigkeit für die Versicherten stärkt. Der Artikel stammt von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.










































































