Keine rückwirkende Kürzung des Grades der Behinderung – neues Urteil Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 21.12.2022 (Az.: B 9 SB 3/20 R) die Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung signifikant gestärkt: Eine rückwirkende Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) ist unzulässig. Das Grundsatzurteil sorgt damit für mehr Rechtssicherheit und schützt Betroffene vor dem Verlust wichtiger sozialer und steuerlicher Vorteile rückwirkend. Einzelheiten in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
