Bürgergeld-Empfänger müssen in bestimmten Situationen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen, um weiterhin Leistungen zu erhalten. Diese ärztliche Bescheinigung ist für das Jobcenter entscheidend. Unsere Erklärung beleuchtet, wann und warum eine AU erforderlich ist.
Schlüsselpunkte sind: die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger, der Nachweis der Erwerbsfähigkeit, die Voraussetzungen für die Vorlage einer Krankschreibung sowie die Konsequenzen bei Nichtvorlage der AU.
Erfahren Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V,, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und Ihre Pflichten erfüllen können.