
Grundsicherung bzw. Bürgergeld reicht nicht bis Monatsende – was tun?
Das Bürgergeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) wird monatlich im voraus ausgezahlt, und zwar jeweils am vorletzten Werktag des Vormonats. So haben die Anspruchsberechtigten das Geld sicher am 1. Tag eines jeden Monats auf ihrem Konto. Nun gilt es, das Geld so einzuteilen, dass es bis zum letzten Tag des Monats für den Lebensunterhalt reicht. Angesichts des niedrigen Regelsatzes kein leichtes Unterfangen. Was Sie unternehmen können, wenn sie nicht bis zum Monatsende mit dem Regelsatz auskommen, erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























