Verzicht auf Bürgergeld unwirksam, wenn Einkommensberechnung umgangen wird
Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Dennoch kann auf einen Bürgergeld Anspruch verzichtet werden. Das geht nicht, wenn dadurch Rechtsvorschriften hinsichtlich der Einkommensberechnung umgangen werden sollen. Hier die Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts!